AfD

München. Mutmaßlich.

Es gab einmal den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung. Dieser Rechtsgrundsatz beruhte auf der strikten Trennung zwischen der Tat, egal wie offenkundig sie vollzogen wurde, egal wie eindeutig der Täter identifiziert werden konnte, und der Schuld, die nur von einem Gericht unter Würdigung aller relevanten Umstände festgestellt werden konnte. Es sollte damit nicht nur der (medialen) Vorverurteilung  und der Lynchjustiz ein Riegel vorgeschoben werden, sondern auch und vor allem der Leumund des Rechtsstaats vor dem Versuch der ||| … weiterlesen

AfD

Erster Haftbefehl im Nordstream-Fall

Vor gefühlten hundert Jahren war mal was. Schon nach ein paar Wochen hat sich niemand mehr dafür interessiert. Wirkliche Ermittlungen gab es nicht. Die Zeit ist längst darüber hinweggegangen.  Da macht es doch betroffen, dass da irgendwo in der Bundesanwaltschaft jemand ruhe- und rastlos bis heute daran gearbeitet haben muss, eine Spur zu verfolgen, die zu einem Verdächtigen führt, der nun per Haftbefehl gesucht wird. Wind soll er davon bekommen haben, in Polen, wo er ||| … weiterlesen