Glücklich ist, wer vergisst, was der Sinn der Worte ist

PaD 33 /2024 – Hier auch als PDF verfügbar: Pad 33 2024 Glücklich ist, wer vergisst

Trinke, Liebchen, trinke schnell,

ließen die Librettisten Carl Haffner und Richard Genée ihren Alfred in der Fledermaus singen, um im Refrain, „Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist“, die Begründung dafür zu liefern, warum man sich die Welt lieber schönsaufen sollte, statt gleich an ihr zu verzweifeln.

Die Reaktion der Grünen auf den jüngsten Versuch der CDU, sich mit Hilfe ihrer Migrationsrhetorik  wählerstimmungskonform zu profilieren, und den Versuch der SPD, auf ihre Weise mit Verschärfungsankündigungen rechts zu blinken, um dann doch in der linken Spur zu bleiben, gehören durchaus zu den Szenarien, denen man sich am liebsten durch Wegsehen, und wenn das nicht gelingt, durch ein betäubendes Besäufnis entziehen möchte, wäre da nicht am nächsten Morgen auch noch der Kater, der die unerträgliche Situation noch unterträglicher macht.

Zwei Stimmen aus dem grünen Stuhlkreis, die t-online öffentlich gemacht hat, will ich hier zitieren, weil sie das transportieren, was mir heute gerade noch gefehlt hat, um meinem Ärger, statt ihn zu ersäufen, in einem Paukenschlag Luft zu machen:

Karoline Otte, MdB,
zum Faeserschen Sicherheitspaket, also in Hinblick auf den eigenen Koalitionspartner:

„Es ist jetzt Zeit, dass die Grünen vom Tisch aufstehen, denn jeder Schritt, den die Ampel dem Druck von rechts nachgibt, ist einer zu viel“

Elina Schumacher, Grüne Jugend, Berlin,

zum Unterschied zwischen Schutz und Integration und Abschottung und Kriminalisierung:

„Die Antwort auf soziale Probleme muss soziale Politik sein und nicht Menschen zu entrechten und abzuschieben.“

Beide Stimmen klingen für mich nach Hysterie, bei Otte nach kalkuliert eingesetztem Stilmittel um – wie einst Greta – Weltuntergangs-Dringlichkeit zu signalisieren, bei Schumacher eher nach echter, naiver Gutmenschlichkeit.

Wenn Politik die Kunst des Möglichen ist, und Kanzler und Minister sich im Amtseid verpflichtet haben, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden, es aber schon nicht mehr gelingt, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden, geschweige denn, seinen Nutzen zu mehren, dann ist es vermessen, angesichts dieser Probleme von der Regierung auch noch zu fordern, die Probleme von Menschen zu lösen, die ohne jegliches Recht, hier Asyl in Anspruch nehmen zu dürfen, nach Deutschland hineindrängen. Das, was die Regierungen in den letzten Jahren von sich aus getan haben, war – wie es Horst Seehofer ausgedrückt hat – kein Zustand von Recht und Ordnung, sondern die Herrschaft des Unrechts. Diesen  Zustand wenigstens minimal wieder in Richtung Recht und Ordnung zu verändern, und mehr als minimale Veränderungen sind ja hinter den großen Worten nicht zu finden, ist dringend geboten und keinesfalls ein Grund, in weinerliche und/oder wütende Tiraden gegen die Wiederherstellung von Recht und Ordnung auszubrechen.

Wenn Karoline Otte meint, schon der klägliche Versuch, wenigstens einen kleinen Schritt in Richtung Wiederherstellung von Recht und Ordnung zu gehen, wie er in Faesers Vorschlägen zu erkennen ist, sei dem Nachgeben des von rechts aufgebauten Drucks geschuldet, dann hat sie zweifellos recht. Wo es an eigener Einsicht fehlt, wird man irgendwann dem Druck nachgeben müssen, will man nicht vollends untergehen.

Dass sie statt dem Druck nachzugeben, lieber vom Tisch aufstehen will, zeugt von einer gewissen Größe in Bezug auf Standhaftigkeit und Beharrungsvermögen. Man muss das ja nicht gleich als Sturheit und Trotz interpretieren. Jedenfalls fordert sie die Aufkündigung der Koalition durch ihre grüne Partei, und wenn das nichts ist, was Grund zur Freude bietet, dann frage ich mich, welche Entwicklung der deutschen Politik denn sonst Freude auslösen könnte.

Es geht ja schließlich nicht nur um den Untergang einer Regierung, der von der Opposition mit Freude zur Kenntnis genommen wird. Es geht um genau das große Missverständnis, das Elina Schumacher auf den Punkt gebracht hat und voll jene Deutschland verheerenden Irrtümer offenbart, die sich auch in der Parteilinie der günen Häuptlinge wiederfinden.

Es wird hier ein Verwirrspiel mit Gegensatzpaaren vorgeführt, bei dem jeder, der sich darauf einlässt, nur verlieren kann.

Erster Akt

Die Antwort auf Soziale Probleme muss soziale Politik sein.

Ja. Das kann man jedem Politiker ins Stammbuch schreiben. Soziale Probleme haben wir in Deutschland gerade genug, und es sieht nicht so aus, als ob diese Probleme weniger würden – eher im Gegenteil. Verzeihen Sie, wenn ich Sie mit der folgenden Aufzählung langweilen sollte, aber sie muss sein:

  • 2.872.000 Arbeitslose wurden Ende August 2024 in Deutschland gezählt, 176.000 mehr als vor einem Jahr. Ein  großer Teil der vielen nicht Gezählten, findet sich unter den erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern wieder.
  • 5.540.000 Menschen bezogen im August 2024 das so genannte Bürgergeld, darunter waren 4.010.000 Erwerbsfähige.
  • 17.700.000 Menschen waren 2023 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, das entspricht 21,2 Prozent der Bevölkerung.
  • 3.000.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in Deutschland in Armut.
  • 384.000 Kita-Plätze fehlten 2023 in Deutschland. Daran dürfte sich kaum etwas gebessert haben, denn es fehlen weniger die Räumlichkeiten als jene 125.000 Betreuungskräfte, die nirgends aufzutreiben sind.
  • 50.000 Lehrkräfte (die kleinste Zahl, die ich gefunden habe) fehlen aktuell an den allgemeinbildenden Schulen. Andere Untersuchungen gehen von 68.000 fehlenden Lehrern aus und erwarten bis 2035 über 150.000 unbesetzte Lehrerstellen.
  • 200.000 Pflegekräfte fehlen derzeit mindestens in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Bis 2030 wird der Anstieg auf 500.000 unbesetzte Pflegestellen prognostiziert.
  • 750.000 Wohnungen fehlen derzeit in Deutschland, um den Bedarf an Wohnraum da befriedigen zu können, wo er besteht. Gleichzeitig standen 2023 1,6 Millionen Geschosswohnungen und Eigenheime (unvermietbar) leer.
  • 99 Prozent der Dorfbewohner haben keinen vernünftigen Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr – und 30 Prozent der Bahnreisenden kamen 2023 nur mit Verspätung ans Ziel.
  • 1500 Juristen fehlen an Gerichten und Staatsanwaltschaften, eine Pensionierungswelle steht vor der Tür.
  • 11.000 Hausarztstellen auf dem Land werden bis 2035 unbesetzt sein. Schon jetzt ist die Unterversorgung spürbar.
  • Deutsche Rentner erhalten im EU-Vergleich mit die niedrigsten Renten, nur Polen schneidet schlechter ab. Rund 660.000 deutsche Rentner sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen.

Dass Krankenhäuser fast in noch schnellerer Folge geschlossen werden als Hallen- und Freibäder, dass es ein stilles Sterben der Pflegeheime gibt, sei – wie vieles andere, nur am Rande erwähnt.

Die bisherige Aufzählung genügt, um nachzuweisen, dass Deutschland ein Land massiver sozialer Probleme ist, wobei noch nicht einmal die in zunehmender Dichte auftretenden Probleme an den so genannten „sozialen Brennpunkten“, wie Drogenhandel, Zwangsprosititution, Clan-Kriminaltiät, Messerstechereien und (Gruppen-) Vergewaltigungen eigens  angeführt werden brauchen, auch weil hier die Sicherheitsaspekte die sozialen Aspekte längst überlagern.

Keines der aufgelisteten sozialen Probleme bestünde heute im gleichen Umfang, bzw. Ausmaß, hätte die Politik sich seit 2015 nicht dafür entschieden, die Leistungsfähigkeit Deutschlands, nicht nur seiner Sozialsysteme, durch die massenhafte Aufnahme von Wirtschaftsmigranten ohne echten Asylanspruch zu überdehnen und eben nicht den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren, sondern den vom Volk hervorgebrachten Nutzen zu schmälern, indem Fremden der Zugang dazu in großer Zahl bedingungslos eröffnet wurde.

Ist es Aufgabe der deutschen Regierung, die soziale Situation von Menschen aus Afrika und Asien durch Aufnahme in die deutschen Sozialsysteme und den deutschen Wohnungsmarkt zu verbessern, wenn von Beginn an zu erwarten war, und längst erkennbar geworden ist, dass der Großteil davon niemals eine Gegenleistung erbringen wird, ja nicht einmal bemüht ist, sich in die hiesige Gesellschaft zu integrieren?

Dem jene Migranten gegenüber zu stellen, die in der deutschen Gesellschaft Fuß gefasst haben, die in den Supermärkten putzen und Regale einräumen, die als Zusteller für die Logistik-Unternehmen die Pakete des Versandhandels ausliefern, die auf den Baustellen Eisen flechten und Beton gießen, die in den Heimen und Kliniken als Pfleger und durchaus auch als Ärzte arbeiten, die sich eine eigene Existenz in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der IT-Branche geschaffen haben, ist falsch und bloßes Scheinargument, solange nicht gesagt wird, wie viele davon ursprünglich aus EU-Ländern und damit vergleichbaren Kulturkreisen stammen, vor allem aber ist es keine Rechtfertigung dafür, wahllos Millionen ins Land zu lassen, bzw. per Regierungsflieger abzuholen, ohne dass wenigstens ihre Chancen, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen, vorher geprüft werden. Dafür gibt es ein anderes Programm, ein Fachkräftezuwanderungsgesetz, und daran kann von der Zielsetzung her kaum Kritik geübt werden, von der Umsetzung und den Details her allerdings durchaus auch.

Was ist also sozial – im Sinne des Amtseides – an der Migrationspolitik, die ja eigentlich keinen wirklichen politischen Willen erkennen lässt, sondern nur ein mutloses Geschehen-Lassen?

Es soll an dieser Stelle auch kurz darauf eingegangen werden, dass humanitäre Hilfe, die wir jedem, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, angedeihen lassen sollten, etwas anderes ist, als der Anspruch auf Leistungen aus kollektiv finanzierten Sozialsystemen. Humanitäre Hilfe, das ist die Lieferung von Grundnahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und ggfs. einem Zelt der Ärzte ohne Grenzen in die Hungergebiete dieser Welt, in einem Maße, das ausreichen sollte, Verhungern und Verdursten – Solidarität der Betroffenen vorausgesetzt – weitgehend auszuschließen. Mehr ist es nicht, mehr geht auch nicht, jedenfalls nicht mit den Mitteln der Weltgemeinschaft, die den Hilfswerken der UNO zur Verfügung stehen. Und, wenn wir uns ehrlich machen, liebe Grüne, mehr ginge auch nicht aus dem Bundeshaushalt, wenn wir die ganze Welt retten wollten.

Natürlich wollen auch Sie nicht die ganze Welt retten, liebe Grüne, sondern nur die, die zu uns kommen. Wie weit ist aber der Weg bis zur ganzen Welt, wenn wir nicht einmal eine Obergrenze für die Zuwanderung in unsere Sozialsysteme beschließen dürfen? Er ist zu weit. Lange vor Erreichen dieses Ziels, wird Deutschland, wie es Peter Sch0ll-Latour ausgedrückt hat, selbst Kalkutta geworden sein.

 

Zweiter Akt

Entrechtung, statt sozialer Politik

Hier ist ein Ausflug ins Grundsätzliche zwingend erforderlich, um die Dummheit dieser Aussage in einem Meer gutmenschlicher Irrtümer deutlich werden zu lassen.

Es gibt die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Wenn dies in den einzelnen Artikeln auch nicht immer klar zum Ausdruck kommt, handelt es sich bei den Menschenrechten zunächst einmal um Rechte, die der Bürger gegenüber seinem eigenen Staat in Anspruch nehmen kann.

Eine große Zahl dieser Menschenrechte ist übrigens weltweit nicht oder nur ansatzweise in der Praxis relevant. Einfach den vorstehenden Link anklicken und staunen, was alles Menschenrecht ist.

Ein explizites Recht von Ausländern gegenüber einem (beliebigen) anderen Staat ist lediglich in Artikel 14 verankert, wo es heißt:

Artikel 14

(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Mit Satz 2 schränkt letztlich auch die Menschenrechtscharta – wie das deutsche Grundgesetz – das Recht auf Asyl auf Menschen ein, die politisch verfolgt werden.

Was aber bedeutet „Asyl“?

Die Gewährung von Asyl ist die Genehmigung, sich im Staatsgebiet aufzuhalten, um dort – durch die Staatsgewalt – vor der weiteren politischen Verfolgung geschützt zu sein.

Mehr nicht.

Selbstverständlich kann die Asylgewährung mit Auflagen verbunden sein, wie z.B. den zugewiesenen Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, sich regelmäßig bei Behörden zu melden, sich einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen oder eine gewisse Zeit in Quarantäne zu verbringen.

Selbstverständlich ist die Gewährung von Asyl nicht mit der Verpflichtung verbunden, für den Lebensunterhalt des Asylanten aufzukommen. Wer nicht über ausreichend Geldmittel verfügt, muss Arbeit suchen, und wenn er keine findet, soll er sich ggfs. durch Betteln oder Flaschensammeln über Wasser halten. Es muss ihm auch keine feste Unterkunft zugewiesen werden, im Grunde ist er für seinen Unterhalt genauso selbst verantwortlich, wie er es in seinem Herkunftsland war.

Was dem Asylanten nicht verweigert werden sollte, ist die bereits erwähnte humanitäre Hilfe zur Sicherung des Überlebens.

Millionen von Flüchtlingen außerhalb Deutschlands, bzw. außerhalb der EU, leben in überfüllten Lagern in Zelten ohne jeglichen Komfort und von  Lebensmittelspenden die von Hilfsorganisationen bereitgestellt werden, die meisten davon, ohne je im Aufnahmeland einen Asylantrag gestellt zu haben. Man gewährt den Aufenthalt im Land, und das ist die stillschweigende Asyl-Übereinkunft. Beide Seiten wissen, dass die Asylanten vom aufnehmenden Staat nicht mehr zu erwarten haben, als eben das Recht, sich dort – in Sicherheit vor Verfolgung oder Krieg – aufzuhalten.

Fernsehbilder solcher Lager dürften hierzulande jedem in Erinnerung sein.

Nicht verwunderlich, dass die viel schöneren Fernsehbilder aus Europa, vor allem aus Deutschland, für die Geflüchteten in diesen Lagern eine große Anziehungskraft ausüben, vor allem, wenn die Schlepper vom Schlaraffenland erzählen, in dem man ohne Arbeit alles bekommt, was man sich wünscht, sogar das Geld, das man den Schleppern nach der Ankunft schuldet.

Aber weder die Erzählungen der Schlepper, noch die ärmlichen bis erbärmlichen Verhältnisse in den Lagern, verleihen den Menschen dort irgendein Recht, dass sie gegenüber dem deutschen Staat geltend machen könnten.

Die Ablehnung eines Asylgesuches ist keine Entrechtung, und die Zurückweisung von Migranten an der Grenze ist ebenfalls keine Entrechtung, solange es sich nicht um politisch Verfolgte handelt.

Für Deutschland gilt darüber hinaus noch, dass ein Recht auf Asyl auch für politisch Verfolgte nicht besteht, wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt, in dem Asyl hätte beantragt werden können.

Für Deutschland gilt allerdings noch etwas gänzlich anderes, nämlich die Tatsache, dass Asylanten zwar ein Aufenthaltsrecht genießen, aber keinen zuverlässigen Schutz vor der Verfolgung, vor der sie geflohen sind, weil mit den Verfolgten nämlich auch die Verfolger vollkommen unkontrolliert ins Land kommen, wenn sie nur ebenfalls einen Asylantrag stellen.

Auch das ist eine Folge der von Horst Seehofer zu Recht angeprangerten Herrschaft des Unrechts, dass nämlich wirklich ernsthaft politisch Verfolgte sich hierzulande absolut nicht sicher sein können, ihren Verfolgern doch noch zum Opfer zu fallen, weil die immer noch sperrangelweit offenen Grenzen deren Einreise nicht verhindern.

Natürlich handelt es sich dabei um Fälle, von denen die deutschen Behörden nicht das Geringste mitbekommen, so dass auch in keiner Statistik, geschweige denn in den Medien erwähnt werden. Das hat seine Ursache darin, dass ein von fremden Geheimdiensten verschleppter Asylant in der Masse der ungeklärt Verschwundenen – von 400.000 Eingereisten, deren Verbleib unklar ist, habe ich irgendwann letztes Jahr gelesen, aktuell sind 51.000 unbegleitete Jugendliche abgängig – überhaupt nicht auffällt, und weil auch jeder Messer- oder Eisenstangentote, der nach Auseinandersetzugen unter so genannten Gruppen zu beklagen ist, keine weiteren Nachforschungen nach sich zieht, nach dem Motto: Nun ist er halt mal tot.

 

Dritter Akt

Abschiebung statt sozialer Politik

Warum soll das, was schon unter engen Verwandten gilt:

„Man freut sich auf den lieben Besuch, aber nach einer gewissen Zeit, ob es Stunden, Tage oder Wochen sind, sei dahingestellt, ist man auch froh, wenn er wieder geht“,

nicht erst recht für Staaten gelten, deren Besucher vollkommen Fremde sind, die niemand eingeladen hat und deren Verhalten doch immer wieder zu Beanstandungen Anlass gibt?

Das dumme Geschwätz vom „Generalverdacht“ ist hier völlig fehl am Platze. Die Abschiebung eines unerwünschten Besuchers erfolgt nach der Prüfung, ob er ein Recht, hier zu sein geltend machen kann. Das ist keine Entrechtung, wie vorhin bereits besprochen, sondern schlicht die Feststellung, dass der Betreffende a priori kein Recht hat, hier zu sein. Also muss er gehen, und wenn er nicht freiwillig geht, ist die Anwendung von Zwangsmitteln gerechtfertigt.

Ich nehme an, dass Frau Schumacher bei „Abschiebung“ die Zurückweisung an der Grenze, um die sich die aktuelle Diskussion ja dreht, mitgemeint, wenn nicht ausschließlich gemeint haben wird.

Da ist kein Unterschied in der Frage der „Entrechtung“ festzustellen.

Wer aus einem Nachbarland kommend, begehrt, nach Deutschland einzureisen, hat erst einmal überhaupt kein Recht dazu, es sei denn, der ist EU-Europäer und genießt die Freizügigkeit innerhalb der EU.

Er hat auch kein Recht, in Deutschland Asyl zu begehren, weil er nachweislich aus einem sicheren Staat kommt, in dem er bereits hätte Asyl beantragen müssen, wenn es ihm um nichts  als die Sicherheit vor politischer Verfolgung ginge. Zumal er dort womöglich sogar sicherer wäre als im nach allen Seiten offenen Deutschland, von dem gesagt werden kann: „Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.“

Wenn also an den Grenzen kontrolliert wird, und jemand ohne Papiere die Einreise begehrt, dann kann, darf und soll er abgewiesen werden. Wir sind nicht verpflichtet, Menschen Einlass zu gewähren, die ihre Identität nicht nachweisen und stattdessen nur Märchen erzählen können.

Wenn jemand  gültige Papiere vorweisen kann, ist es ein Leichtes, zu überprüfen, ob nach den offiziellen Feststellungen im Herkunftsland politische Verfolgung herrscht. Falls nein, dann kann, soll und darf er abgewiesen werden. Das viel bemühte und absichtlich missinterpretierte „Individualrecht auf Asyl“ existiert nicht, weil kein Asylgrund vorliegt.

Erst wenn der Asylsuchende nachweist, aus einem unsicheren Drittstaat zu stammen, also ein Anrecht auf Asyl innerhalb der EU angenommen werden kann, und wenn die Vereinbarungen innerhalb der EU diesen speziellen Asylbewerber zur Erfüllung der verabredeten Kontingente Deutschland zuweisen, dann kann er als Asylbewerber eingelassen und dem Antragsverfahren unterworfen werden, das am Ende darüber entscheidet, ob Asyl gewährt wird oder ob ihm die baldige Ausreise, bei Androhung der ersatzweisen Abschiebung, nahegelegt wird.

 

Das ist der innere Rahmen der Einwanderung unter dem Aspekt des Asylrechts.

Alle Vergünstigungen, die ein Staat Migranten darüber hinaus gewährt, sei es die Anerkennung weiterer Gründe für die (befristete) Aufnahme, z.B. für Kriegsflüchtlinge, oder die Gewährung finanzieller und materieller Unterstützung, sind freiwillige Leistungen dieses Staates, auch dann, wenn sie zwischen den Staaten der EU so verabredet wurden, und sollten primär den Interessen des aufnehmenden Staates dienen, zum Beispiel der Gewinnung von Fachkräften oder der Berücksichtigung geopolitischer, bzw. Bündnis-Aspekte, wie bei den Flüchtlingen aus der Ukraine. 

Im Falle der drohenden oder bereits eingetretenen Überforderung des aufnehmenden Staates können solche Vergünstigungen jedoch jederzeit widerrufen oder eingestellt werden. Auch das ist keine Entrechtung der Betroffenen, weil die freiwilligen Vergünstigungen nicht auf einem Rechtsanspruch beruhten, sondern lediglich die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes mit sich bringen.

 

Wer in einem Staat leben möchte, der sich als das Sozialamt der ganzen Welt versteht, möge sich auf die Suche machen.

Ich bin der Überzeugung, dass Deutschland schon kaputt genug ist, um sich nicht immer noch ohne Not weitere Lasten aufzuladen.

Leider ist da momentan nicht viel Änderung zu erwarten. Siehe auch meinen Tageskommentar vom 11. September 2024.