
Gibt es eigentlich noch ein gesetzliches Zahlungsmittel?
Die Frage ließe sich leicht beantworten, könnte man nur daran glauben, dass das Bundesbankgesetz (BBankG), und hier speziell der §14, nicht nur deklamatorischen Charakter hat, sondern auch uneingeschränkt Gültigkeit besitzt und durchgesetzt wird. Dort heißt es nämlich immer noch: Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14 Notenausgabe (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf ||| … weiterlesen