Das Grund- ist kein Naturgesetz.
Das Grund- ist kein Naturgesetz. Nur Naturgesetze überdauern Jahrmillionen, und das reicht noch gar nicht. Grundgesetze, Bundesgesetze, Landesgesetze und kommunale Satzungen sind wie Gartenabfälle im Kompost. Sie verrotten. Bis nichts mehr von ihrer ursprünglichen Form und ihrem ursprünglichen Zweck zu erkennen ist, vergehen immer nur wenige Jahre, manchmal ein Jahrhundert, doch das ist schon sehr selten. Die Annahme, menschengemachtes Recht sei auf Ewigkeit in Stein gemeißelt, ist Blödsinn. Das Recht wandelt sich mit der Zeit ||| … weiterlesen