Ran an die Organe!
Zur Einstimmung: Unterhalten sich zwei Erstsemester in der Mensa bei Kalbsleber Berliner Art. Jurist: Im Grunde ist das, was ihr da macht, bei der Organentnahme, ja strafbar. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Mediziner: Nee, nee. So ist das nicht. Der Spender ist ja schon tot. Jurist: Nun ja, das Strafrecht kennt auch einen Paragraphen 168 StGB, da steht: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote ||| … weiterlesen