Zum Verlauf der Strafbarkeitsgrenze

Vorsicht – dieser Artikel enthält erhebliche satirische Unterzeichnungen!

Die jüngste Publikation der Verlagsanstalt für Recht und Gesetz (VaRuG), mit Sitz in Wilhelmshain-Altkölln, bringt endlich Licht ins Dunkel der Grauzone, die sich seit gut zwei Jahren zwischen „erlaubt“ einerseits und „strafbar“ andererseits schneller ausgebreitet hat, als die „grauen Herren“ von der Zeitsparkasse in Michael Endes Momo.

Wir zitieren hier die Highlights aus der tatsächlich volle 168 Seiten umfassenden Nachlieferung zu der Loseblattsammlung „Alles was rechts ist“, die den Abonnenten pünktlich zum 29. Februar 2024 zugestellt wurde.

Wie von der VaRuG gewohnt, steht auch diese Nachlieferung unter einem verbindenen Motto, das sich erst in Schall und Rauch auflöst, wenn die losen Seiten ihren Platz unter den ihnen zugewiesenen Stichworten in den inzwischen 32 Sammelordnern von „Alles was rechts ist“ gefunden haben. Wir haben daher die gesamte Nachlieferung vor dem Abheften für Sie durchgesehen und zitieren, soweit dies bei diesem kostenpflichtigen Werk gerade noch zulässig erscheint, nur das Wesentliche.

Es gibt ein Vorwort des Herausgebers, überschrieben mit „Zum Geleit“, in dem sich die folgende Passage findet, die wir hier ungekürzt wiedergeben:

… zum Schutz der einheitlich-demokratischen Grundordnung sind die in dieser Nachlieferung zu Ihrer Loseblattsammlung dargelegten Verbesserungen des Rechtssystems unerlässlich. Mögen Kritiker sie auch als „Einschnitte“ ins Recht bezeichnen, so haben diese insofern recht, als es sich um lebensrettende chirurgische Maßnahmen zum Erhalt dessen handelt, was vom einstigen Ganzen des Grundgesetzes als erhaltenswerter Rest übrig bleiben soll. Nach gründlicher Analyse  der einschlägigen Verlautbarungen aus den Reihen der Regierungskoalition, die Gott beschützen möge, und deren Abgleich mit den ehernen Grundsätzen des Römischen Rechts sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das Durchbrechen der Strafbarkeitsgrenze nach unten, mit dem Ziel, diesen neu definierten, bislang rechtsfreien Raum dem Gewaltmonopol des Staates und der Zivilgesellschaft zu unterwerfen, nichts anderes darstellt als die längst überfällige Rückbesinnung auf jene bewährten Rechtsnormen, die es ermöglichen, flexibel und situationsbedingt nach den Prinzipien einer höheren, dem Staats- und Machterhalte dienenden Zweckmäßigkeit, auf jedwedes Anzeichen einer Unbotmäßigkeit unverzüglich und direkt zu reagieren.

An anderer Stelle innerhalb der 168 Austausch- und Ergänzungsseitenseiten findet sich, in der Erläuterung zum Anhang, den wir hier auch noch beleuchten werden, die folgende, richtungsbestimmende  Aussage:

Einige unserer Abonnenten haben uns – sinngemäß und zusammengefasst – die Frage gestellt, wo denn nun jene neue Grenze verlaufe, die nach der Aufhebung der Strafbarkeitsgrenze zwingend festzulegen sei, um das Gefühl der Rechtssicherheit auch unter den neuen Bedingungen wieder aufleben zu lassen. Wir haben deren Abonnements von unserer Seite aus gekündigt, obwohl für uns damit ein noch nicht genau zu beziffernder wirtschaftlicher Schaden im unteren fünfstelligen Euro-Bereich verbunden ist. Wir arbeiten schließlich für die Intelligenz im Lande. Die Naivität, ja geradezu Einfältigkeit, die aus dieser Frage spricht, hat uns entsetzt. Wer sich von solchen Dissidenten nicht unverzüglich trennt, fällt zweifellos in den Anwendungsbereich der nicht näher spezifierten Kontaktschuldvermutung. Dieser Gefahr dürfen wir uns und vor allen unsere ansonsten gesichert zweitkontaktschuldigen Abonnenten nicht aussetzen. Um es aber an dieser Stelle klipp und klar zu formulieren:

Wie viel klarer kann Rechtssicherheit wohl noch hergestellt werden, als in einer Ordnung, in der weder eine Untergrenze des Verfänglichen noch eine Obergrenze des Unverfänglichen gezogen wird?

Noch nie, seit Beginn der Aufzeichnungen, war ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu erkennen als heute. Zugleich ist diese neue Ära gekennzeichnet, durch ein Höchstmaß an Freiheit, das allen zufällt, die sich von der Woge der Zuversicht, des guten Willens und des Gelingens tragen lassen, die täglich von den darauf eingeschworenen Presse- und Medienorganen ausgelöst wird.

Wie bereits angesprochen, hier einige Auszüge aus dem Anhang, in dem bestimmte Buchstabenfolgen, die bei mündlicher Rede als Lautfolgen zu lesen sind, vorgestellt werden, die bisher bereits hart an der Strafbarkeitsgrenze angesiedelt waren und ausreichten, Maßnahmen auszulösen. Daneben Ersatzformulierungen, die von den Feinden der Demokratie, den Delegitimierern des Staates und seiner Repräsentanten vermutlich, in Erwartung vermeintlicher Straffreiheit verwendet  werden könnten, weshalb wir unsere Abonnenten vor dem Einsatz dieser Ersatzforumulierungen gerne ernstlich warnen möchten, aufgrund urheberrechtlicher Gegebenheiten aber nicht mehr als sieben Beispiele anführen dürfen.

Bisherige verdächtige Buchstabenfolgen Gefährliche Ersatzformulierungen, die in jedweder Form der Kommunikation zu vermeiden sind
Buchstabe A
 
Alles (für) 100 Prozent, das Ganze, ausnahmslos, geschlossen, vereint, gemeinsam, (für)
(über) Alles (über) 100 Prozent, dem Ganzen, dem Universum, dem Rest, den Anderen
Ampel Verkehrszeichenanlage, Lichtzeichenanlage, rotgrüngelb, Kabinett Scholz,
Angriffskrieg Vorneverteidigung, Präventivschlag, Verteidigung, Strucking, Friedensmission,
Autochthon Einheimische, Indigene, Deutsche, Aborigines
Buchstabe B
Bürgergeld Transferleistung, Bedürftigenknete, Staatsalimente,
Bauernprotest Traktorensternfahrt, Nährstandsparty, Landwirtstreffen

 

Wenn Sie glauben, mehr wissen und die Details kennen zu müssen, abonnieren Sie die Loseblattsammlung „Alles was rechts ist“ beim VaRuG-Verlag.

Unsere Einschätzung dazu: Es wird Ihnen keinen Schritt weiterhelfen. Sparen Sie sich das sündhaft teure Abo und nehmen Sie sich stattdessen die Freiheit, einfach die Schnauze zu halten. Dann sind Sie sehr viel sicherer auf der sicheren Seite und haben den Kopf frei, für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.