Die Impfpflichtentscheidung am 7. April

PaD 13 /2022 – Hier auch als PDf verfügbar: Pad 13 2022 Die Impfpflichtentscheidung am 7. april

In älteren Büchern war zur Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland zu lesen, zu den wichtigen Aufgaben des Deutschen Bundestages zähle vor allem auch die Kontrolle der Arbeit der Regierung.

  • Statt sich aber in hochgefährlichen Zeiten mit der Regierung auseinander zu setzen und den Wirtschaftsminister dazu zu bringen, die Karten auf den Tisch zu legen und seine Pläne zur Sicherstellung der Energieversorgung Deutschlands zu prüfen,
  • statt sich zu fragen, ob die Ausrufung einer Notfallstufe den möglichen Ausfall weiter Teile der Energielieferung tatsächlich kompensieren können wird,
  • statt ernsthaft darüber nachzudenken, welchen Nutzen die gegen Russland verhängten Sanktionen für Deutschland bringen, und ob dieser Nutzen den Schaden aufwiegt, der sich aus der Weigerung, russisches Öl, russisches Gas und russische Kohle in Rubel zu bezahlen, zwangsläufig ergeben wird,
  • statt sich also jener drohenden Katastrophe für Wirtschaft und Bevölkerung zu stellen, die alles übertreffen wird, was Deutschland seit 1945 an Problemen zu bewältigen hatte,

stattdessen will der Deutsche Bundestag am 7. April 2022 den Versuch unternehmen, eine Mehrheit für eine irgendwie geartete Impfpflicht gegen eine Infektionskrankheit zu organisieren, deren Gefährlichkeit – außer in den herbeigetesteten Zahlen der 7-Tage-Inzidenz – nirgends mehr zu erkennen ist. Nicht in den Zahlen der symptomatisch Erkrankten, nicht in den Zahlen der belegten Intensivbetten und nicht in den Zahlen der mit Covid 19 assoziierten  Todesfälle, die zudem immer noch vorwiegend jene über 80-Jährigen betreffen, die wahrscheinlich auch der saisonalen Influenza erlegen wären.

So viel zu den vom Deutschen Bundestag gesetzten Prioritäten.

Nun zur Abstimmung über die Impfpflicht.

Wie es bei einfachen Gesetzen so üblich ist, genügt eine einfache Mehrheit, um einen (oder mehrere) der zur Abstimmung anstehenden Gesetzesentwürfe zu deutschem Recht zu machen.  Rein theoretisch könnte daher eine allgemeine Impfpflicht mit einer einzigen Ja-Stimme bei 735 Enthaltungen angenommen werden.

Ein solches Ergebnis würde höchstwahrscheinlich unter den Kommentatoren ein wahres Trommelfeuer von Aufgeregtheiten auslösen, wobei die eine Seite die Demokratie und den Parlamentarismus verteufeln würde, während die andere Seite das Hohelied dieser Demokratie anstimmen würde, weil die Demokratie und das ihr inhärente Mehrheitsprinzip schließlich auch in schwierigsten Zeiten noch ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt haben.

Ein nach bisherigen Einschätzungen zu erwartendes Ergebnis von 235 Ja-Stimmen für die Impfpflicht ab 18 Jahren, das vom Grundsätzlichen her bei 95 Nein-Stimmen und 406 Enthaltungen als ebenso „schräg“ eingeschätzt werden müsste, wird allerdings vom Prozedere her keine Diskussionen auslösen. Die 235 Stimmen für eine Impfpflicht ab 18 Jahren scheinen bereits ziemlich sicher, während 45 Stimmen für eine Impfpflicht ab 50 Jahren und 50 Stimmen für die Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht im Vorfeld bereits ausgelotet werden konnten.

Wenn also nicht die absolute Mehrheit des Bundestages erforderlich ist, sondern schon eine Mehrheit unter den Abgeordneten des Bundestages ausreicht, die noch nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten umfasst, während mehr als zwei Drittel dem nicht zustimmen wollen, sich aber nicht entscheiden können, dazu klipp und klar nein zu sagen, dann kommt damit weniger ein Mehrheitswille zum Ausdruck, als vielmehr eine spezielle Form von Fatalismus oder, im anderen Fall, der Versuch – wie auch immer es ausgehen sollte – dem Wähler gegenüber hinterher die Hände in Unschuld waschen zu können.

Die große Frage ist:

Warum will der Bundestag überhaupt über eine allgemeine Impfpflicht abstimmen?

Nun, die Falle, in die der Deutsche Bundestag da gelaufen ist, besteht aus den beiden bereits beschlossenen Corona-Impfpflichten, nämlich einerseits die vieldiskutierte „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Angehörige der Heil- und Pflegeberufe, sowie die Aufnahme der Corona-Impfung in den Katalog der duldungspflichtigen Impfungen, denen die Soldaten der Bundeswehr qua Soldatengesetz unterworfen sind.

  • Im letzteren Fall war keine zusätzliche Entscheidung des Bundestages erforderlich. Hier genügt die Entscheidung des Verteidigungsministeriums – und dieses Ministerium wird von Frau Lambrecht geführt, die wiederum der Regierungspartei SPD angehört. Weil Frau Lambrecht diese Duldungspflicht nicht eingeführt hätte, sollte sich die SPD-Führung dagegen ausgesprochen haben, kann unterstellt werden, dass die allgemeine Impfpflicht ab 18 eine Zielvorstellung der gesamten SPD-Führung ist und nicht nur die Vorstellung des umstrittenen Gesundheitsministers Karl Lauterbach.Auch wenn der Fraktionszwang bei der Abstimmung am 7. April aufgehoben sein wird, sind dem Entwurf „Impfpflicht ab 18“ die 206 Stimmen der SPD-Abgeordneten im Bundestag ziemlich sicher.Diese 206 – von einer kleinen Zahl von Abweichlern vielleicht abgesehen – werden daher sowohl  den Entwurf „Impfpflicht ab 50“ als auch den Entwurf „Keine Impfpflicht“ mit ihrem Nein ablehnen und somit beide zu Fall bringen.
  • Die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal hingegen wurde vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2021 in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung des Gesetzentwurfs der Ampel-Koalition mit 569 Stimmen angenommen (79 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen).Würde sich der Deutsche Bundestag nun die Blöße geben, auf eine allgemeine Impfpflicht zu verzichten, müsste auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder fallengelassen werden und die Duldungspflicht der Soldaten – unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage zweier Offiziere, die am 1. April verkündet werden soll – aus dem Katalog der Pflichtimpfungen wieder gestrichen werden.

Einfache Fehler darf man als Politiker machen. Einen erkannten Fehler durch eine Korrektur wieder auszubügeln, und ihn damit zuzugeben, wäre jedoch ein unverzeihlicher Fehler.

Es ist wie beim Lügen. Entweder man setzt eine neue Lüge nach der anderen auf die alte Lüge, oder man ist aufgeflogen und unglaubwürdig geworden.

 

Die GroKo wirkt noch nach.

Es erscheint zunächst verwunderlich, dass die Union nicht gewillt zu sein scheint, sich mit der Ampel für eine allgemeine Impfpflicht einzusetzen. Doch wenn man das Vorgehen richtig würdigt, dann kommt dahinter der alte Wahlspruch des preußischen Generalstabschefs Helmuth von Moltke zum Vorschein: „Getrennt marschieren, vereint schlagen!“, der sich am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz als überaus erfolgreich erwiesen hat.

Die Unionsparteien haben sich nämlich mit einem eigenen Gesetzentwurf für die Errichtung eines Impfregisters ausgesprochen, lehnen eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch ab. Dass ein Impfregister eine höchst problematische Angelegenheit werden kann, will ich hier nicht eingehend beleuchten, es würde jedoch stark in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und irgendwann vielleicht auch zur „Jagd auf Ungeimpfte“ missbraucht werden können.

Taktisch werden sich die Unions-Abgeordneter meiner Einschätzung nach so verhalten, dass sie die Impfpflicht ab 50 ablehnen, was ausreichen dürfte, um diesen Entwurf zu Fall zu bringen, und sich bei der Impfpflicht ab 18 enthalten, mit dem Hintergedanken, dass – wenn die allgemeine Impfpflicht erst einmal mit einfacher Mehrheit beschlossen sein sollte, auch das von der Union geforderte Impfregister eine Mehrheit finden wird, weil sich „Pflicht und Register“ aufs Vorteilhafteste ergänzen und das eine ohne das andere nicht viel wert wäre.

Beides in einem Gesetzentwurf hätte womöglich dem sowieso bestehenden Widerstand in der Bevölkerung noch einmal kräftigen Auftrieb gegeben, beides – getrennt voneinander und nacheinander – in einer Sitzung des Bundestages zur Entscheidung zu bringen, mag da als der unverdächtigere Weg erschienen sein.

Ich fürchte also, dass wir am 7. April beides bekommen werden, die allgemeine, strafbewehrte Impfpflicht ab 18 Jahren und die Einführung eines Impfregisters, in dem der Impfstatus aller Deutschen von Impfung zu Impfung, von Auffrischung zu Auffrischung, von Booster zu Booster akribisch erfasst werden wird, mit der logischen, den bürokratischen Aufwand enorm reduzierenden Folge, dass aus dem elektronischen Impfregister heraus Impfanmahnungen, Bußgeld- und Zwangsvollstreckungsbescheide ohne jegliches menschliche Zutun an die ordnungswidrig Ungeimpften versendet werden, während der – wie auch immer ausgestaltete – Impfpass dann doch wieder als alleiniger Passierschein für die Teilnahme am öffentlichen Leben gelten wird.

Dem muss ich jetzt ein paar ganz persönliche, mit verhaltenem Zorn formulierte Anmerkungen folgen lassen.

Ich habe mich, als die Pandemie in Politik und Medien epidemisch wurde, also von Anfang 2020 an, bewusst vorsichtig verhalten. Denn die Gefahr, vor der auf allen Kanälen gewarnt wurde, erschien zumindest als „möglicherweise real“. 

So bin ich –  ohne Symptome und ohne Tests – gesund durchs ganze Jahre 2020 gekommen.

Als dann gegen Ende 2020 die baldige Verfügbarkeit einer neuartigen Impfung als die Erlösung von Covid 19 verkündet wurde, habe ich versucht, den Wirkmechanismus dieser Impfstoffe zu verstehen. Was sich mir dabei erschlossen hat, noch ganz ohne auf Wodarg und Bhakdi zu achten, jedoch mit Hilfe einiger einschlägig vorgebildeter Leser, brachte mich dazu, mich auch in Bezug auf die Impfung bewusst vorsichtig zu verhalten, denn die hohe Wirksamkeit und Sicherheit der mRNA-Vaccine, die auf allen Kanälen gepriesen wurde, erschien mir zumindest als „zweifelhaft“.

So bin ich – ohne Symptome und ohne Impfung, jedoch mit zwei unumgänglichen Schnelltests – gesund durchs ganze Jahr 2021 gekommen.

Dass es mit einer (1) Impfung nicht abgetan sein würde, war von vornherein kommuniziert worden. Dass aber nach der zweiten Impfung eine Booster-Impfung, immer noch mit den gleichen Vaccinen, empfohlen wurde, während die Halbwertszeit der Impfwirkung offiziell auf sechs Monate verkürzt wurde, mit vier wirkungslosen Wochen zu Beginn und stark nachlassender Wirkung ab dem dritten, vierten Monat, bestärkte mich in meinen Zweifeln an der Schutzwirkung der mRNA-Vaccine.

Schließlich ging neben der „Halbwertszeit“ der Schutzwirkung auch der Umfang des per Impfung erworbenen Schutzes zurück. Es konnte nicht geheim gehalten werden, dass die Impfung keinen Schutz vor Ansteckung bietet, und auch keinen Schutz vor Weitergabe der Infektion. Es gab auch keinen Schutz mehr vor der „üblichen“ Symptomatik einer Covid-Infektion, lediglich die Behauptung, die Impfung schütze vor schweren Verläufen, blieb letztendlich stehen. Ein „Schutz“, der jedoch nur über statistische Verfahren geschätzt, in keinem Einzelfall jedoch nachgewiesen werden kann, weil kein Arzt Hellseher ist und von daher nicht wissen kann, ob der konkrete Patient ohne Impfung nicht ebenso keinen schweren Verlauf hätte erleiden müssen. 

Nun wäre das alles noch nicht besonders schlimm. Wenn die schnell nachlassende und unzureichende Wirkung der Impfung die Situation wenigstens durch den Schutz vor schweren Verläufen etwas verbessern würde, wäre mit der Impfung, selbst wenn sie alle halbe Jahre wiederholt werden müsste, noch etwas gewonnen.

Doch im Gleichschritt mit dem offiziellen Eingeständnis der unzureichenden Schutzwirkung im Vergleich zu konventionellen Impfstoffen  (zur Ehrenrettung von Karl Lauterbach sei angemerkt, dass er das so nie eingestanden hat, nur indirekt, durch die Forderung nach immer mehr Impfungen), stieg die Zahl der bekannt gewordenen, sowohl der offiziell eingestandenen, als auch der nur von Medien außerhalb des Mainstreams vermeldeten schweren Impfnebenwirkungen und dauerhaften Impfschäden, bis hin zu im Zusammenhang mit der Impfung festgestellten Todesfällen enorm an. 

Es gab, wenn ich mich recht erinnere war es sogar im Ärzteblatt, Mitte 2021 den Link zu einem Test, mit dem das persönliche Risiko schwer an Covid 19 zu erkranken, ermittelt werden konnte.

Ich habe diesen Test mit vollständig wahrheitsgemäßen Angaben zu meinem fortgeschrittenen Alter, zu meinem Übergewicht, zum Rauchen und zu eventuell bestehenden Vorerkrankungen ausgefüllt und erhielt als Ergebnis zwei Aussagen, nämlich dass es äußerst unwahrscheinlich sei, mit Covid-19 infiziert zu sein (da war ich mir aber vorher schon sicher) und dass ich zur Risikogruppe 2 (von 5) gehöre, und zwar ausschließlich wegen meines Alters.

Dem habe ich das Risiko gegenübergestellt, einen schweren Impfschaden zu erleiden. Und obwohl die Fallzahlen der Impfschäden pro einer Million verabreichter Dosen vor rund 9 Monaten noch weitaus niedriger lagen als heute. kam ich zu dem Schluss, dass mein Risiko an Covid 19 schwer zu erkranken deutlich niedriger lag, als mein Risiko schon nach der ersten Dosis einen schweren Impfschaden zu erleiden.

Von daher bin ich weiterhin nicht geimpft und gesund – und das soll auch so bleiben.


Ich verwehre mich vehement der Zuordnung zu einer so genannten „vulnerablen Gruppe“. Dies ist eine pauschale Zuschreibung aufgrund eines Merkmals, das nichts über den Zustand meines Immunsystems und meiner allgemeinen körperlichen Verfassung aussagt.
Sicherlich ist es wahr, dass sich unter den älteren Personen mehr solche finden, für die Covid 19 eine besondere Bedrohung darstellt. Dies trifft aber nicht auf jede Frau und jeden Mann zu, der ein bestimmtes Lebensalter überschritten hat.

Im Grunde handelt es sich deshalb auch dabei um eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die mit Ausgrenzungen und Zwangsmaßnahmen einhergeht.

Ich bin überzeugt, dass ich mein persönliches gesundheitliches Risiko weitaus besser einschätzen kann als der amtierende Gesundheitsminister und als jeder einzelne Volksvertreter, der am 7. April für die allgemeine Impfpflicht stimmen wird.

Ich bin zudem zutiefst überzeugt, dass ich über die Risiken der nRNA-Therapie weit besser informiert bin als jeder einzelne Volksvertreter, der am 7. April für die allgemeine Impfpflicht stimmen wird.

Ich kann es nicht fassen, dass es

  • nach über zwei Jahren, in denen die immer wieder an die Wand gemalte Überlastung des Gesundheitssystems nie eingetreten ist,
  • nach über zwei Jahren, in denen sich herausgestellt hat, dass sich das Virus über eine Reihe von Mutationen tatsächlich so entschärft hat, wie es die ernsthafte Wissenschaft grundsätzlich voraussagt,
  • nach mehr als zwei Jahren, in denen klar geworden ist, dass die Impfung nicht vor Infektion schützt und auch nicht vor Weitergabe der Infektion, dass sie also nichts zur so genannten Herdenimmunität und zum Fremdschutz beiträgt,

immer noch Menschen gibt, die ernsthaft daran glauben, eine allgemeine Impfpflicht, die zweifellos in ein halbjährliches Impf-Abo münden würde, mit  Impfstoffen, denen es immer noch an der regulären Zulassung mangelt, einen erkennbaren Beitrag zur Volksgesundheit leisten könnte.

Ich lese mit Entsetzen, dass die WHO dabei ist, sich zu ermächtigen, ein „Pandemie-Regelwerk“ in die Welt zu setzen, das künftig die nationalen Parlamente in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten entmündigen wird, und ich vermisse den Aufschrei der Parlamentarier des Deutschen Bundestages, deren Aufgabe es ist, das deutsche Volk und dessen Interessen zu vertreten, wenn eine überwiegend von privaten „Investoren“ finanzierte – und damit nach allem menschlichen Ermessen auch beherrschte – Organisation, sich anschickt, weltweite Maßnahmen und Impfpflichten bindend für alle Mitgliedsstaaten zu erlassen.

Sind denn alle schon vom Schwab-Gates-Soros-Virus infiziert?

Haben die Volksvertreter im Bundestag nichts anderes mehr im Sinn, als sich ihrer Verantwortung zu entledigen, indem sie sich dem Machtstreben der nicht demokratisch legitimierten EU-Kommissare, der Funktionäre der Organisation der Vereinten Nationen und der einflussreichen „Philantropen“ einfach nur unterordnen?

Jedenfalls danke ich schon heute im Voraus jenen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die sich am 7. April nicht vorsichtshalber der Stimme enthalten, sondern die Impfpflicht, egal ob ab 18 oder ab 50 Jahren, mit ihrem Nein ebenso ablehnen, wie das Begehren nach einem zentralen Impfregister. Deren Gewissensentscheidung wäre für mich nachvollziehbar.

Ob es reichen wird, beides zu verhindern, ist heute noch fraglich. Dass es sich verhindern ließe, wenn es statt der Wischi-Waschi-Enthaltungen nur klare Nein-Stimmen gäbe, das glaube ich sicher vorhersagen zu können.