Bundesrechnungshof – Querschläger vom Tellerrand

Es hat sich so mancher gefreut, ich mich auch, als bekannt wurde, der Bundesrechnungshof habe Habecks Energiewende in der Luft zerrissen.

Bei genauerem Hinsehen stellt sich allerdings heraus, dass der Rechnungshof nichts anderes getan hat, als in jene Lieder mit einzustimmen, die von Greta, Luisa Neubauer und der allerletzten Generation seit Jahren intoniert werden.

Der Rechnungshof hat nicht gesagt, die Energiewende sei ein Wahnsinn, den sich Deutschland nicht leisten könne, selbst wenn Deutschland das Weltklima beeinflussen könnte. Nein. Nein.

Der Bundesrechnungshof hat gesagt, dass die Klimaziele mit dieser Politik gefährdet sind, eventuell überhaupt nicht erreicht werden könnten, dass mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren gemacht werden müsse, wenn es überhaupt noch gelingen soll.

Das steht schon in den ersten drei Sätzen so geschrieben:

Deutschland verfolgt sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende.

Diese ist jedoch nicht auf Kurs, sie hinkt ihren Zielen hinterher. Die Bundesregierung muss umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten.

Und als das Ziel seiner Empfehlungen an die Bundesregierung stellt der Rechnungshof heraus:

Die Empfehlungen zielen auf eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung

und den Erfolg der Energiewende. Dieser ist zentral für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die gesellschaftliche Akzeptanz der Transformation sowie das Erreichen der Klimaschutzziele.

Zentral für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist der Erfolg der Energiewende.

Das ist doch ein ganzer Ozean auf die Mühlen des Klimaschutzministers.

Der Rechnungshof ruft nicht etwa: „Stop! Schluss mit der Verschwendung von Billionen Euro aus dem Steuersäckel! Ihr schadet Deutschland!“, sondern, „Macht mehr! Macht schneller, effektiver, wirksamer! Legt noch ne Schippe drauf! Sonst schadet ihr dem Wirtschaftsstandort Deutschland!“

Alle Kritik, die sich im Prüfbericht findet, ist nicht Kritik an der Zielsetzung, sondern lediglich Kritik am Stand der Umsetzung. Denn der Rechnungshof misst das vorgefundene (Zwischen-) Ergebnis der Energiewende nicht an den Maßstäben, die der gesunde Menschenverstand gebieten würde, sondern an den  gesetzlichen Vorschriften, die sich die Regierung und ihre Vorgänger selbst gesetzt haben.

Der Rechnungshof darf keinen  Zweifel daran artikulieren, dass das Ziel der Energiewende, wie es in §1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) formuliert ist in Gänze überhaupt erreicht werden kann:

„Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“

Es gibt, in allerlei Abwandlungen, die humoristisch gemeinte Faustformel vom magischen Dreieck, nach der jeweils zwei gemeinsam auftretende Attribute das dritte ausschließen. Zu meiner Zeit bei SIEMENS war das magische Dreieck so aufgestellt:

Intelligent sein – viel Geld verdienen – bei SIEMENS arbeiten

Auf die Zielsetzungen des EnWG bezogen,  müsste der Rechnungshof aufgrund der von ihm aufgeworfenen Kritikpunkte eigentlich zu dem Schluss kommen, der sich tabellarisch so darstellen lässt:

ENERGIEVERSORGUNG DEUTSCHLANDS

SICHER BEZAHLBAR NUR ERNEUERBAR
ja ja nein
ja nein ja
nein ja ja

Aber stattdessen ermahnt der Rechnungshof die Bundesregierung, sie möge sich intensiver bemühen, um die Quadratur des Kreises doch noch zu erzwingen.

Hier der Link zum Prüfbericht. Lesen Sie zumindest die Zusammenfassung.

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4