Am 10. Dezember 2021 berichtete ich an dieser Stelle über die vom Community-Support des Off- und Online-Mediums „Der Freitag“ gegen die Autorin Angelika Gutsche verhängte Sperre.
Die Angelegenheit gerät zum Fortsetzungsroman. Weil es schon ein paar Wochen her ist, hier noch einmal mein Tageskommentar vom 10. Dezember 21. Unter dem blauen Kasten geht es weiter.
Dass das von Heiko Maas zu verantwortende Netzwerkdurchsetzungsgesetz wie beabsichtigt zu vorauseilendem Gehorsam und damit zu einer Fülle von Warnhinweisen, Sperrungen und Löschungen bei Facebook, Twitter & Co. geführt hat, ist keine Nachricht mehr wert. Es ist Bestandteil jener neuen Normalität, die uns allen permanent vorgegaukelt wird.
Als ich vor etlichen Monaten feststellen musste, dass „Spreadshirt“ mein T-Shirt-Motiv „Gesund? Ja!“ nach wenigen Tagen gesperrt und den Verkauf unterbunden hat, war dieses unausgesprochene und umsatzschädliche Bekenntnis eines Privatunternehmens zum Impfzwang für mich eine Überraschung, die meinen Empörungslevel doch ganz erheblich in die Höhe getrieben hat.
Nun hat es Angelika Gutsche getroffen. Angelika Gutsche – für alle, die sie nicht kennen – schreibt seit Jahren in der „Freitag Community“ über die aktuellen Geschehnisse in Libyen. Ihre Beiträge sind die beste öffentlich zugängliche Quelle über das Hin und Her im Ringen um die „Beute“ Libyen. Angelika Gutsche bringt darin Details, die es niemals in die Mainstream-Medien schaffen, gibt kluge Einschätzungen zur Lage und zu möglichen Entwicklungstendenzen und sticht mit ihrer tiefen Sachkenntnis weit und deutlich aus dem üblichen Meinungsbrei heraus. Dies hat den Verantwortlichen beim Freitag offenbar gut gefallen. Das waren Beiträge, mit denen sich „Der Freitag“ schmücken konnte. Das waren Beiträge, die vermutlich auch jede Menge Klicks auf den Freitag gezogen haben und sich positiv auf die Werbeeinnahmen des Freitags ausgewirkt haben. Unglücklicherweise war Angelika in den letzten Monaten der „Pandemie“ zu der Überzeugung gelangt, auch ihre Einschätzung der Corona- und Corona-Maßnahmen-Lage über den Freitag öffentlich machen zu müssen. Sie hat dazu zwei Artikel geschrieben, die glücklicherweise auch auf ihrem eigenen Blog erschienen sind, so dass ich am Ende dieses Beitrags darauf verlinken kann. Mit Datum von heute, 8 Uhr 43, erhielt sie nun die folgende E-Mail:
Das ist also die Rettung der „Nettiquette“ beim Freitag.
Niemand hat sich je im Grabe umgedreht. Das ist nur so eine Redensart. Aber wenn es denn möglich wäre, und wenn Rudolf Augstein, der mit dem „Sturmgeschütz der Demokratie“ über den Bonner Filz hergefallen ist, noch erfahren könnte, wie eng sein Filius die Reihen mit den Grundrechtsbeschneidern und faktenresistenten Massenspritzern geschlossen hält: Er würde rotieren! Am Ende der Nettiquette-Richtlinien des Freitags steht übrigens dieser mittlerweile stark Orwell-verdächtige Satz: „Der Freitag steht für einen engagierten Journalismus abseits des Mainstreams – Hier die Links zu den beiden lesenswerten Aufsätzen von Angelika Gutsche: Dieser Beitrag hat die Sperre ausgelöst: https://gela-news.de/omikron-boersenkurse-und-die-impfpflicht Dieser ist vorher noch durchgegangen: https://gela-news.de/eiszeit-ueber-deutschland
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Angelika Gutsche hat dann die vier Wochen abgewartet und am 8. Januar 2022 eine Mail an den Community-Support des Freitag geschrieben und die Aufhebung der Sperrung ihres Accounts beantragt.
Doch weder wurde ihr Account wieder freigeschaltet, noch erhielt sie eine Antwort auf ihre Mail, was sie veranlasste, drei Tage später noch einmal nachzuhaken.
Weitere zwei Tage vergingen, und dann fand sie diese Nachricht in ihrem E-Mail-Postfach:
Guten Tag, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Sie haben im Zuge Ihrer Sperre im Dezember unsere interne Mail weitergeleitet. Diese wurde dann auf einem Blog (https://egon-w-kreutzer.de/der-freitag-in-treue-fest-zum-narrativ) veröffentlicht und ist immer noch online. Das verstößt nicht nur gegen die Netiquette, es wäre ein Grund für eine Abmahnung. In Absprache mit der Online-Redaktion haben wir Ihre Sperre daher auf 6 Monate verlängert. Nach dem 10.05.2022 können Sie eine Entsperrung beantragen. Mit freundlichen Grüßen, |
Da fährt der Freitag mit der Andeutung einer Abmahnung ziemlich große Geschütze auf, ohne sie bisher allerdings abgefeuert zu haben.
Sucht man nach einem juristischen Grund für eine Abmahnung,
fällt das Urheberrecht schon einmal flach. Weder die erste, noch die zweite Mail, die ich auf meinem Blog veröffentlicht habe, enthalten urheberrechtlich geschützte Fotos oder Grafiken, noch kann der Text im Sinne des Urheberrechts als so individuell und kreativ geschrieben angesehen werden, dass sich daraus ein Rechtsanspruch auf einen urheberrechtlichen Schutz ableiten ließe.
Bleibt also das schützenswerte Interesse des Absenders in Bezug auf sein Persönlichkeitsrecht und sein begründetes Interesse an der Geheimhaltung der Inhalte der Kommunikation.
Hier hat die Rechtssprechung eine klare Linie gezogen: Handelt es sich bei der Mail um eine private Mitteilung an nur einen Empfänger, dann ist die Veröffentlichung nur mit der Zustimmung des Absenders zulässig.
Natürlich hat der Freitag-Community-Support mir keine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt. Ich habe auch gar nicht darum gebeten.
Es steht nämlich in Frage, ob es sich bei der Mitteilung über die Sperre eines Accounts, die von einem Wirtschaftsunternehmen ausgeht, noch um eine private Mitteilung handeln kann, oder ob hier die wirtschaftlich Überlegene in Gestalt der „der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG“ in Ausübung ihres Hausrechtes der wirtschaftlich Unterlegenen für vier Wochen, bzw. nun sechs Monate, verwehrt, ihren Accout bei „der Freitag Community“ zu nutzen.
Es war ja nun nicht die Susi vom Community Support, die der Autorin Angelika in einer Mail vertraulich mitgeteilt hat, mit wem sie sich für den Abend im Holliday Inn verabredet hat. Das wäre ein private Mitteilung gewesen. Es hat im vorliegenden Fall aber eine ihren Namen hinter der Funktionsbezeichnung „Community Support“ verbergende, anonym bleibende Person, im Auftrag ihres Arbeitgebers eine Mitteilung ausgelöst, von der durchaus angenommen werden kann, dass eine solche Mitteilung dem Bearbeiter in vorgefertigter Form zur Verfügung gestellt wurde, so dass lediglich noch der Adressat und das jeweils beanstandete Verhalten einzufügen sind. Letztlich ist das vergleichbar mit der Mitteilung des beauftragen Bauunternehmers an einen Grundstücksbesitzer, dass die Zufahrt zu seiner Garage wegen dringender Kanalarbeiten für einen gewissen Zeitraum nicht möglich sein wird.
Am geschäftlichen Charakter der Mail besteht nach meinem Erachten nicht der geringste Zweifel.
Nun kommt die letzte Hürde, die zu überwinden ist, wenn eine geschäftliche Mail ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht wird. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung und dem Geheimhaltungsinteresse des Absenders.
Das ist einigermaßen kompliziert und muss für jeden Einzelfall betrachtet werden.
Die erste Frage muss lauten:
Welches Geheimhaltungsinteresse des Absenders könnte verletzt worden sein?
Der Freitag hat mit der Sperrung von Frau Gutsches Account nichts anderes getan, als eine „redaktionelle Haltung“ durchzusetzen, oder sein „Image“ zu pflegen.
Ein Interesse an der Geheimhaltung der Art und der ideologischen Ausrichtung dieser redaktionellen Haltung ist schwer zu erkennen. Mit der Veröffentlichung der Mail wurde diese redaktionelle Haltung lediglich im Einzelfall und keineswegs mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit transparent gemacht. Leser meines Blogs haben sich ein Bild davon machen können, welche Werte von der Redaktion des Freitags hochgehalten werden und bei welcher Art von Meinungsbeiträgen sie die Gefahr sieht, diese Werte könnten beschädigt werden.
Die Öffentlichkeit, soweit ich sie erreiche, hat sich also ein Bild davon machen können, dass man beim Freitag eine Verunsicherung der Bevölkerung dadurch vermeiden will, dass Informationen über Impfschäden und Impfdurchbrüche, die in Folge des Einsatzes der nicht regulär zugelassenen Imfpstoffen aufgetreten sind, sowie Kritik an einer möglicherweise zu beschließenden Impfpflicht von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden.
Nachdem, Medienberichten zufolge, die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hinter den Schutzmaßnahmen der Regierung steht und sich sowohl für die Impfpflicht als auch gegen die Impfkritiker ausspricht, kann es für eine haltungsstarke Publikation wie den Freitag doch nur von Interesse sein, wenn möglichst viele Menschen von dieser Haltung erfahren und somit einen positiven Gesamteindruck von „Der Freitag“ erhalten.
Die Minderheit der Maßnahmen- und Impfkritiker, die aufgrund der redaktionellen Haltung von „Der Freitag“ eher sowieso nicht zu den regelmäßigen Besuchern der online verfügbaren Communitiy-Beiträge gehören dürfte, mag sich zwar im gleichen Maße von „Der Freitag“ abwenden, wie sich die Mehrheit zuwendet, doch weil die Mehrheit überwiegt, sollte davon ausgegangen werden können, dass durch die Veröffentlichung insgesamt eher ein positives Bild des Freitag vermittelt wurde und dass die Veröffentlichung nicht zu Umsatzeinbußen, sondern eher zu Umsatzzuwächsen geführt haben dürfte.
Insofern ist bei einem nicht erkennbaren Geheimhaltungsinteresse seitens des Absenders, das Interesse der Öffentlichkeit an der redaktionellen Haltung des Freitag als überwiegend einzuschätzen.
Dass „Der Freitag“ in vornehmer Bescheidenheit, oder einfach nur, um die Publikation nicht zu überfrachten, nicht selbst verkündet, welcher Account aus welchem Anlass für wie lange gesperrt wird, um so – nur zum Besten des Publikums – unter den Autoren eine gewisse Disziplin zu fördern und ggfs. auch eine Auslese zu treffen, begründet noch kein Geheimhaltungsinteresse. Es sei denn, man befürchtet, die Auslegung und Anwendung der eigenen Standards und Nettiquette würde beim Publikum auf Unverständnis treffen, insoweit, als die Nettiquette der Community mit dem Satz: „„Der Freitag steht für einen engagierten Journalismus abseits des Mainstreams – nutzen Sie die Gelegenheit, sich engagiert einzumischen und echte Meinungsvielfalt zu ermöglichen!“, eventuell zu Missverständnissen einladen könnte. Dagegen gäbe es jedoch einfachere, jegliche Wiederholungsgefahr auschließende Abhilfe, nämlich diese Standards und ihre Auslegung und Anwendung soweit zu korrigieren, dass dieser Eindruck gar nicht erst entstehen könnte.
Nach meiner Einschätzung wird Angelika Gutsche ihre Artikel auch nach Ablauf der verlängerten Sperre nicht mehr in der Freitag Community veröffentlichen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie von nun an täglich auf twitter bei ihr vorbeischauen.