Natürlich darf man die Regierung auch weiterhin kritisieren

PaD 17 /2021 – Hier auch als PDF verfügbar:PaD 17 2021 Natürlich darf die Regierung auch weiterhin kritisiert werden

Horst Seehofer, der den Verfassungsschutz auf die Querdenker angesetzt hat, ist überzeugt, dass die Regierung auch weiterhin kritisiert werden darf, weil das ja das gute Recht jedes Deutschen ist, wie es im Grundgesetz als Meinungsfreiheit verankert ist.

Aber:

Das kann eben nicht für  alle Meinungen gelten. Und um herauszufinden, welche Meinungen nicht vom Geltungsbereich des Grundgesetzes erfasst sind, wird man doch wohl mal ein bisschen überwachen dürfen. Mit allen Mitteln, die so ein Geheimdienst zur Verfügung hat. Auch mit TK-Überwachung, auch mit V-Leuten, denn wenn die Gefahr droht, dass es zur

„Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“

kommt, dann muss dem Einhalt geboten werden.

Das Wort Delegitimierung hat mich heute Nacht verfolgt wie ein transsylvanischer Vampir sein Opfer. Ich weiß nicht, ob Sie das auch kennen, aber wenn ich ein Wort lange im Kopf hin und her wälze, verliert es mit jeder Wiederholung ein Stück seines Sinngehaltes, bis nur noch ein vollkommen zerbröselter Buchstabenhaufen übrig bleibt. Ich versuche, das hier mal typografisch erlebbar zu machen:

DELE
GI TI
MIER
U N G

Um zum Sinn zurückzufinden, ist die Generaldefinition von Legitimität aus der Wikipedia hilfreich. Da heißt es:

Die Existenz von Staaten wird üblicherweise normativ legitimiert durch die Staatszwecke.

Die Einschränkungen, die ein Staat für seine Staatsangehörigen immer mit sich bringt, sind demnach in erster Linie gerechtfertigt, weil er eine Friedensordnung gewährleistet, in der sie vor der Selbstsucht und der Aggressivität ihrer Mitmenschen innerhalb und außerhalb geschützt werden.

Außerdem sichert er eine gerechte Gemeinschaftsordnung, in der sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können.

In der politischen Philosophie wird seit der Frühen Neuzeit daraus der Schluss gezogen, dass die Legitimation der Herrschenden erlischt, sobald sie diese Zwecke nicht erreichen, also ungerecht regieren. Die Beherrschten haben in diesem Fall ein Widerstandsrecht.

Geht man davon aus, dass der entsprechende Wikipedia-Artikel tatsächlich der allgemeinen Auffassung von der Legitimität eines Staates entspricht und man sich ggfs. vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darauf berufen könnte, dann ist zu konstatieren, dass  zwischen der allgemeinen Auffassung von Legitimität und der neuen Beobachtungskategorie des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein feiner Haarriss entstanden ist, der auch ohne weiteres aktives Zutun zum vollständigen Bruch zwischen Grundgesetz und Verfassungsschutz-Auftrag führen kann.

Wird heute noch erklärt, es ginge lediglich darum, die Verbreitung des Gedankengutes der so genannten „Reichsbürger“ einzudämmen und rechtsextremistischen Bestrebungen einen Riegel vorzuschieben, weshalb die „Querdenken-Bewegung“, die sich davon nicht intensiv genug abgrenzt, unter Beobachtung gestellt werden muss, kann doch für die Zukunft nicht gewährleistet werden, dass Kritik an den Herrschenden, vor allem dann, wenn sie berechtigt darauf hinweist, dass diese die ihnen vorgegebenen Zwecke (Innere und äußere Friedensordnung, freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht erreichen, nicht grundsätzlich als Straftat geahndet werden wird. 

Es ist ja nicht so, dass die „Sprechakte“ der Kritiker den Verlust der Legitimität herstellen, sondern es ist umgekehrt so, dass der Verlust der Legitimation durch nicht zielführendes Handeln der Herrschenden selbst herbeigeführt wird, wobei es den Kritikern zukommt, dies zu erkennen, darauf hinzuweisen, und – sofern keine andere Abhilfe möglich ist – den Widerstand zu organisieren.

Dieser Gedanke muss noch insoweit ergänzt werden, als das Grundgesetz bestimmt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Es gibt zumindest zwei eklatante Verstöße gegen diesen Grundsatz des Artikels 20 Grundgesetz, die alleine genügen, Zweifel an der Legitimität anzumelden.

  • Es wird mit unzulänglichen Argumenten seitens der Herrschenden (Parteien) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland verhindert, dass das Volk seinen Willen in bundesweiten Abstimmungen kundtun kann. Gelegentlich wird sogar behauptet, das Grundgesetz verbiete bundesweite Abstimmungen. So hat es weder eine Abstimmung zum Beitritt zur EU, zur damit verbundenen Aufgabe staatlicher Souveränität und zu den Vertragswerken der EU gegeben. Es hat keine Abstimmung über die Abschaffung der DM und deren Ersatz durch den Euro gegeben. Es hat keine Abstimmung darüber gegeben, dass das ursprüngliche Bail-Out-Verbot innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten stillschweigend gebrochen wurde, und es hat keine Abstimmung darüber gegeben, dass der EU nun das Recht eingeräumt wird, das Haushaltsrecht der Parlamente durch eigene Schuldenaufnahme und daraus folgende Geldzuweisungen an die Mitgliedsländer zu durchbrechen, obwohl deutlich ist, dass Deutschland an den Ausschüttungen nur einen geringen Anteil erhalten wird, wohl aber die Hauptlast der Tilgung zu tragen haben wird. Es hat keine Abstimmung über die seit 2015 für faktisch jede Art von Migration offen stehenden Grenzen gegeben. Es hat keine Abstimmung zur Energie- und Mobilitätswende gegeben, und es hat selbstverständlich keine Abstimmung über den Kurs Deutschlands in der Pandemiebekämpfung gegeben.

Diese Nicht-Zulassung der Willensäußerung des Volkes ist inzwischen so weit gediehen, dass selbst das dem Volk verbliebene Instrument der Wahlen – in einem ersten Fall – bei der Wahl zum EU-Parlament unter der Vortäuschung, die Parlamentsmehrheit würde aus ihrer Mitte den Kommissionspräsidenten bestimmen, missbraucht wurde, um durch die Hintertüre Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin zu bestellen, und – in einem zweiten Fall – bei den Landtagswahlen in Thüringen, die nach allen Grundsätzen des Wahlrechts erfolgte Wahl des Ministerpräsidenten Kemmerich (FDP) rückgegängig gemacht werden musste.

  • Es wird mit immer inquisitorischeren Maßnahmen und Gesetzen verhindert, dass das Volk, um sich seinen Willen bilden zu können, die ebenfalls als Grundrecht bestehende Freiheit, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu können, wahrnehmen kann. Hier geht es vor allem um das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ mit dem es gelingt, unerwünschte Stimmen aus den allgemein zugänglichen Quellen verschwinden zu lassen, es geht aber auch um die vielfach zu beobachtende Praxis, bestimmte Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs herauszuhalten, in dem ihnen auf Druck interessierter und zugleich militanter Kreise verwehrt wird, ihre Sicht der Dinge vorzutragen. Eine schlimme Entwicklung, die selbst vor den Hörsälen der deutschen Universitäten nicht Halt macht. Die Freiheit von Forschung und Lehre wird unter einer von den Herrschenden zumindest geduldeten, vermutlich aber sogar bewusst geförderten Unkultur des Genderismus, der Cancel Culture Bewegung, der ausufernden Identitätsmoral und so weiter, mehr und mehr begraben und erstickt.

Dabei muss in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, wie zur Aufrechterhaltung einer Propaganda-Aussage der Regierung der letzte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz entlassen wurde, weil er nicht aufhören wollte, den Verlautbarungen der Regierung öffentlich seine Erkenntnisse entgegen zu stellen.

Nimmt man nun an, dass die hier angeführten Kritikpunkte nur deshalb überhaupt zu beklagen sind, weil die Regierung die Willensbildung des Volkes alleine den (vorherrschenden) Parteien überlassen will, die jedoch laut Grundgesetz lediglich an der Willensbildung mitwirken sollen, und dass Kritik am Regierungshandeln nur insoweit zugelassen wird, als darin das Maß der bereits eingetretenen Delegitimation nicht erkennbar wird, folglich die dem – vorsorglich nicht erforschten Willen des Volkes – entgegenlaufenden Entscheidungen nicht korrigiert werden müssen, dann braucht man weder Reichsbürger noch Antisemit zu sein, um zu dem Schluss zu gelangen, dass der Verfassungsschutz instrumentalisiert wird, die Bürger dazu zu bewegen, einerseits aus Angst vor Repressalien zur schweigenden Selbstzensur zu greifen, und wo das nicht gelingt, andererseits gerade die berechtigte Kritik zum Schweigen zu bringen. Unberechtigte Kritik sollte sich nämlich argumentativ entkräften lassen, und gelingt das nicht, dann muss sie als berechtigt angesehen werden.

Diese Schlussfolgerungen sind nicht übertrieben. Das Vorgehen ist doch jüngst erst wieder praktiziert wurden, als ein Richter in Weimar zu einem Urteil gekommen ist, das im Widerspruch zur offiziellen Erzählung der Notwendigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stand. Statt nun aber den Instanzenweg zu beschreiten und das Urteil von einer höheren Instanz bestätigen oder verwerfen zu lassen, wurde die Unabhängigkeit der Justiz mit Füßen getreten, der Richter mit einem Strafverfahren samt Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten und Datenträgern überzogen, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.

Diese Schlussfolgerungen sind nicht übertrieben, denn als sich 53 Künstler mit kurzen satirischen Videoclips zu Wort meldeten, um einige der Absurditäten der Pandemiebekämpfung aufzuspießen, reichten die hysterischen Reaktionen der sich angegriffen Fühlenden bis hin zur Forderung nach faktischen Berufsverboten.

Das alles sind keine Fehler oder Irrtümer, wie sie einem im Eifer des Gefechts unterlaufen können. Es ist auch nicht so, dass die Maßnahmen dem dummen Volk nur nicht gut genug erklärt wurden, was halt leider zu Missverständnissen geführt hat. Die Einschüchterungstaktik, ob nun per hartem Polizei-Einsatz bei überwiegend friedlichen Demonstration, ob mit Maßregelungen von Landtagsabgeordneten, Richtern, Schauspielern oder Verfassungsschutzpräsidenten, hat System und wächst mit dem wachsenden Widerstand. Dabei müssen auch die vielen, aber nur ganz selten aufgeklärten Angriffe der durchaus mit Staatsmitteln in ihrem Kampf gegen rechts unterstützten Antifa auf Wohnungen, Fahrzeuge und Bürgerbüros der Politiker und Sympathisanten der AfD, und ebenso auf Gastwirte, welche AfD-Anhänger bewirten oder gar einen Saal für Versammlungen bereitstellen wollen (das Wollen genügt oft schon, um von der Antifa bedroht oder nach Manier der Schutzgeld-Mafia angegriffen zu werden) erwähnt werden, denn auch hier geht es viel mehr darum, berechtigte Kritik und abweichende Meinungen und Einstellungen zu unterdrücken und Sympathisanten einzuschüchtern, als darum, tatsächliche, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bekämpfen. Die müsste man nachweisen, dann könnte man die Partei verbieten. Doch ob das Verfassungsgericht, selbst unter seinem neuen Vorsitzenden Harbarth, zu dem Schluss kommen könnte, diese Partei wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen, ist mehr als fraglich.

Noch wird durch die Aufrechterhaltung demokratischer Rituale der Anschein der Legitimität gewahrt. Doch, beginnend mit der unseligen Tyrannei des Fraktionszwangs, die dem Auftrag der Parlamentarier diametral widerspricht, und einer Reihe von bedenklichen Vorkommnissen, die selbst dann nur mit größter Anstrengung und spitzfindiger Argumentation nicht als Rechtsbeugung oder Rechtsverletzung durch die Regierung angesehen werden können, wenn man ihre „Alternativlosigkeit“ akzeptiert, wird die Frage nach dem Restbestand der Legitimation auf Basis der Doktrin, alle Staatsgewalt habe vom Volke auszugehen, praktisch im Wochentakt dringlicher.

Hatten die Bürger noch vor wenigen Tagen die Möglichkeit, auf dem normalen Rechtsweg gegen Corona-Maßnahmen zu klagen, und erhielten sie dabei sogar relativ häufig recht, ist diese Möglichkeit mit dem vierten Änderungsgesetz zum Infektionsschutzgesetz verschwunden. Lediglich das Bundesverfassungsgericht, das Klagen jedoch ohne Begründung abweisen kann, steht eventuell noch offen, doch wer hat schon die Zeit, ein Urteil aus Karlsruhe abzuwarten, wenn die per Klage abzuwehrende Gefahr unmittelbar vor der Tür steht?

Viele stehen heute fassungslos vor der Erkenntnis, dass es sich – speziell bei der deutschen Demokratie – nur noch um eine Fiktion der Volksherrschaft handelt.

Viele sehen tagtäglich immer deutlicher an den eintretenden Folgen des Regierungshandelns, wie auch an den inzwischen ungeniert ausgesprochenen Ankündigungen einer großen Transformation, des Great Reset, dass die Zerstörung der bestehenden Ordnung geplant und beabsichtigt ist, und dass auf den Trümmern dieser Ordnung eine neue Ordnung errichtet werden soll, in welcher der Mensch, im Unterschied zu den „Eliten“, zu einem Zwischending aus Lebewesen und Maschine herabgewürdigt werden soll, umsorgt und schikaniert von einer großen, allmächtigen Maschine so genannter künstlicher Intelligenz, verbrämt mit dem Heilsversprechen des Klaus Schwab: „Ihr werdet nichts mehr besitzen, aber glücklich sein.“

Kein Deutscher hat jemals Klaus Schwab zum Bundeskanzler gewählt, und dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass er und seine Freunde des privaten Clubs „World Economic Forum“ (WEF) inzwischen die Richtlinien der deutschen Politik in wesentlichen Fragen maßgeblich mitbestimmen.

Betrachtet man die Tatsache, dass selbst die maßgeblich von Bill Gates beeinflusste WHO in Bezug auf die in Deutschland zum unangreifbaren Heiligtum ernannte 7-Tages-Inzidenz, sowie in Bezug auf die Aussagekraft der PCR-Tests, mit deren Hilfe die Inzidenz geschaffen wird, weitaus zurückhaltender argumentiert als die Bundesregierung, erinnert man sich daran, dass unsere Kanzlerqueen erst dieser Tage auf die Idee gekommen ist, künftig die Inzidenz nicht mehr auf die Einwohnerzahl zu beziehen, sondern lediglich auf die Zahl der Ungeimpften, so dass bei 50% Durchimpfung eine Inziden von 100 nach bisheriger Formel künftig als Inzidenz von 200 verkündet werden sollte, was nichts anderes bedeutet, als die Garantie des ewigen Lockdowns, mit mehr oder minder ausgeprägten Befreiungen für Geimpfte, dann fällt mir dazu nur noch der Begriff „Infamie“ ein, den ich selbst dann noch für angemessen hielte, wenn sich die jüngste Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich noch mit dem ursprünglichen Wesensgehalt des Grundgesetzes vereinbaren ließe.

Als ich vor rund 20 Jahren begonnen habe, im Internet zu publizieren, und mich dabei mit Kritik nicht zurückgehalten habe, war ich mir doch sicher, dass meine Kritik in letzter Konsequenz erstens wohl begründet, und ich, zweitens, durch die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte vor Strafverfolgung oder anderem Ungemach geschützt war.

Diese Sicherheit ist mir verloren gegangen.

Wenn ich nun, wie von Anfang an, gemäßigt im Ton, aber hart in der Sache, weiterhin meine Tageskommentare, Paukenschläge und die Dossiers „EWK – Zur Lage“ in die Welt setze, dann nur deshalb, weil meine Sorge um Deutschland täglich wächst und ich hoffe, auf meine Weise ein kleines Stück zur Aufklärung und zur Besinnung auf die Werte von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beitragen zu können, so lange es noch möglich ist, eine eigene Website zu betreiben und unzensiert zu veröffentlichen.