„Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte“
(Friedrichsruher Ausgabe)
„Wer ein bisschen zurückdenkt, weiß, dass das schon einmal ganz anders war“, erinnerte Scholz sein Publikum.
Kein Wort allerdings dazu, warum es schon einmal anders war, nicht einmal der Versuch. Auch kein Wort dazu, wie anders es war. Da mag ich daran erinnern, dass es in Deutschland Jahre der Vollbeschäftigung gab, Jahre, in denen die Arbeitslosigkeit das Niveau, das sich aus der natürlichen Fluktuation ergibt, nicht überschritten hat. Jahre, in denen junge Leute nicht zu Hundertausenden freiwillig untätig, und angebotene Lehrstellen eben nicht leer blieben. Jahre, in denen auch schon Arbeitskräftemangel herrschte, dem man aber durch gezielte Anwerbung von Ausländern begegnete, die schon mit dem Arbeitsvertrag in der Tasche in Deutschland ankamen.
Kein Wort auch dazu, dass die Tatsache,
dass die so genannten Baby-Boomer eines Tages ziemlich geschlossen in Rente gehen würden, schon zum Zeitpunkt ihrer Geburt bekannt war und von den Demografen vorausberechnet wurde, so lange, weder von der Politik, noch von der Wirtschaft, die darin keine Verpflichtung für sich selbst gesehen hat,
nicht zur Kenntnis genommen wurde, bis das sprichwörtliche Kind im Brunnen lag.
Aber was verlange ich von einem Bundeskanzler auf Bürgerreise? Solche Überlegungen würden die Bevölkerung doch nur verunsichern. Daher: Kein Blick zurück, nichts aus der Vergangenheit lernen, sondern mit Volldampf voraus, und das gleich für Jahrzehnte, als handele es sich um den Kampf gegen das Klima:
„Aber dass wir jetzt 10, 20 vielleicht sogar dreißig Jahre vor uns haben, wo die Hauptaufgabe sein wird, dafür zu sorgen, dass wirklich alle Möglichkeiten, die wir hierzulande haben, genutzt werden, damit alle jungen Leute eine gute Berufsausbildung machen und einen Beruf ergreifen können, damit alle die Qualifikation und Fähigkeiten haben, wenn, mitgehen können mit den Veränderungen der Zeit und vielleicht auch mit Dreißig-, Vierzig- und Fünfzigjährigen noch was lernen können, aber auch, dass wir uns darum bemühen, Fach…Leute, Fachkräfte aus anderen Ländern hierher zu locken.“
Aus dem Konfirmandenunterricht ist mir der Spruch des weisen Salomo in Erinnerung:
„Wenn dich die bösen Buben locken,
so folge ihnen nicht!“
Dabei besteht zwischen dem „Bestechen“ Bismarcks und dem „Locken“ von heute nur ein Unterschied in der Formulierung, nicht in der Bedeutung. Scholz gesteht das unterschwellig, wenn er sagt:
„Das ist lösbar. Und wir haben die Gesetze dazu jetzt gemacht.“
- Klimaneutralität,
- Digitalisierung,
- Transformation,
- Energiekrise,
- Lieferkettenprobleme,
- Anpassung der Geschäftsmodelle,
- Qualifizierungsbedarfe,
- Strukturwandel,
- Arbeitsplatzabbau,
- Arbeitsplatzaufbau,
- Tätigkeitsprofile und
- Qualifikationsanforderungen.
Geändert werden durch dieses Gesetz,
- das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches
- das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches,
- das Vierte Buch des Sozialgesetzbuches,
- das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches,
- das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches
- das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches,
- das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches,
- das Mikrozensusgesetz,
- das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, und
- das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- ein Berufsorientierungspraktikum,
- einen Mobilitätszuschuss,
- ein Qualifizierungsgeld,
gesetzlich detailliert zu umschreiben und durch die angegebenen Bücher des Sozialgesetzbuches durchzudeklinieren, bis auch im letzten Detail klar ist, wie Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen gem. dem neuen § 64a des Vierten Sozialgesetzbuches in ihren Sitzungen hybrid und digital zu sitzen haben, nämlich so:
§ 64a Hybride und digitale Sitzungen (1) Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane können mit ihrer Zustimmung an den Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane durch Zuschaltung mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung teilnehmen (hybride Sitzung). Das Nähere bestimmt die Satzung; insbesondere kann die Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung von Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Hybride Sitzungen sind nicht zulässig bei konstituierenden Sitzungen. Die Satzung kann weitere Ausnahmen bestimmen. 4. § 66 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: |
Bruce Allmächtig hätte dieses Gesetz wohl mit den Worten kommentiert: “ … und so zerbröselt der Keks.“
Den gesamten Gesetzestext habe ich für die Masochisten unter meinen Lesern, die dem Wiehern des Amtsschimmels noch Vergnügen abgewinnen können, hier verlinkt.
Im vorangegangenen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wurden neben den Abschnitten
A) Problem und Ziel
B) Lösung
C) Keine Alternativen
im Abschnitt D) Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand, und E) Erfüllungsaufwand, sowie F) Weitere Kosten, die folgenen Angaben gemacht:
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs führen im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts im Jahr 2024 zu Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro, deren Anstieg bis zum Jahr 2026 auf rund 190 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. Für den Bund fallen zur Erfüllung der Aufgaben im Rechtskreis SGB II durch die Jobcenter jährliche Personal- und Sachaufwände in Höhe von etwa 860.000 Euro und einmalige Umstellungsaufwände bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern in Höhe von etwa 95.000 Euro an (dies enthält den unter E.3 dargestellten Erfüllungsaufwand). Sofern der Haushaltsgesetzgeber keine zusätzlichen Mittel bereitstellt, können die Maßnahmen, die zu einem stellenmäßigen und finanziellen Mehrbedarf an Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt führen, nur umgesetzt werden, wenn sie innerhalb der Einzelpläne der jeweiligen Ressorts dauerhaft finanziell und stellenmäßig ausgeglichen werden. Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich aus den Regelungen dieses Gesetzentwurfs im Jahr 2023 Mehrausgaben in Höhe von rund 14 Millionen Euro, deren Anstieg bis zum Jahr 2026 auf rund 437 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. In Erfüllung der mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Regelungen fallen bei der Bundesagentur für Arbeit auf Basis ihrer Personal- und Sachkostenpauschalen jährliche Personal- und Sachkostenbedarfe in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro und einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von etwa 3 Millionen Euro an (dies enthält den unter E.3 dargestellten Erfüllungsaufwand).Den Mehrausgaben stehen Minderausgaben und auch Mehreinnahmen gegenüber, die sich durch Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Aufbau zusätzlicher Beschäftigung aufgrund der mit diesem Gesetz verbundenen Verbesserungen bei Aus- und Weiterbildung ergeben werden, die sich allerdings nicht beziffern lassen.Darüber hinaus ergeben sich Mindereinnahmen in geringfügiger Höhe in allen Zweigen der Sozialversicherung, da während des Bezugs von Qualifizierungsgeld geringere Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Gesamter zusätzlicher Erfüllungsaufwand pro Jahr etwa 28.443 Stunden und etwa 6.000 Euro jährlicher Sachaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Einmaliger Erfüllungsaufwand etwa 292.000 Euro; zusätzlicher Erfüllungsaufwand pro Jahr etwa 1,8 Millionen Euro, der im Rahmen der Bürokratiebremse nach dem One in, one out-Prinzip durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze kompensiert wird. Keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesagentur für Arbeit entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 3 Millionen Euro pro Jahr und einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro. Für den Bund entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 509.000 Euro pro Jahr und einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 63.000 Euro.F. Weitere Kosten Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. |
Um noch einmal auf die Kanzlerworte vom Donnerstag zurückzukommen:
„Wer ein bisschen zurückdenkt, weiß, dass das schon einmal ganz anders war.“
Damals war vor allem auch anders, dass es die Wirtschaft noch als ihre Aufgabe angeseheh hat, ihre Mitarbeiter auf eigene Kosten zu qualifizieren und weiterzubilden.
Damals waren Managerschicksale auch noch nicht an Quartalsergebnisse gebunden, sondern an die langfristig positive Geschäftsentwicklung, was eben auch eine langfristig vernünftige Personalplanung und -Entwicklung ermöglichte, während die Bereitstellung der benötigten Fachkräfte heute als Aufgabe des Staates angesehen wird, der diese zusätzliche Kompetenz gerne, mit einem neuen Wust an Bürokratie, Leerlauf und dislozierten Mitteln auf sich nimmt.
Ja, Herr Scholz. Das ist lösbar.
Man muss doch nur Gesetze machen.