Gebäudeenergiegesetz darf nicht kommen

Die Ampel ist wild entschlossen, die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz, die immer noch nicht ausformuliert ist, wie von Furien gehetzt noch vor der Sommerpause durchs Parlament zu peitschen. Solches Vorgehen ist zwar inzwischen üblich, aber dennoch entschieden zu verurteilen. Es besteht keine Eilbedürftigkeit, wohl aber bestehen erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Angemessenheit der beabsichtigten Regelungen.

Ich kann mir zwar vorstellen, dass die engere Regierungsmannschaft aus einer Handvoll Parteivorsitzender und Ressortminister so eingesponnen in die eigene Ideologie ist, dass sie unberührt von der Realität weltfremde Beschlüsse fassen und unbeirrbar an deren Umsetzung festhalten. Ich kann mir  aber nicht vorstellen, dass es in den Reihen der 416 Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP niemanden mehr geben sollte, der noch auf dem Boden von Realität, Logik und Grundgesetz steht. Ich bin überzeugt, dass sich mindestens 100 Abgeordnete dieser Fraktionen finden ließen, die – würden ihnen die Fakten nicht vorenthalten – aus Überzeugung und aus Liebe zu Deutschland die Zustimmung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verweigern würden.

An diese richtet sich mein Appell.

Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
in den Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, SPD und FDP
 .


Sofern Sie, geschätzte Volksvertreter, und mit einem Kotau vor den Feinden des generischen Maskulinums, auch Sie, geschätzte Volksvertretende (m/w/d), diese Zeilen zeitnah zu Gesicht bekommen sollten, appelliere ich eindringlich an Sie, bei der Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (vulgo: Heizungshammer), mit nein zu stimmen.Es ist mir bekannt, dass Sie alleine Ihrem Gewissen verantwortlich sind und dass dieses Gewissen den Namen Fraktionsvorstand trägt. Dennoch halte ich es für möglich, dass Sie sich auch einmal gegen Ihr Gewissen entscheiden könnten, wenn Sie nur wollten.

Warum Sie das wollen sollten, will ich kurz erläutern, denn von Seiten Ihres Gewissens werden Sie diese Informationen nicht erhalten.

  1. Deutschland – Einfluss und Relevanz
    Sämtliche klimapolitischen Handstände, wozu natürlich auch das Gebäudeenergiegesetz zählt, mindern lediglich die CO2-Emissionen Deutschlands. Sie tragen dabei direkt dazu bei, die CO2-Emissionen anderer Staaten zu erhöhen. Sei es, dass wir Strom aus polnischen Kohlekraftwerken beziehen, sei es, dass unsere energieintensive Industrie ins Ausland abwandert. An den zyklischen, von der Sonne ausgelösten Veränderungen des Weltklimas ändern sie nichts, auch dann nicht, wenn das Fernziel der vollständigen Klimaneutralität je erreicht werden sollte.
  2. Wärmepumpe – Wirkungsgrad
    Die Gesetznovelle lässt zwar theoretisch einen Heizungsbetrieb mit 35 Prozent nicht erneuerbaren Energien zu, schreibt damit aber praktisch den Einbau von Wärmepumpen, wenn auch zeitlich gestaffelt, zwingend vor. Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe übersteigt den Stromverbrauch einer Öl- oder Gasheizung ganz erheblich. Der Stromverbrauch steigt dabei mit sinkenden Außentemperaturen steil an, weil der Wirkungsgrad der Wärmepumpe von der Temperaturdifferenz zwischen der erwünschten Raumtemperatur und der Temperatur des Mediums, dem die Wärme entnommen wird, abhängt. Die Nutzung von Erdwärme schneidet dabei besser ab, ist jedoch mit weitaus höheren Investitionskosten verbunden. Die Nutzung der Außenluft führt bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt dazu, dass sich die Wärmepumpe – Minusgrad um Minusgrad – in eine Elektroheizung ohne „Pumpeffekt“ verwandelt.
  3. Wärmepumpe – Stromfresser im Winter
    Es ergibt sich der Effekt, dass die Wärmepumpe sich im Jahresverlauf nicht anders verhält, wie eine herkömmliche Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe. Im Sommer wird relativ wenig Energie gebraucht, letztlich nur für die Warmwasserbereitung, im Winter wird sehr viel Energie verbraucht.

    Anders als bei der Ölheizung ist die Verfügbarkeit des für den Betrieb der Wärmepumpe erforderlichen Stroms durch die jeweils aktuelle Stromerzeugung und die sonst am Netz hängenden Verbraucher begrenzt.
    Mit der forcierten Umstellung der Stromerzeugung auf Fotovoltaik und Windenergieanlagen ist gerade dann, wenn die Wärmepumpen viel Strom anfordern müssen, die Stromernte aus der Fotovoltaik ausgesprochen gering. Die Bundesnetzagentur kündigt bereits heute an, dass bei (durchaus!) drohenden Strommangellagen sowohl Wärmepumpen als auch die Ladestationen für E-Mobile vom Netz genommen werden müssen.
  1. Strommangellagen
    Der Rückbau konventioneller Kraftwerke und deren Ersatz durch saisonal wechselnd leistungsfähige Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen, bei gleichzeitiger Forcierung von Stromverbrauchern, die sich „antizyklisch“ verhalten, also wenig Leistung abfordern, wenn mit hohen Stromerträgen gerechnet werden kann, aber viel Leistung abfordern, wenn die Stromerträge jahreszeitbedingt zurückgehen, führt zwangsläufig zu krisenhaften Situationen in der Stromversorgung.
  2. Rückbau Erzeugung – Forcierung Verbrauch
    Schon heute – nach der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke – kann der Strombedarf von Haushalten und Industrie nur noch an wenigen Stunden täglich – an manchen Tagen gar nicht – aus eigener Stromproduktion gedeckt werden. Zusätzliche Verbraucher per Gesetz ans Netz zu zwingen ist mit „sträflicher Leichtsinn“ schon nicht mehr hinreichend beschrieben. Dass dies bei Strommangel mit teuren Stromimporten aus dem europäischen Verbundnetz und bei Stromüberschuss mit billigen, teils kostenlosen, teils nur gegen Zuzahlung abgenommenen Exporten kompensiert wird, fällt unter die gleiche Kategorie und trägt nur zur Erhöhung der sowieso schon zu hohen Strompreise bei.
  3. Luftschloss Wasserstoff
    Allen Visionen von einer Speichertechnologie auf Wasserstoffbasis fehlt bislang und noch auf viele Jahre hinaus die Entsprechung in der Realität. Es sind Luftschlösser, die nach dem Entwurf der Gesetzesnovelle aber bereits ab dem 1. Januar 2022 als existent, bzw. kurzfristig realisierbar betrachtet werden sollen. Wenn überhaupt, wird es ausreichende Wasserstoffmengen für die Re-Elektrifizierung, sowohl aus Importen als auch aus eigenem Überschussstrom nicht vor 2040 geben können. Damit wird auch der Einbau von H2-ready Gasheizungen zu einem Vabanque-Spiel, bei dem einem hohen Einsatz nur das Risiko des Totalverlusts, aber keine wirkliche Gewinnchance gegenübersteht.
  4. Autarkie – Fehlanzeige
    So lange der Strombedarf der Industrienation nicht dauerhaft und jederzeit sicher aus eigenen Quellen garantiert werden kann, ist jede zusätzliche Last Gift für unser Stromnetz.
    Stimmen Sie also im Interesse unserer Energiesicherheit mit nein.
  5. Vermögensvernichtung
    Alleine die Ankündigung der in der Novelle zum Gebäudeenergiesetz vorgesehenen Zwangsmaßnahmen hat auf breiter Front die Marktpreise für Bestandsimmobilien ins Rutschen gebracht. Getroffen werden davon die derzeitigen Eigentümer mit Verlusten im fünf- und sechsstelligen Euro-Bereich, weil potentielle Erwerber die Aufrüstungskosten auf Wärmepumpen vom eigentlichen Marktpreis der Immobilie in Abzug bringen.
    Diese Vermögensvernichtung geht bereits heute in die Größenordnung einer halben Billion Euro und ist durch nichts gerechtfertigt. Die technischen Voraussetzungen der Infrastruktur sind nicht gegeben und der Effekt für das Weltklima liegt, so es ihn überhaupt gibt, unterhalb der Messbarkeitsschwelle.
    (Nachrechnen: Schätzungsweise 10 Millionen betroffene Gebäude, bei durchschnittlich 50.000 Euro Umrüstungskosten ergibt eine Vermögensvernichtung von 500 Milliarden Euro.)
    Mit dieser Vermögensvernichtung wird nebenbei die Gefahr einer Bankenkrise heraufbeschworen, weil mit dem Wert auch die Besicherung der Hypotheken ins Wanken gerät.
  1. Die Mehrheit
    Die übergroße Mehrheit der Deutschen lehnt dieses Gesetz ab. Machen Sie sich – gegen das Ihnen vorgeschriebene Gewissen – zum Vertreter dieser Mehrheit im Gesetzgebungsprozess.
    Sie sind die Legislative, daran kann die Regierung nichts ändern. Außer Sie lassen zu, dass das Prinzip der Gewaltenteilung weiterhin in die Tonne getreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Egon W. Kreutzer

Nun bin ich darüber informiert worden, dass eine E-Petition beim Bundestag gestartet wurde, die allerdings schon in wenigen Tagen abläuft. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Petition mitzeichnen und in Ihrem persönlichen Umfeld für die Beteiligung werben.

Hier ist der Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_04/_04/Petition_148684.nc.$$$.a.u.html