Deutschlands Kriminalität statistisch betrachtet – vor dem Hintergrund der Staatskriminalität der Schweiz

Kann man es so sagen: „Es wurde wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben?“

Ich finde es außerordentlich befremdlich, wenn die Vorstellung der Kriminalitätsstatistik zelebriert wird, als handle es sich bei der Zusammenstellung der Jahressummen von Straftaten und Verdächtigen nicht zugleich um die Liste des Versagens von Politik, Polizei und Justiz, sondern irgendwie trotzdem um einen Erfolg, der die Regierung in ihrem bisherigen und künftigen Handeln bestätigt.

Ich erkenne da eine gewisse Ähnlichkeit mit dem, was Siegmund Freud als die „Anale Phase“ bezeichnet: Befriedigung beim Ausscheiden von Exkrementen.

Leicht nachzuvollziehen dann, wenn das Kleinkind voller Stolz auf das selbst hervorgebrachte Häufchen im Töpfchen hinweist und dafür dann auch noch von Mutter, Vater, Großeltern – wer halt gerade Anteil nimmt – mit großem Lob bedacht wird. Was aber nichts daran zu ändern vermag, dass das so Hervorgebrachte stinkt.

Es ist sicherlich nicht so, dass die Öffentlichkeit kein Interesse daran haben sollte, wie die Kriminalität im Lande fortschreitet. Schließlich ist diese Statistik eine Gelegenheit, die individuell „gefühlte Kriminalität“ mit der „objektiv erfassten Kriminalität“ abzugleichen, und darin entweder eine Bestätigung oder eine angenehme oder unangenehme Überraschung zu finden. Dass sich daran eine Debatte entzündet, welcher Anteil welcher Bevölkerungs- und Altersgruppen welchen Anteil am Zuwachs oder am Schwinden der Kriminalität hat, und dies auf Basis von „Tatverdächtigen“, von denen es durchaus weit mehr geben kann als Täter, obwohl wiederum nicht alle Täter auch einer Tat verdächtigt werden, dass die Kriminalitätsstatistik also parteipolitisch ausgeschlachtet wird, um gruppenspezifische Ressentiments sowohl zu schüren als auch zu entkräften, ist seit geraumer Zeit üblich, war dieses Mal aber besonders bemerkenswert, weil die Ausländern gegenüber bis zur Selbstverleugnung positiv eingestellte Regierung von sich aus auf den Anstieg der Ausländerkriminalität hingewiesen und mit dramatischen Worten „Null Toleranz!“ anzukündigen hatte.

Wie pflegte Reich-Ranitzki des Öfteren aus Torquato Tasso zu zitieren:

So liebenswürdig sie (Lenore) erscheinen kann, ich weiß nicht wie es ist,
konnt ich nur selten
mit ihr ganz offen sein,
und wenn sie auch d
ie Absicht hat, den Freunden wohlzutun,

So fühlt man Absicht und man ist verstimmt.

Ersetzt man „Lenore“ durch „Nancy“ und „Freunde“ durch „potentielle Afd-Wähler“, erschließt sich nicht nur das Problem des „Nicht-ganz-offen-können-Seins“, sondern auch die Absicht. Vier Wahlen, und wenn es dumm kommt auch fünf, stehen dieses Jahr auf dem Programm. Da heißt es, gute Absichten signalisieren.

 

Ein ganz anderes Spektakel
wurde in der Schweiz vorbereitet und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur Aufführung gebracht.

Schweizer Seniorinnen waren zu der Überzeugung gelangt, steigende Temperaturen könnten ihre Lebenserwartung sinken lassen. Um dies zu verhindern, haben sie in Straßburg Klage gegen den eigenen Staat eingereicht, mit der Begründung, die Anstrengungen der Regierung seien nicht ausreichend, den Klimawandel zu stoppen, weshalb ihre Regierung ihr Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unter anderem dadurch verletze, dass nicht einmal festgestellt wurde, wie hoch das noch zur Verfügung stehende CO2-Budget der Eidgenossenschaft sei, um das 1,5-Grad-Ziel zur Rettung der Menscheit und des Planeten einhalten zu können.

Den Richtern in Straßburg sträubten sich – anders als mir – nicht die Haare ob dieses Ansinnens. Sie gaben der Klage statt und verurteilten die Schweiz zur Wahrung der Menschenrechte der Klägerinnen durch Nachbesserung der unzureichenden Anstrengungen für den Klimaschutz. Dass damit ein – zumindest EU-weit zu beachtender – Präzedenzfall geschaffen wurde, hilft über die Schwäche des Urteils, das nämlich – ausschließlich auf die Schweiz bezogen – nicht die geringste messbare Wirkung auf den CO2-Gehalt der Atmosphäre haben könnte, zwar teilweise hinweg, stellt aber andererseits seine Absurdität dadurch heraus, dass einer – im Verhältnis zur Bevölkerung verschwindend  kleinen – „Gruppe“ von Seniorinnen mit unbekannter klimatologischer Expertise zugebilligt wird, auf dem Rechtsweg Entscheidungen von Regierung(en) und Parlament(en) auszuhebeln, und dies so, dass selbst künftige Wahlergebnisse, veränderte wissenschaftliche Einsichten und politische Zielsetzungen am somit geschaffenen Menschenrecht auf die CO2-Reduzierung nichts mehr ändern können.

Dass weitere  Klagen wegen Formfehlern abgewiesen wurden, ändert nichts am Erfolg der den menschengemachten Klimawandel  und die Energie-, Mobilitäts-, Ernährungs- und Heizungswende bis hin zur vollständigen Deindustrialisierung ohne Rücksicht auf Verluste Propagierenden.

Ich nenne das: „Die Verschrottung der Notbremse mit juristischen Mitteln“.