Migrationswende: Die Panik der Transitländer ist das kleinste Problem

An Rechtsauffassungen zum legalen Umgang Deutschlands mit der illegalen Migration herrscht kein Mangel. Hätten wir so viel Geld, wie Meinungen zur Zuwanderung, die Ampel hätte sich um die Aufstellung des Haushalts 2025 keine Sorgen machen müssen.

Ich persönlich ziehe mich prinzipiell auf den einfachen und wirklich nicht misszuverstehenden Satz zurück, der da lautet:

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

Dieser Satz steht im deutschen Grundgesetz, und hätte man daran nicht so lange herumgedeutelt, bis sich die Auffassung herausgebildet hat: „Wem es gelingt, an der deutschen Grenze einmal das Wort „Asyl“ auszusprechen, hat damit das bedingungslose, lebenslange Anrecht auf Vollversorgung in Deutschland erworben“, gäbe es im Deutschen Bundestag wahrscheinlich eine Fraktion weniger.

Verschütteter Milch nachzutrauern hat keinen Sinn. Der Zorn gegen jene, die nicht hören wollten, als es noch möglich war, den Schaden zu minimieren, darf deswegen jedoch nicht einschlafen, schon, um gegen Wiederholungen, auch auf anderen Feldern der Politik, rechtzeitig und kraftvoll vorzugehen.

Die jetzt in die Kameras des Fernsehens geweinten Krokodilstränen der CDU und die davon ausgehende Suggestion, die Zuwanderung habe mit Amtsantritt der Ampel erst begonnen, SPD und Grüne und die duldende FDP müssten sich jetzt bewegen und ihre Schuld durch eine abrupte Kehrwende in dem, was SPD und Grüne in kaum zu übertreffender Absurdität als „Asylrecht“ bezeichnen, abtragen, sind nur schwer zu ertragen.

Es ist zwar ein Unterschied zwischen „kel“ und „z“ festzustellen, aber die Gemeinsamkeiten im davor stehenden „Mer“ können nicht geleugnet werden. Dies gilt insbesondere für die Parteigänger, von der zweiten, bis in die hinterste Reihe, von denen man doch den Anstand erwarten würde, die eigenen Fehler einzugestehen, statt diese schlicht und einfach dem politischen Gegner unterzujubeln und diesen mit einem fadenscheinigen Ultimatum in die Ecke zu drängen.

Was hat Friedrich Merz denn nun erreicht?

  • Ein gescheiterter Gipfel, aus dem die CDU glaubt, ein paar Tröpfchen vom Honig der Wählerzustimmung saugen zu können? Ja, dieses Kalkül mag aufgegangen sein. Drei  Prozent mehr für die CDU in Brandenburg, drei Prozent weniger für die Ampel-Parteien? Vielleicht.
  • Aber für Deutschland, für die Migrationspolitik, wurde im besten Falle nichts erreicht. Vom besten Falle sind wir allerdings weit entfernt. Tatsächlich dürfte sich bei Scholz und Faeser, bei Lang und Baerbock eher ein wütender Trotz, ein „Jetzt erst recht!“, breitmachen, wie es sich an den zum Gipfel – und für sein Scheitern – vorbereiteten Vorschlägen schon erkennen ließ.
  • In Bezug auf die EU ist es Merz tatsächlich gelungen, das groteske Aufheulen der Polen und Österreicher für die Öffentlichkeit hörbar zu machen, die sich auf – wer weiß was für – EU-Beschlüsse berufen und knallhart erklären, sie würden keinen einzigen Zurückgewiesenen zurücknehmen. Die bedauernswerten Betroffenen müssten dann eben sehen, wie sie in einem nicht existierenden Niemandsland zwischen den Staaten zurechtkommen. Das wiederum dürfte der AfD bei den Wahlen in Brandenburg ein paar zusätzliche Wählerstimmen einbringen.
  • In Bezug auf die EU haben einzelne Unions-Sprachrohre dann sogar noch Ungeheuerlicheres verkünden müssen, nämlich, die EU sei kein Bundesstaat, und Deutschland sei souverän. So souverän, dass Deutschland das Recht habe, die eigenen Grenzen zu sichern, was die gleiche Union seit 2015 und bis vor Kurzem noch als „vollkommen unmöglich“ bezeichnet hat.

Wenn Friedrich Merz tatsächlich eine schnelle und befriedigende Lösung des deutschen Migrations- und Migranten-Problems angestrebt hätte, er hätte ganz anders vorgehen können und müssen.

Wenn Friedrich Merz darüber hinaus auch eine schnelle und befriedigende Lösung für die Probleme der deutschen Wirtschaft angestrebt hätte, die nun tatsächlich überwiegend auf das Wirken der Ampel und des Ampelmannes Habeck als Wirtschaftsminister in den letzten drei Jahren zurückgeführt werden können, er hätte ganz anders vorgehen können und müssen.

Das Mittel der Wahl ist das konstruktive Misstrauensvotum.

Statt die Ampel insgesamt mit seinem Migrationsgipfel-Ultimatum herauszufordern und damit den Zusammenhalt der zerstrittenen Koalition ungewollt zu festigen, hätten seine Emissäre in informellen Gesprächen ausloten können, wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages denn bereit wären, Scholz und die Ampel zu stürzen und einen Unionskandidaten zum Kanzler zu wählen.

Ich bin überzeugt, dass nicht nur die Abgeordneten von  CDU, CSU und AfD, sondern auch die der FDP geschlossen für Merz oder Söder stimmen würden, und dass sich selbst in den Reihen der SPD um die zwei Dutzend Abgeordnete finden ließen, die das Ende der Koalition des Schreckens dem Schrecken ohne Ende vorziehen würden.

Die Chancen, dass diese Kampfabstimmung gewonnen worden wäre, hätte sie statt des dämlichen Gipfels gestern auf der Tagesordnung gestanden, schätze ich als sehr hoch ein.

Dass Friedrich Merz sich dagegen entschieden hat – und dass in der Union darüber nicht diskutiert worden sein sollte, halte ich für ausgeschlossen – zeigt, dass es ihm nicht wirklich darauf ankommt, den weiteren Niedergang Deutschlands zu stoppen, sondern dass er nur ein Signal senden wollte, er wäre dazu bereit, wenn diejenigen, deren Interesse an einem Kurswechsel absolut nicht zu erkennen ist, dabei mitmachen würden, während er jene, deren Unterstützung ihm sicher wäre, weiterhin ignoriert.

Mein Vorschlag zur Beendigung des Migrationsproblems ist einfach und mit wenigen Worten zu umreißen. Er findet sich in meinem Buch „Wie der Phönix aus der Ampel – Modell Deutschland 2029“:

A1-Z – Zuwanderung, Staatsbürgerschaft

(…)

Weitaus schlimmer und folgenreicher wirkt die spätestens 2015 auf die Zielgerade gelenkte Entnationalisierung und Entstaatlichung Deutschlands.

Zwar hat sich die Wissenschaft längst bemüht, die Definitionen von Staat und Nation soweit zu verwässern, dass im Grunde nichts mehr Gültigkeit hat, was einst ein Selbstverständnis war, doch wenn der Nation die gemeinsamen Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Bräuche und die vereinende Abstammungsgeschichte verloren gehen und der Staat darauf verzichtet, sein Staatsgebiet wirksam abzugrenzen, zerfallen die tragenden Strukturen mit zunehmender Geschwindigkeit. Aus der Demokratie erwachsen sich die Antagonisten Anarchie und Despotie zu Kontrahenten im Bürgerkrieg. Die Sprache verkümmert, dient nicht mehr der Verständigung sondern der Abgrenzung, die Wirtschaft driftet in die Rezession, die Politik verliert den Kompass und verschwendet die Energie des Volkes zur Befriedigung von Partikularinteressen.

Es ist nicht möglich, die Zeit zurückzudrehen. Doch es ist möglich, im weiteren Fortschreiten der Zeit die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.

Die vordringlichste Korrektur besteht darin, die Entgrenzung des Staates zu beenden.

Dazu sind ganz erhebliche Auseinandersetzungen mit unseren europäischen Nachbarn und der EU zu führen und zu bestehen, mit dem Ziel, entweder zu einem gemeinsamen Vorgehen zur ernsthaften Sicherung der Außengrenzen zu gelangen. Oder, falls der Wille oder das Geld oder beides dazu nicht aufzubringen sind, gilt es, die Sicherung der deutschen Grenzen selbst wahrzunehmen.

Da die Eigensicherung der Grenzen die Bewegungsfreiheit im Schengen Raum ebenso wenig einschränkt, wie die im April 2024 verabschiedete EU-Asyl-Regelung, ist nicht damit zu rechnen, dass die Zahl der an den deutschen Grenzen Einlass Begehrenden zurückgehen wird. Wohl aber kann die Zahl derjenigen, die eingelassen werden, dramatisch gesenkt werden.

Voraussetzung künftig:

Echte Papiere, aus denen die Herkunft aus einem Staat, in dem politische Verfolgung herrscht, eindeutig hervorgeht.

Wer so an einem regulären Grenzübergang ankommt, gelangt direkt ins Asylverfahren, das in einer direkt an der Grenze errichteten, vorläufigen Asylunterkunft geführt wird. Die Tore dieser Unterkunft sind in Richtung Deutschland verschlossen, in Richtung des Nachbarstaates – wie Fluchttüren – von innen, und zwar nur von innen zu öffnen.

Wer den Nachweis führen kann, tatsächlich von politischer Verfolgung betroffen zu sein, genießt in Deutschland Asyl, solange die Asylgründe fortbestehen. Wer nicht dazu in der Lage ist, wird gebeten, die Unterkunft in Richtung Nachbarland wieder zu verlassen.

Auf diese Weise wird das grundgesetzlich verbriefte Anrecht politisch Verfolgter auf Asyl in keiner Weise beeinträchtigt, wohl aber  wird die  Fortsetzung des Fehlers der Merkel‘schen Grenzöffnung beendet.

 

Die seit 2015 bis dahin eingetretenen und weiter fortbestehenden Folgen des Merkelbeschlusses werden wie folgt korrigiert:

  • Migranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft übertragen wurde, ohne dass sie daneben noch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften innehaben, sind und bleiben deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
  • Migranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer früheren Staatsbürgerschaft(en) übertragen wurde, werden nach der notwendigen Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts aufgefordert, sich für eine der Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft, sind auch sie deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
    Entscheiden sie sich für eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft, sind sie binnen 12 Monaten zur Ausreise verpflichtet. Ausnahmen gelten für Ausländer, die selbst für ihren Lebensunterhalt und den ihrer in Deutschland lebenden Angehörigen aufkommen. Ihnen kann nach der individuellen Situation ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel zuerkannt werden.
  • Ausländer, die als Kriegsflüchtlinge in Deutschland untergekommen sind oder subsidiären Schutz genießen, unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihres Schutzstatus. Sie sind gehalten, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und verpflichtet, alle für sie in Frage kommenden Integrationskurse zu absolvieren und anschließend am Fachkräftequalifizierungsprogramm teilzunehmen. Bei Verweigerung ohne schwerwiegenden Grund entfällt der Schutzstatus. Stattdessen sind sie binnen vier Wochen zur Ausreise verpflichtet, widrigenfalls droht Abschiebehaft und Zwangsabschiebung.

 

Veröffentlichte Zahlen, an deren Vollständigkeit Zweifel berechtigt sind, besagen, dass für Unterbringung und Versorgung der pauschal als „Flüchtlinge“ bezeichneten Zuwanderer von Bund, Ländern und Kommunen jährlich gut 50 Milliarden[1] Euro aufgewendet werden müssen.

Da Zuwanderer, die in Deutschland selbst für ihren Unterhalt sorgen können, keine staatlichen Leistungen aus diesen Töpfen beziehen, weist diese Summe ziemlich genau jene Kosten aus, die von der  Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme verursacht werden.

Unter den Bedingungen der angebrochenen Rezession bei gleichzeitig dramatisch wachsender Staatsverschuldung ist dieser Haushaltsposten dringend zu hinterfragen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen.

 

Die Änderung der deutschen Gesetze ist von hoher Dringlichkeit und im Zweifel gegen alle Einwände aus Brüssel durchzusetzen.

 

[1]https://www.welt.de/wirtschaft/article248386590/Flucht-und-Migration-kosten-dieses-Jahr-fast-50-Milliarden-Euro.html

Mehr muss nicht sein.

Wer dies – so, oder in vergleichbarer Weise – umsetzen will, kann auf die Zustimmung der Mehrheit der Wahlberechtigten setzen.

Allerdings müsste dazu vorher die notwendige parlamentarische Mehrheit organisiert werden. Vorhanden ist sie bereits, nur eben nicht organisiert.

Die Bundestagswahl 2025 wird diese parlamentarische Mehrheit wieder hervorbringen, nur wird sie auch weiterhin, mangels Organisation, nicht wirksam werden können. Die Schuld daran liegt nicht bei SPD und Grünen, sondern bei der Union.