Korrektur zum gestrigen Tageskommentar

Ein Leser machte mich darauf aufmerksam, dass die so genannte 5-Prozent-Hürde

  • keine ausschließende Wirkung auf Direktmandate hat, und
  • dass ab drei Direktmandaten der Einzug der Partei ins Parlament (doch) nach dem Anteil der gültigen Zweitstimmen  ermittelt wird.
  • Zudem gilt, dass Parlamentarier einer Partei, die mindestens drei Sitze, jedoch weniger als 5 Prozent der Sitze errungen hat, nicht als Fraktion, sondern als „Gruppe“ behandelt werden, was gegenüber dem Fraktionsstatus geringere Rechte mit sich bringt.
  • Fraktionen können sich jedoch nicht nur aus den Mitgliedern der gleichen Partei bilden, sondern auch aus den Mitgliedern mehrerer Parteien, sofern diese in den Bundesländern nicht gegeneinander antreten.

Daraus folgt:

Sollte die CSU weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten, aber mindestens drei Direktmandate erringen, was sehr sicher erscheint, wird sie dennoch mit mehreren Dutzend Parlamentariern im Bundestag vertreten sein und, wegen der Fraktionsgemeinschaft mit der CDU, auch am Fraktionsstatus teilhaben können.

Die CSU wird also ihren verheerenden Niedergang keineswegs mit einem Sturz an der 5-Prozent-Hürde zu spüren bekommen. Solange es noch drei Wahlkreise in Bayern gibt, in denen der CSU-Bewerber das Direktmandat erringt, ist die 5-Prozent-Hürde für die CSU faktisch nicht existent.

Tut mir leid, sollte ich Ihnen da gestern falsche Hoffnungen gemacht, oder Ihnen einen gehörigen Schrecken eingejagt haben.

Die jüngste Umfrage (Forsa, 28.07.21)  sieht die CDU/CSU übrigens nur noch bei 26 Prozent.