Erster Haftbefehl im Nordstream-Fall

Vor gefühlten hundert Jahren war mal was. Schon nach ein paar Wochen hat sich niemand mehr dafür interessiert. Wirkliche Ermittlungen gab es nicht. Die Zeit ist längst darüber hinweggegangen. 

Da macht es doch betroffen, dass da irgendwo in der Bundesanwaltschaft jemand ruhe- und rastlos bis heute daran gearbeitet haben muss, eine Spur zu verfolgen, die zu einem Verdächtigen führt, der nun per Haftbefehl gesucht wird. Wind soll er davon bekommen haben, in Polen, wo er sich aufgehalten haben soll, bevor er nun verschwunden ist.

Die Parallelen zum Ungeheuer von Loch Ness sind nicht zu übersehen. Nicht nur wegen der Sensationsmeldung mitten im Sommerloch. Auch wegen der Unterwasseraktivitäten und den immerwährend erfolglosen Versuchen, die Existenz zweifelsfrei nachzuweisen.

Stellen wir uns einfach einmal vor, der Ukrainer, der jetzt gesucht wird, sei wirklich zur fraglichen Zeit an Bord jenes Segelschiffes gewesen, auf dem man Sprengstoffspuren entdeckt hat. Stellen wir uns vor, er sei tatsächlich an der Sprengung der deutsch-russischen Erdgaspipelines beteiligt gewesen und die der Bundesanwaltschaft vorliegenden Beweise seien annähnernd hundertprozentig wasserdicht.

Da stellen sich gleich haufenweise Deutungsmöglichkeiten ein, die weit über das hinausgehehen, was sich an Deutungsmöglichkeiten ergibt, wollte man jenen Verschwurbelungstheoretikern folgen, die sich auf die Erkenntnisse von Seymour Hersh stützen und stur behaupten, die Amis seien es gewesen. Wenn die es gewesen wären? Na, dann waren sie es halt. Was soll man da machen? Einen Punkt. Das wars. Mehr geht da nicht.

Wenn es aber Ukrainer waren, da tun sich doch Möglichkeiten auf. Hier einmal in der Reihenfolge der dadurch möglicherweise auslösbaren bundesrepublikanischen Empörungswelle:

  1. Der mit Haftbefehl gesuchte Ukrainer hatte keine andere Absicht als der gesamte Wertewesten, nämlich den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins zu stoppen, indem er ihm durch die Unterbindung der Gasexporte schweren wirtschaftlichen Schaden zufügt. Dass Deutschland von sich aus und aus den gleichen Gründen selbst auf den Import russischen Gases verzichten würde, war ihm wahrscheinlich nicht bekannt, sonst hätte er sich selbst und seine Kameraden sicherlich nicht bei dieser letztlich unnötigen Aktion in höchste Lebensgefahr gebracht.
    Bleibt festzuhalten, dass kein Grund für Empörung vorliegt, da hier unter dem Strich genau so wenig Schaden angerichtet wurde, wie mit der Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke, von denen zwar immer noch Strom hätte bezogen werden können, wie über Nordstream Gas hätte bezogen werden können, was aber egal ist, weil die Entscheidung gegen Gas und Atomstrom von 99 Prozent der Wissenschaftler befürwortet wurde.
    Der Haftbefehl, der nun doch ergangen ist, hat vielleicht gar nicht den Zweck, den Ukrainer zu verhaften und anzuklagen, sondern ist so etwas wie eine verschlüsselte Danksagung an diesen Mann, der nur wissen soll, dass in Deutschland jemand weiß, dass wir es ihm zu verdanken haben, und dass wir bereit sind, uns – wann immer und so lange es notwendig sein sollte – erkenntlich zu zeigen.
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  2. Der mit Haftbefehl gesuchte Ukrainer ist gar kein echter Ukrainer sondern ein Donbass-Pass-Ukrainer mit tiefsitzenden russischen Wurzeln, der von Putin beauftragt worden ist, die Pipelines zu sprengen, sollten die Deutschen nicht aufhören, der Ukraine mit Stahlhelmen, Wollmützen und Nachtsichtgeräten militärische Unterstützung zu leisten. Selbstverständlich hatte Lawrow vorher dem deutschen Außenministerium eine Depesche mit einem entsprechenden Ultimatum zukommen lassen, doch ist dieses Schriftstück schon in der Poststelle als verdächtig eingestuft und dann von den Sicherheitsdiensten kontrolliert gesprengt worden.
    Hierin zeigt sich der Undank der Separatisten, die – statt Steinmeier für seine Mitwirkung an Minsk I und Minsk II dankbar zu sein – nichts Besseres im Sinn haben, als russischen Interessen zu dienen.
    Wenn es auch so aussieht, als ob damit genausowenig Schaden angerichtet worden wäre, wie im zuerst besprochenen Fall, so gilt das nur auf der materiellen Ebene.  Auf der ideellen Ebene ist der Verrat an Deutschland unverkennbar und muss gesühnt werden. Der Mann ist unter allen Umständen zu verhaften und zu mindestens zwanzig Jahren Haft zu verurteilen, so dass es gelingen kann, ihn beim nächsten Gefangenenaustausch gegen einen unschuldig in russischen Arbeitslagern festgehaltenen US-Amerikaner auszutauschen. So wird letztlich auch dieses Geschehen  am Ende noch etwas Gutes zur Folge haben.
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  3. Bei dem mit Haftbefehl gesuchten Ukrainer handelt es sich um einen psychisch gestörten Einzeltäter, der in Deutschland als Flüchtling aufgenommen und mit anderen Flüchtlingen aus anderen Kulturkreisen in einer Sammelunterkunft lebte, wo er sich schließlich radikalisierte und von der Polizei wegen unterschiedlichster Vorkommnisse mehrmals festgenommen und nach Aufnahme der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Seine mehrfach vorgetragenen Warnungen, er werde „ganz Deutschland sprengen in Luft“, wurden allerdings seiner psychischen Störung zugerechnet und nicht erst  genommen.
    Da er seit der Sprengung der Pipelines nicht mehr in seiner Unterkunft aufgetaucht ist, galt er erfahrenen Kriminalisten von Anfang an als die heißeste Spur, der nachzugehen sei. Nun ist er  in Polen kurz gesichtet worden, bevor er wieder untergetaucht ist. Große Anstrengungen, ihn zu fassen, sind nach den Erfahrungen erfahrener Kriminalisten allerdings nichts als Steuergeldverschwendung, zumal damit gerechnet werden muss, dass er nach Aufnahme der Personalien unmittelbar wieder auf freien Fuß gesetzt werden muss.
    Wenn es hier etwas gibt, worüber man sich empören sollte, dann doch über das Übermaß deutscher Bürokratie, dass sich in der Tatsache zeigt, dass trotz der klaren Sachlage überhaupt ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Ja. das reicht für große Empörung, weil Empörung über Bürokratie sehr gut geeignet ist, um im Wahlkampf Stimmen einzusammeln.
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  4. Maximale Empörung!
    Der mit Haftbefehl gesuchte Ukrainer ist Ukrainer, und zwar patriotischer West-Ukrainer, was ihn aber geradezu zwangsläufig mit anderen, so genannten patriotischen Kräften Europas in Kontakt brachte. Im Zuge der nachrichtendienstlichen Ausforschung der gesichert rechtsextremen AfD wurde herausgefunden, dass mindestens eine Person im weiterern Umfeld von Björn Höcke bei einem Besuch in Kiew im Jahre 2007 – mit diesem am Nebentisch – in einem Straßencafé in einem Vorort von Kiew vom wachsamen Auge einer Überwachungskamera festgehalten wurde.
    Wer noch bis drei zählen kann, weiß nun, dass es beim Anschlag auf die Pipelines um nichts anderes gegangen ist, als darum, mittels Energienotstand die Delegitimierung des Staates voran zu treiben und die Macht zu ergreifen. Dass eine Röhre unbeschädigt blieb, war nicht unglücklichen Umständen zuzuschreiben, sondern Absicht. Nach der Machtübernahme hätte damit die Gasversorgung Deutschlands wiederhergestellt und die Inflation gebannt werden sollen, so dass die Menschen, statt fröstelnd den nasskalten Waschlappen an drei Körperregionen zu verspüren, wieder ausdauernd und warm hätten duschen sollen,  womit die Macht für lange Zeit  gesichert  werden sollte.
    Sobald der Gesuchte gefunden, verhaftet und vernommen sein und sein Geständnis abgelegt haben wird, dürfte das Parteiverbotsverfahren nur noch eine Formalie sein.
    Ja. So bestätigt sich wieder einmal, was schon Mephisto über sich und die Rechten sagte. Auch der Pipeline-Sprenger ist .

    ein Teil von jener Kraft,
    die stets das Böse will und stets das Gute schafft.
    Ich bin der Geist, der stets verneint!
    Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
    ist wert, daß es zugrunde geht.

    (Gilt nicht nur für die AfD sondern auch für das BSW!)