Jennifer Morgan – Der grüne Morganthau-Plan

PaD 6 /2022 – Hier auch als PDF verfügbar: PaD 6 2022 Jennifer Morgan

Es geht auf keine Kuhhaut!

Wenn sich die Regierung nicht mehr an das Gesetz hält, platzt mir der Kragen. Da holt sich Annalena Baerbock, über deren Qualifikation als Außenministerin noch zu sprechen, sich erübrigt, eine Nicht-EU-Ausländerin als Staatssekretärin ins Ministerium, und weil die, als Nicht-EU-Ausländerin nicht verbeamtet werden dürfte, wird sie flugs eingebürgert.

Dass es bei Hochleistungssportlern gang und gäbe ist, ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft anzudienen, um sich bei Olympia oder Weltmeisterschaften eine Zusatzmedaille in die deutsche Erfolgsstatistik schreiben zu können, ist schon einigermaßen grenzwertig, doch sind die Chancen dieser Sportler, wesentlichen Einfluss auf die deutsche Politik zu nehmen, also auf jene Politik, die im deutschen Interesse für die Deutschen gemacht wird, vernachlässigbar gering.

Ein Staatssekretär jedoch, der die höchste Dienststellung unterhalb der politischen Leitung eines Ministeriums innehat und gegenüber den Beschäftigten des Ministeriums weisungsbefugt ist, hat das Potential, maximalen Schaden anzurichten. Vor allem dann, wenn es der politischen Leitung an maßgeblichem Wissen und einschlägiger Erfahrung mangelt.

Es ist kein reiner Formalismus, kein Beharren auf dem Buchstaben des Gesetzes, wenn der Anspruch besteht, eine solche Position mit einem deutschen Staatsbürger zu besetzen, sondern ein letzter, innerster Schutzwall, gegen die feindliche Übernahme der Republik.

Für den Normalsterblichen ohne Einbürgerungsanspruch kommt eine „Ermessenseinbürgerung“ nur dann in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ein auf Dauer gerichtetes, zum Zeitpunkt der Einbürgerung bestehendes Aufenthaltsrecht
    (Davon ist mir bei Jennifer Morgan nichts bekannt.)
  • der Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
    (Dass Jennifer Morgan diesen Nachweis führen könnte, ist nicht gänzlich auszuschließen. Es darf aber bezweifelt werden, ob sie auch bereit ist, diese für sich zu akzeptieren.)
  • seit acht Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist wird nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf sechs Jahre verkürzt werden). Bei Ehegatten Deutscher ist bei zweijähriger Ehebestandsdauer die Frist auf drei Jahre verkürzt.
    (Jennifer Morgan erfüllt keine dieser Voraussetzungen.)
  • grundsätzlich eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen.
    (Weiß man nicht. Als Staatssekretärin wird sie wohl maßgeblich von der Inanspruchnahme von Steuergeldern deutscher Bürger leben. Wenn sie gleichzeitig Vorsitzende von Greenpeace bleiben würde und von dort aus mit üppigen Spendengeldern alimentiert würde, wäre das im Sinne des Beamtenrechts allerdings noch verwerflicher!)
  • Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse
    (Gut, deutsch kann sie. Das ist aber auch alles, was sie an Voraussetzungen erfüllt.)
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
    (Weiß man nicht. Greenpeace ist ja schließlich keine lupenrein rechtstreue Vereinigung sondern so eine Art Abenteuer-Urlaubs-Veranstalterin für Aktivisten mit einem etwas besonderen Unrechtsverständnis.)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    (Worte. Nichts als Worte. Die würde jeder aufsagen, der sich mit subversiven Absichten einschleichen will.)
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit, sofern dies möglich und zumutbar ist
    (Gummiparagraph. Man wird erkennen, dass es unzumutbar sei, die Staatsangehörigkeit der USA aufzugeben. Schließlich schützt die vor Verfolgung durch alle internationalen Gerichte, die von den USA nicht anerkannt werden.)

Alleine die vernünftige Würdigung dieser Einbürgerungshindernisse sollte ausreichen, um Jennifer Morgan nie und nimmer als Staatssekretärin in ein deutsches Ministerium zu berufen.

Selbst dann nicht, wenn Annalena Baerbock dazu erklärt, eine Verbeamtung sei nicht beabsichtigt. Das ist ja eher noch schlimmer! Das Beamtenrecht beinhaltet als wesentlichen Bestandteil die Loyalitätspflicht zum Dienstherrn, also zum Staat. Macht man sie also zur Staatssekretärin, ohne ihr diese Loyalitätspflicht abzuverlangen, gibt man das Außenministerium praktisch ohne jegliche Absicherung in die Hände der Greenpeace-Aktivisten, denn dass Baerbock sich mit Morgan nicht eine Managerin zur Administration ihrer feministische Klima-Außenpolitik geholt hat, sondern eine Art Lehrmeisterin (ich erinnere hier an meinen Aufsatz „Kinder an der Macht“ vom 3. Februar 2022), erschließt sich schon alleine durch einen Vergleich der überaus unterschiedlichen Viten von Baerbock und Morgan.

Doch Jennifer Morgan ist ja nicht einfach nur älter, gebildeter und erfahrener als Baerbock. Jennifer Morgan ist seit 2016 die Vorsitzende einer Vereinigung, deren Aktivitäten immer wieder mit dem Begriff „Öko-Terrorismus“ in Verbindung gebracht wurden, und zwar nicht von halbseidenen Sensationsjournalisten oder verschwörungstheoretisierenden Bloggern, sondern von Institutionen wie dem FBI.

Man erinnere sich bitte dabei zum Beispiel an den Absturz des Greenpeace-Aktivisten mit seinem motorisierten Gleitschirm im vollbesetzten Münchner Allianz-Stadion vor dem EM-Auftaktspiel Deutschland-Frankreich im Juni letzten Jahres. Wenn es auch nicht die Absicht war, Menschen zu verletzen, hat man dies bei dieser – nicht gegen den Fußball, nicht gegen den FC-Bayern, auch nicht gegen die Allianz, sondern ausgerechnet – gegen „Volkswagen“ gerichteten Aktion doch zumindest als mögliches Risiko in Kauf genommen, und dass es sich, selbst ohne den Absturz mit zwei verletzten Zuschauern, bei dem Flug über und in das Stadion um eine Straftat gehandelt hat, dürfte außer Frage stehen.

Verantwortlich dafür, wie für viele andere strafbare Aktionen der Greenpeace Aktivisten, ist letztlich die Vorsitzende dieser Vereinigung, Jennifer Morgan.

Wer schon ohne die Rückendeckung des Staates einen so legeren Umgang mit dem Recht pflegt und gutheißt, ja für zwingend erforderlich hält, wird sich als Staatssekretärin – mit der ihr dann zugewachsenen Machtfülle und ohne beamtenrechtliche Loyalitätspflicht – von dieser Denkweise kaum lösen können. Es ist eher das Gegenteil zu befürchten, zumal sie von Frau Baerbock ja geholt wird, weil Jennifer Morgan diese Denk- und Handlungsweise der Selbstermächtigung – außerhalb der Regeln der demokratischen Institutionen – wie kaum jemand anderes repräsentiert.

Wenn in Kanada Zehntausende Trucker protestieren und Grenzübergänge und Innenstädte blockieren, dann handelt es sich dabei um einen „Arbeitskampf“. Diese Menschen sind unverzichtbar für den grenzüberschreitenden Güter und Warenverkehr, den  die Verantwortlichen mit der zweiwöchigen Quarantäne für Ungeimpfte bei jedem Grenzübertritt nutzen wollten, um die Impfpflicht auf kaltem Wege durchzusetzen, weil sie davon ausgingen, dass der Verdienstausfall die Trucker schon in die Knie zwingen würde. Das sind Menschen, denen der Staat im übertragenen Sinne das Messer an die Kehle gesetzt hat, ihre Aktion ist konkrete Notwehr zur Sicherung des Lebensunterhalts und der körperlichen Unversehrtheit.

Wenn sich Greenpeace-Aktivisten von Brücken, Schornsteinen oder Kühltürmen abseilen, um Transparente zu entrollen, wenn sie Straßen in verkehrsgefährdender Weise mit gelber Farbe beschmieren oder eben mal mit einem motorisierten Gleitschirm in ein Fußballstadion eindringen, dann sind das lediglich medienwirksame Spektakel mit denen letztlich nur die Unfähigkeit und Unwilligkeit der Ökofantasten, die Sinnhaftigkeit ihrer überzogenen Forderungen in parlamentarischen Diskussionen überzeugend darzustellen, zum Ausdruck kommt.

Karl Lauterbach, den ich gestern zitiert habe, mit seiner Aussage, es genüge in Deutschland nicht, die Ungeimpften nur zu nerven, man müsse mehr tun, wandelt auf dem gleichen Pfad des Rechtsbruchs zur Durchsetzung nicht mehrheitsfähiger Vorstellungen.

Olaf Scholz! Bundeskanzler! Wie lange wollen Sie dem allem noch schweigend zusehen?