Eine bundeswehrhafte Demokratie

PaD 4 /2020 Hier auch als PDF verfügbar: PaD 4 2020 Bundeswehrhafte Demokratie

 

Die Konrad Adenauer Stiftung äußert sich unter dem Stichwort „Wehrhafte Demokratie“ (hier nur auszugsweise wiedergegeben) wie folgt:

(…) Es waren jedoch weniger die verfassungsrechtlichen Fehlkonstruktionen, die das Ende der Weimarer Republik herbeiführten, sondern die fehlende Akzeptanz demokratischer Werte und der daraus entspringende Mangel an aktiven Verfechtern der Demokratie. (…) Vor diesem Hintergrund bezeichnen die Begriffe „streitbare“, „abwehrbereite“ oder „wehrhafte“ Demokratie eine aktive Verteidigung der Demokratie durch rechtsstaatliche Mittel. (…) Damit unsere Demokratie lebendig und stark – „wehrhaft“ – bleibt, ist aber das aktive Eintreten der Staatsbürger für demokratische Werte entscheidend. Wir alle müssen dafür einstehen.

Die Verfasser sagen es nicht explizit, lassen mit ihrem Hinweis auf das Ende der Weimarer Republik aber keinen Zweifel daran, dass niemals nur „die Demokratie“ als eine „Methode“, Ziel und Weg zu bestimmen, in Gefahr schwebt, sondern dass das Ende der Demokratie zugleich das Ende des Staatswesens in seiner bisherigen Konstitution bedeutet, dass mit der Demokratie auch der gesamtgesellschaftliche Konsens verloren geht und an seiner Statt Willkür und Faustrecht Einzug halten.

Ich kann nicht umhin, schon an dieser frühen Stelle dieses Aufsatzes darauf hinzuweisen, dass es mir eher umgekehrt erscheint, dass also nicht erst die Demokratie vor die Hunde geht, während Staat und Gesellschaft nachfolgen, sondern dass es Faulheit, Unachtsamkeit und zerfallendes Wertebewusstsein sind, die zuerst die Gesellschaft auflösen, dass dem die staatliche Administration folgt, die in einem irrsinnig falschen Demokratieverständnis jedem Egoismus und jeder Minderheit an den geltenden Gesetzen vorbei Recht verschaffen will, nicht zuletzt auch, um selbst an der Macht zu bleiben, bis dann zuletzt die schon auf ihre Rituale reduzierte und als Farce erkannte Demokratie in sich zusammenfällt und in Anarchie übergeht.

Wenn auch inzwischen eine Million und siebzig Bücher über Regierungsformen geschrieben worden sein mögen, die man anstelle der Demokratie ausprobiert hat, bzw. die in Zukunft noch denkbar sein werden: Alle laufen perspektivisch letztlich auf Willkür und Faustrecht hinaus. Mit dieser Aussage erspare ich mir, ein weiteres Buch zum Thema zu schreiben, und Ihnen, es lesen zu müssen.

Als ich heute in den Nachrichten die grobe Zusammenfassung dessen lesen musste, was der Wehrbeauftragt (auch in diesem Jahr wieder) zum Zustand der Bundeswehr zu berichten hat, weckte das in mir zwei Gedanken.

Zuerst dämmerte mir, dass offenbar seit Helmut Schmidt, vielleicht sogar schon seit Franz-Josef Strauß Verteidigungsminister war, in keiner deutschen Regierung mehr ein echtes Interesse daran bestanden haben könnte, über Streitkräfte zu verfügen, die tatsächlich in der Lage wären, Artikel 20, Abs. 1, Grundgesetz zu verteidigen. Da steht nämlich unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel  (Art. 79) wie in Stein gemeißelt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Ich mag aus der Distanz, die letzte Feinheiten unsichtbar macht, dem einen oder anderen Unrecht tun, doch betrachte ich die Liste der Verteidigungsminister von heute aus rückblickend, also von Annegret Kramp-Karrenbauer über Ursula von der Leyen, Thomas de Maiziere, Karl-Theodor zu Guttenberg, Franz Josef Jung, Peter Struck, Rudolf Scharping, Volker Rühe, Gerhard Stoltenberg, Rupert Scholz, Manfred Wörner, Hans Apel bis zu Georg Leber, so erscheint es mir, als stünden sie aufgereiht auf einer Treppe von Anstand, Charakter und Befähigung, deren höchste Stufe in der fernen Vergangenheit liegt, während auf den letzten, unteren Stufen zwischen dem siegreich eroberten Platz am Kabinettstisch und den wirklich verantwortlichen Generälen der Bundeswehrführung und deren Planungsstäben – wegen vollständigem Mangel am Verständnis für militärische Belange und Aufgaben – nur aneinander vorbeigeredet wurde und wird.

Das vom Wehrbeauftragten erneut vorgetragene, absolut unmögliche Resultat dieser so genannten „Verteidigungspolitik“ wird jetzt mit Krokodilstränen bejammert und niemand fühlt sich verantwortlich dafür, dass es so weit kommen konnte, und statt sich an der eigenen Nase zu fassen und sich einzugestehen, dass man, würde die NATO nicht immer wieder Forderungen stellen, weiß Gott überhaupt nicht wüsste, was man mit einer Bundeswehr eigentlich soll, wird die Schuld jetzt der Bundeswehr zugewiesen. Das Geld habe man ja bereitgestellt – aber die Prozesse, …

 

Der zweite Gedanke, der aus dem ersten hervorwuchs, war erschreckender. Stellte er doch – von der vernichtenden, bereits feststehenden Antwort her kommend – die Frage:

Ist unsere Demokratie im gleichen bedauernswerten Zustand wie die Bundeswehr? Ist sie noch wehrhaft?

Und die Antwort darauf: Ja. Irgendwie ist sie schon wehrhaft, unsere Demokratie. Man könnte sie „bundeswehrhaft“ nennen.

Nun höre ich die Berufsempörten aus der Ferne rufen, das sei doch alles Quatsch, und die Demokratie, das sei eine Sache des Inneren, wohingegen der Einsatz der Bundeswehr im Inneren nach wie vor zwar denkbar, aber eben doch ausgeschlossen sei.

Das erachte ich für einen ziemlichen Blödsinn.

Als sich der Deutsche Bundestag 1955 mit jener Änderung des Grundgesetzes befasste, die der Wiederbewaffnung vorausging, schrieb man in Art. 87a den schönen Satz: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“

Da steht nicht, der Bund stellt Streitkräfte ausschließlich für den Einsatz außerhalb der deutschen Grenzen auf, es steht dort, dass die Bundeswehr „außer zur Verteidigung“ nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden darf, also zum Beispiel nicht, um einen Eisenbahnerstreik gewaltsam zu beenden, auch nicht, um Demonstranten einzuschüchtern, noch  nicht einmal, wenn die Demonstration nicht genehmigt worden sein sollte.

„Verteidigung“, das ist doch nichts, was ausschließlich außerhalb der eigenen Grenzen stattfindet. Im Gegenteil: Verteidigung ist etwas, das durch einen Angriff auf das eigene Territorium ausgelöst wird, wobei eigene Truppen, die im eigenen Territoriom stehen,  versuchen, eingedrungene Bodentruppen wieder zurückzuwerfen und feindliche Flugzeuge, die den eigenen Luftraum verletzen, abzuschießen.

Etwas anders sieht es bei der Marine aus, die naturgemäß überwiegend außerhalb der eigenen Grenzen operiert, aber eben auch nur um den Staat gegen die Kriegsschiffe eines Aggressors zu verteidigen, deren weitreichende Waffensystemen (Raketen, Marschflugkörper) in einen Angriff eingebunden werden.

Doch dieser Ausritt in die Frage, welchen Auftrag die Bundeswehr gem. Grundgesetz haben sollte, zeigt im Grunde nur eine Parallele zur Verfassung der Demokratie auf und macht deren Malaise damit erst richtig sichtbar.

Blättern wir im Grundgesetz ganz zurück auf Anfang.

Da finden wir, noch vor dem Artikel 1, zwei „Einschübe“, nämlich  die sogenannte Eingangsformel, in der die allererste Überschrift im Grundgesetz immer noch lautet: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, was nach wie vor auf den provisorischen Charakter des von den Siegermächten in Auftrag gegebenen und genehmigten Selbstverwaltungsregelbuches hinweist. Sonst hätte man dort nämlich, wenn man schon nicht „Verfassung“ sagen will, wenigstens formulieren können: „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“

Der zweite Einschub ist die Präambel. In dieser Präambel steht der wichtigste Satz des ganzen Grundgesetzes.

Was wäre denn der Inhalt eines Grundgesetzes oder einer Verfassung, ausgeschmückt mit noch so schönen Menschenrechten, mit der Festschreibung der staatlichen Instanzen, ihrer Aufgaben, Kompetenzen und Verwantwortung, sowie mit den Regeln für die Art und Weise der demokratischen Willensbildung und Legitimation, überhaupt wert, wäre nirgends zu erkennen, wessen Wille sich darin ausdrückt, sich nach exakt diesen Regeln zu organisieren und zu verhalten?

(Rhetorische Frage. Antworten Sie kopfschüttelnd mit: „Nichts!“)

Darum wird in der Präambel klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass es das Deutsche Volk war, das sich dieses Grundgesetz gegeben hat. Und hier ist es wie beim Beschwören der Wahrheit. Die ganze Wahrheit, und nichts als die Wahrheit – das ganze Deutsche Volk und nichts als das Deutsche Volk.

Sind Sie schreckhaft? Dann nehmen Sie jetzt vorsichtshalber Platz.

Das Deutsche Volk und die Bundeswehr haben doch allem Anschein nach das gleiche Problem. Nach meinem Eindruck hat niemand in der Regierung eine Vorstellung davon, was er mit dem Deutschen Volk anfangen soll.

Viele nehmen diesen Begriff längst nicht mehr in den Mund. Sehen sich sehr viel mehr in der Verantwortung für die Bevölkerung als für das Volk und unterscheiden, um den Begriff „Volk“ vermeiden zu können, in einem in Bezug auf das Grundgesetz kaum zu überbietendem Zynismus, nur noch zwischen solchen, die schon länger hier leben und solchen, die neu dazu gekommen sind.

Wo findet es sich noch wieder, das Deutsche Volk des Grundgesetzes? Ist es nicht längst zwischen die Mühlsteine „EU“ und „Migrationspakt“ geraten, die mit der gleichen Zielsetzung diesen „Staat der Deutschen“ bis zur Unkenntlichkeit verändern wollen – sowohl, was die geografischen Grenzen betrifft, als auch, was den Willen des Deutschen Volkes betrifft, das sich für diesen, seinen Staat, ein Grundgesetz gegeben hat.

Wie unterscheidet sich wohl eine „wehrhafte Demokratie“ von einer „wehrlosen Demokratie“? Ist es vollkommen falsch, zu dem Schluss zu gelangen, dass sich „Demokratie“ und „Wehrlosigkeit“ im Grunde ausschließen?

Im Grundgesetz hat sich das Deutsche Volk auch ermächtigt, die Staatsgewalt als Volk in Wahlen und Abstimmungen auszuüben.

Unsere bundeswehrhafte Demokratie krankt daran, dass es mit der Ausübung der Staatsgewalt in Abstimmungen noch schlechter aussieht als mit der Einsatzfähigkeit der Kampfhubschrauber der Bundeswehr. Da durften einige Exemplare des Tiger wenigstens bis in den August 2019 in die Luft gehen und sollen es nach Instandsetzung später auch mal wieder dürfen. Abstimmungen im Sinne des Grundgesetzes hat es seit 1949 nicht gegeben – und soll es nach dem Willen derer, die uns dieses Grundrecht bis heute verweigert haben, auch in Zukunft nicht geben.

Dabei bin ich sicher, dass eine Abstimmung über die Zuwanderung nicht Schutzbedürftiger ebenso zu einer eindeutigen Entscheidung über die Kontrolle der deutschen Grenzen führen würde, wie eine Abstimmung über den Verbleib Deutschlands in der EU und/oder im Euro.

Doch dieses „Hauptwaffensystem der Demokratie“ existiert überhaupt nur auf dem Reißbrett.

Aber auch das zweite wichtige Waffensystem des Deutschen Volkes zur Verteidigung seiner Demokratie und seiner demokratischen Verfassung gegenüber dem Staat und seinen Repräsentanten, weist schwere Mängel auf, welche das Systems in punkto Treffsicherheit und Trefferwirksamkeit als „untauglich“  erscheinen lassen.

Weit mehr als die Hälfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden nicht wirklich vom Volk gewählt, sondern von den Parteien über ihre Listen vorgegeben, wobei der Einfluss der Wähler überhaupt nur auf den hinteren Listenplätzen wirksam wird. Dank des Wahlsystems, das sich die davon Begünstigten letztlich selbst konstruiert und nie wirksam korrigiert haben, sitzen heute 111 Parlamentarier, allesamt über Listenplätze der Parteien zum Amt gelangt, mehr im Hohen Hause als jene 598, die es eigentlich sein sollten.

Doch damit nicht genug. Die Parteien bestimmen ja nicht nur über die Listenplätze, sondern regelmäßig auch über die Direktwahlkandidaten in den Wahlkreisen.

Dass dabei eine Abhängigkeit des Parlamentariers von seiner Partei entsteht, zeigt sich allein daran vollkommen überzeugend, dass alle Parteien ihren Abgeordneten die Freiheit der Gewissensentscheidung per Fraktionszwang verwehren und Zuwiderhandelnde konsequent von der politischen Arbeit in den Ausschüssen ausschließen und ihnen bei den nächsten Wahlen keinen aussichtsreichen Platz für die Kandidatur zuweisen.

Diese Gewissensfreiheit, die ein drittes, wirksames Mittel zur Verteidigung der Demokratie sein sollt, ist folglich auch nur in seltenen und in der Regel nicht kriegsentscheidenden Scharmützeln einsatzfähig.

Deutschland ist – und hat – keine wehrhafte Demokratie. Deutschland wird von den gewählten Mehrheiten, die nichts zu sagen haben (Seehofer), im Verbund mit jenen, die nicht gewählt werden, aber das Sagen haben (Seehofer) nicht mehr als „Staat“ betrachtet und behandelt, sondern nur noch als soweit teilsouveräne Verwaltungszone der EU, wie die Selbstverwaltungskompetenzen den Interessen der hinter der EU operierenden Strategen nicht zuwiderlaufen.

Dass es in der Bundesrepublik Deutschland eine große Mehrheit gibt, die sich dazu bekennt, dass ihr Staat dem Wiedererstarken eines verfassungsfeindlichen  Nationalsozialismus mit seinen Gewaltmitteln entgegentritt, ist gut und richtig. Unsere Demokratie braucht weder Führerkult noch Rassenwahn.

Dass dabei inzwischen weit übers Ziel hinausgeschossen und schon als „rechts“ gebrandmarkt wird, wer immer noch vom Deutschen Volke spricht und von der Politik die stärkere Berücksichtigung vernachlässigter nationaler deutscher Interessen anmahnt, ist überaus unschön. Schlimm wäre es allerdings nur, wenn es dazu auch eine Mehrheit gäbe, die tatsächlich jenem Bild der (guten) Deutschen entspricht, wie es von den Medien unablässig verbreitet wird. Diese Mehrheit kann ich nicht erkennen, wohl aber eine Mehrheit, die zu Protokoll gibt, dass man in Deutschland sehr aufpassen muss, ob und wann und wo und wem gegenüber man seine Meinung sagt.

Viel schlimmer als die Kampagne gegen rechts ist daher die Tatsache, dass es sich dabei offenbar um die einzige Front handelt, an der unsere Demokratie überhaupt ihren Selbstbehauptungs- und Verteidigungswillen erkennen lässt.

Weil in diese Schlacht an dieser Front alle nur irgend mobilisierbaren Kräfte eingebunden wurden, von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und LINKEn über die Gewerkschaften bis hin zu den Chefetagen von Industriekonzernen und Bundesligavereinen, aber auch die Lehrer in den Schulen, die Erzieher in den Kindertagesstätten und die Studentenparlamente an den Universitäten, sind diejenigen, die ab und zu noch in den Rückspiegel sehen und erkennen, welche Mächte den tapferen Kämpfern gegen rechts in den Rücken fallen, sehr rar gesät.

Nein, diejenigen, die der Front der wahren und vermeintlichen Verteidiger der Demokratie gegen rechts in den Rücken fallen, das sind nicht die Verbündeten der bekämpften Rechten, es sind einfach Nutznießer der Weisheit: „Wo sich zwei streiten, freut sich der Dritte.“ Die ziehen uns die Demokratie unter dem Hintern weg und machen uns glauben, wir hätten sie zu genau diesem Zweck  gewählt.

Hier ist nicht der Ort für eine ausführliche  Beschreibung der Schäden, welche diese Demokratie – und mit ihr der Staat und das Staatsvolk – bereits erlitten haben, aber wenigstens die wichtigsten Stichworte müssen erwähnt werden:

  • Abtretung nationaler Hoheitsrechte an eine demokratisch vollkommen unzureichende „Nicht-Regierungs-Organisation“ namens „EU“.
  • Aufgabe der eigenen Währung, verbunden mit der Haftungsübernahme für die Schulden aller Staaten und großen privaten Banken im Währungsverbund, Enteignung von Sparern durch Negativ-Zins + Inflation.
  • Seit Jahren unverändert offene, unkontrollierte Landesgrenzen für – nach geltendem Recht – illegale Zuwanderung, die jedoch über die Erzählung, es handle sich ausnahmslos um Flüchtlinge, „legalisiert“ wird und ausnahmslos zur Einleitung von Asylverfahren führt, deren vorhersehbare Ablehnung jedoch in der großen, überwiegenden Mehrzahl der Fälle in die Duldung und ein Bleiberecht mündet, das durch „Abschiebehemmnisse unterschiedlichster Art abgesichert wird, wodurch die Zuwanderung ganz überwiegend gering- und unqualifizierter Personen in die deutschen Sozialsysteme und den deutschen Wohnungsmarkt zur Belastung von Beitragszahlern und Mietern führt und darüber hinaus zur Erosion der Löhne am unteren Ende der Einkommensskala beiträgt.
  • Massive Einschränkungen der Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit zum Zwecke der anlasslosen Überwachung und Ausspähung aller Einwohner.
  • Höchste Strompreise Europas, höchste Belastung der Löhne mit Steuern und Sozialabgaben, und dennoch vergleichsweise niedrige Renten und sinkende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Verzicht auf Kernenergie und Kohlekraftwerke, wobei  der große Blackout (im gesamten europäischen Verbundnetz, einschl. Türkei) billigend in Kauf genommen wird.
  • Massive Verteuerung fossiler Energieträger, Zwang zum Umstieg auf Elektromobilität, obwohl der notwendige Strom bei Umsetzung der Ausbaupläne und Abschaltpläne nicht zur Verfügung stehen wird.
  • und so weiter, und so weiter …

Ich glaube nicht, dass es „typisch deutsch“ ist. Ich glaube, was Napoleon über die Deutschen gesagt hat, gilt für die Masse der Menschen aller Völker, denn die wollen nicht mehr, als in Frieden unter guten Gesetzen leben, arbeiten und glücklich sein zu dürfen. 

Sollte Napoleon hingegen die deutsche politische Klasse gemeint haben, so muss ich ihm, ohne die zu Zeiten Napoleons Aktiven näher zu kennen und beurteilen zu können,  für das heutige auf der politischen Bühne agierende Ensemble vollständig zustimmen.

Napoleon, seinerzeit:

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Napoleon heute (extrapoliert):

Es gibt keine leichtgläubigere Regierung, keine leichter beeinflussbare Opposition auf der Welt, als die der Deutschen. Kein Versprechen kann haltlos genug gegeben werden, kein Vertrag nur um ihn unter günstigen Bedingungen zu brechen geschlossen werden, die Deutschen werden darauf hereinfallen. Und hat man ihnen erst ein Feindbild an die Wand gemalt – wir sehen das heute doch an der menschengemachten Klimakatastrophe – dann verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.

Wir sind halt eine wehrhafte – bundeswehrhafte – Demokratie.