Kommt auch noch der §28c Infektionsschutzgesetz?

PaD 15 /2021 – Hier auch als PDF verfügbar: PaD 15 2021 Kommt der Paragraph 28 c noch

Dieser Paukenschlag ist wieder einer von der Sorte, die ich mit „Sammelsurium“ bezeichne und der Sprunghaftigkeit des Themenwechsels mit Zwischenüberschriften zu einer gewissen Ordnung zu verhelfen suche. Es ist ja – außer Pandemie – praktisch nichts los, weshalb ich auch mit ein paar nicht ganz ernst gemeinten Sätzen dazu beginne.

Pandemie

Trotz einiger Widerstände, die sowohl von der Wirtschaft als auch von Viro- und Epidemiologen und in zwei publik gewordenen Fällen sogar von Richtern (in Weimar und Weilheim) vorgetragen wurden, wird sich der neue § 28b wohl bald der von den Befürwortern erhofften Rechtskraft erfreuen, zumal es ja gelungen scheint, zumindest den Weimarer Richter und sein Urteil für unverzeihlich zu erklären und Strafanzeigen gegen den Richter wegen seines Urteils zu stellen.

Damit entwickelt sich in Deutschland eine Lage, deren Fanatismus, Opferbereitschaft und Durchhaltewillen durchaus mit „alle Kräfte für den Endsieg“ gegen Corona zusammengefasst werden könnte. Wenn es vor deutschen Baumärkten heute schon heißt: „Zutritt nur mit Test oder Gewerbeschein“, dann kommt doch schon jetzt klammheimliche Freude darauf auf, dass die Inzidenz in Kürze auch die professionellen Handwerker, als die natürlichen Feinde der Heimwerker, von den Schätzen der Baumärkte fernhalten wird.

Rätselhaft bleibt, warum bei einer Bedrohungslage wie der unseren, mit dem Erlass von Ausgangssperren zwischen acht Uhr abends (MEZ) und vier Uhr morgens (MEZ) keine bundeseinheitlichen Verdunkelungsvorschriften verkündet wurden. Nach § 5,4 ZSKG liegt die Anordnung von Verdunkelungen nämlich immer noch im Kompetenzbereich der Gemeinden, was zu einem Flickenteppich sondersgleichen führen und die Bürger verwirren würde, käme es bei einer Corona-bedingten Verdunkelungsgefahr zu einem uneinheitlichen Umgang mit dem Mittel des Selbstschutzes.

Allerdings halte ich es für durchaus möglich, dass die Corona-bedingte, bundeseinheitliche, bußgeldbewehrte Anordnung als allerletztes Mittel ganz bewusst noch zurückgehalten wird, um im heroischen Kampf der Regierung dann gezogen zu werden, wenn sonst keine weitere Möglichkeit zu Verschärfungen noch gefunden werden kann. Ein noch ins Infektionsschutzgesetz einzufügender Paragraph 28 c wäre der passende Rahmen dafür.

Es gibt übrigens einen Namen, für die Regierungsform, die sich in Deutschland gerade in Konkurrenz zu den Vorgaben des Grundgesetzes herausbildet:

Inzidenziokratie!

 

Besatzungstruppen

Die US-Administration ist zu dem Schluss gekommen, Afghanistan habe nun von den Segnungen der Demokratie zu Lande, zu Wasser und aus der Luft soviel erhalten, dass die letzten 2.500 US-Soldaten vom Hindukusch abgezogen werden können, was die übrigen Truppensteller der 30 NATO-Bündnisfall-Beistandsstaaten schlagartig ebenfalls davon überzeugte, Afghanistan sei nun ein geläutertes Mitglied der westlichen Wertegemeinschaft, das nicht länger der Besatzung bedürfe, so dass sie ihre insgesamt knapp 7.500 Soldaten nun ebenfalls abziehen können.

Anders hingegen wird die Lage in Deutschland beurteilt. Um die unberechenbaren Teutonen im Zaum halten zu können, werden die hier dauerhaft stationierten US-Truppen um 500 Mann/Frau auf rund 35.000 aufgestockt. Alleine am Verhältnis von 2.500 in Afghanistan zu 35.000 in Deutschland, lässt sich ablesen, dass die Bedrohung der demokratischen Regierung in Berlin durch das noch namenlose deutsche Pendant der afghanischen Taliban um ein Vielfaches gefährlicher eingeschätzt wird, als die noch keineswegs zu einem Friedensschluss bereiten Turbanträger der einst von Osama bin Laden angeführten Revolutionäre.

Nicht zuletzt kann  die Freude der Verteidigungsministerin über diesen Zuwachs ausländischer Truppen auf deutschem Territorium als starkes Indiz gewertet werden, dass die Regierung kurz davor gestanden haben muss, vor dem eigenen Volk zu kapitulieren. Dass Gorbatschow 1989 die Truppenpräsenz in der DDR nicht erhöhte, war, wie die Geschichte zeigt, ein Fehler, aus dem die USA offenbar gelernt haben.

 

Comedian for President

Das Prinzip hat sich im zweiten Anlauf als tauglich erwiesen. Während Beppo Grillos Fünf-Sterne-Bewegung in Italien gerade in Trümmer fällt, ist es in der Ukraine gelungen, einen Comedian so lange als „Good President“ im Fernsehen zu präsentieren, dass er gegen den doch etwas eigenwilligen Poroschenko ausgetauscht werden konnte. Nach einer Weile im Amt spielt er jetzt den „Bad Präsident“ so überzeugend, dass seine Zustimmungswerte zwar tief im Keller angekommen sind, die ihm ins Drehbuch geschriebenen „Wahrheiten“ sich aber mehr und mehr in gelebte Realität verwandeln. So trägt er frohgemut dazu bei, der Krim-Donbass-Ukraine-NATO-Russland-Krise neue Nahrung zu geben.

Von russischen Truppenbewegungen an der Grenze zur Ukraine wird in unseren Qualitätsmedien sehr viel Bedrohliches berichtet. Dass die USA zusammen mit ihren Verbündeten eines der größten Manöver seit dem Zweiten Weltkrieg veranstalten, davon ist kaum etwas bekannt. Für das US-Großmanöver Defender 21 werden 30.000 Soldaten und jede Menge schweres Gerät zu einem Großteil aus den USA herangeführt und über deutsche Häfen, Schienen und Straßen in die Haupt-Übungsräume in Rumänien und Bulgarien geführt, um die „Abwehr eines russischen Angriffs auf die Ukraine“ auch mit Kampfflugzeugen und mit Kriegsschiffen im Schwarzen Meer zu üben. Dass die Ukraine der NATO Anfang Februar 2021 ganz offiziell angeboten hat, den Luftraum über der Krim (!) für militärische Zwecke zu nutzen, war gegenüber Russland eine Provokation sondersgleichen, die garantiert nicht auf Selenskis Mist alleine gewachsen ist. Wladimir Putin ließ seinen Außenminister Sergej Lawrow dazu mit der Erklärung antreten, eine Eskalation in der Donbass-Region könne die Ukraine zerstören. 

Sollte in der Schwarzmeerregion ein heißer Krieg ausbrechen, gehe ich schon heute jede Wette darauf ein, dass ARD und ZDF unisono berichten werden, der Auslöser sei eine nicht hinnehmebare russische Provokation gewesen.

 

Mietendeckel vom Topf geflogen

Der nur minder rechtskundige Berliner Senat ist mit seinem Mietendeckel genau da gelandet, wo es vorhergesagt worden war, nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht, und musste sich in Bezug auf die immer noch gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik ein dickes „Ungenügend“ ins Zeugnis schreiben lassen.

Dazu ziehe ich mich auf einen meiner frühreren Beiträge zum Thema zurück.


Berlin einst arm aber sexy – heute: mietendeckelzuzugsbremsenplemplem

Es ist nicht gesagt, dass es sich bei den Befürwortern verrückter Ideen in jedem Falle um Verrückte handeln muss – es kann auch die blanke Verzweiflung sein, die sich in solchen Vorschlägen Bahn bricht.

Nun hat man gefühlte drei Wochen lang auf die LINKEn eingedroschen, die versuchen, ein nicht näher benanntes Problem mit einer rückwirkend gesetzlich festzuschreibenden Höchstmiete zu bekämpfen, und nun kommt einer aus der CDU daher und will ein möglicherweise sehr ähnliches, ebenfalls nicht näher benanntes Problem, mit einer Zuzugssperre lösen.

Eine Partei, zu deren Staatsräson es gehört, Staatsgrenzen nicht schützen zu können, leistet sich mit Christan Gräff einen Repräsentanten, der doch tatsächlich glaubt, man könne Menschen, die in Berlin leben wollen davon abhalten, dies zu tun, und – vor allem – damit könne irgendein Problem Berlins gelöst werden. Gräff wurde aus den eigenen Reihen kritisiert (zum Glück!) und hat inzwischen verbal wieder abgerüstet, doch stellt sich schon die Frage, ob, wer solche wohnungspolitischen Sprecher hat, überhaupt noch Bürger braucht.

Es stellt sich auch die Frage, ob die CDU, einst ein Hort der Sozialen Marktwirtschaft, überhaupt noch weiß, wie „Markt“ funktioniert und warum eine Stadt wächst.

Eine Stadt wächst so lange, wie sie für potentielle Bewohner gegenüber anderen Städten und Regionen (in unterschiedlichsten Kriterien unter dem Strich) eine höhere Attraktivität besitzt.

Arbeitsgelegenheiten spielen dabei eine große Rolle, Freizeitangebote, soziale Kontaktmöglichkeiten, kulturelle Angebote, Qualität des öffentlichen Nahverkehr,  usw. werden abgewogen gegen die Kosten des Lebensunterhalts, das physische und psychische „Stadtklima“, die Einsamkeit in der anonymen Masse, und wenn unter dem Strich ein deutliches Plus für die Stadt steht, dann wird die Stadt gewählt.

Insofern muss steter Zuzug in die Stadt –  trotz hoher Mieten, unzureichender Infrastruktur, wachsender Kriminalität und Verlotterung der öffentlichen Einrichtungen – weniger als ein Problem der Stadt angesehen werden, sondern als ein Problem jener Orte und Regionen, aus denen sich der Zuzug speist. Die  vom Grundgesetz verheißene und mit dem Länderfinanzausgleich herzustellende Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen kann nicht gelungen sein, wenn sich Städte trotz miserabler Lebensbedingungen des weiteren Zuzugs nicht erwehren können, weil die Lebensbedingungen, dort, wo die Zuzügler herkommen, noch miserabler sind.

Es ist Aufgabe des Bundes – und Art. 72 des Grundgesetzes verpflichtet ihn dazu – die ländlichen Regionen zu stärken. Wenn dies gelungen ist, werden sich die Verhältnisse in Berlin und den anderen Ballungsräumen von alleine normalisieren.

Allerdings braucht es dazu Ideen, wie die Attraktivität von Gemeinden und Regionen gestärkt werden kann, und es braucht Finanzmittel, um diese Ideen zu realisieren. Da hält man sich lieber zurück. Eine Zuzugssperre hingegen kostet so gut wie nichts und bringt im Zweifelsfall den „Straftatbestand des unerlaubten Zuzugs nach Berlin“ mit sich, der durchaus mit ensprechenden Bußgeldern neben den Parkgebühren und Falschparker-Verwarnungsgeldern eine neuen Einnahmequelle sprudeln lassen könnte.

Die beste Chance, einen Bürgerkrieg anzuzetteln, bestünde übrigens darin, beide Vorschläge zu realisieren:

Die maximale Miete je m² für die nächsten 15 Jahre auf Werte zwischen 2,57 und 7,97 Euro deckeln, also per Gesetz ein Paradies für Bestandsmieter schaffen, und
gleichzeitig allen anderen per Zuzugsstopp die Teilhabe an diesen paradiesischen Zuständen verwehren. 

Insofern muss man mit dem amtierenden rot-rot-grünen Senat in Berlin als dem „kleineren Übel“ immer noch hoch zufrieden sein. Die wahre Katastrophe wäre die Koalition aus CDU und der LINKEn.


Einen noch früheren, etwas spezifischeren Beitrag zum Berliner Mietendeckel finden sie hier: https://egon-w-kreutzer.de/die-berliner-mietmaedchenrechnung

 

Mehr kommt heute nicht zusammen.

Das bedrückende Gefühl, dass neben den nächtlichen Ausgangssperren auch eine ganztägige Nachrichtensperre verhängt worden ist, lässt sich nicht so einfach weglächeln.

 

Allerdings habe ich die schon gestern veröffentlichte

Umfrage zur Auslieferung

meines Buches „Wollt ihr das totale Grün?“ hier noch einmal eingebunden.

Den Titel habe ich am 27. März angekündigt und dabei den Link zur Bestellung beim BoD Verlag bekanntgegeben.

Es scheint mit der Auslieferung jedoch nicht so zu klappen, wie ich mir das vorgestellt habe. Einerseits habe ich Rückmeldungen, von Bestellern, die das Buch relativ schnell erhalten haben, andererseits erreichen mich Beschwerden, dass das Buch einfach nicht kommt. Ich selbst habe übrigens auch noch kein einziges Exemplar in der Hand gehalten.

Um mir selbst ein Bild – und bei BoD Druck – machen zu können, bitte ich alle, die sich den Titel bestellt haben, in der nachstehenden Tabelle einen der vier Links anzuklicken. Es öffnet sich dann eine E-Mail mit einer bereits ausgefüllten Betreffzeile. Sie brauchen nur noch auf „Senden“ zu klicken, können aber, wenn Ihnen danach ist, auch noch ein paar Worte dazu schreiben.

Ich habe früh bestellt, spätestens an den Ostertagen, und das Buch bereits erhalten. falls ja, hier klicken
Ich habe früh bestellt, spätestens an den Ostertagen, und das Buch noch nicht erhalten falls ja, hier klicken
Ich habe nach Ostern bestellt und das Buch bereits erhalten. falls ja, hier klicken
Ich habe nach Ostern bestelltund das Buch noch nicht erhalten. falls ja, hier klicken

Bitte machen Sie sich die kleine Mühe – ich danke ganz herzlich im Voraus!

Egon W. Kreutzer