Das Rentendilemma: Weiß Gott mehr als nur Grundrentengedöns!

PaD No. 41 /2019 – Hier als PDF verfügbar PaD 41 Das Rentendilemma

 

Die ebenso verzweifelten wie hilflosen Versuche, die immer weiter um sich greifende Altersarmut durch Herumdoktern am Rentensystem wenigstens minimal abzumildern, sind – ob nun bewusst oder unbewusst – vor allem Versuche, von den Ursachen des Dilemmas abzulenken.

Vergessen Sie einfach für einen Augenblick alles,
was Sie in den Niederungen des Verteilungskampfs-Getümmels über den demografischen Faktor, die Lohnentwicklung und die gebrochenen Erwerbsbiografien gehört haben. Betrachten Sie die Situation stattdessen einmal in aller Ruhe vom Feldherrenhügel aus.

Dann sehen Sie einen Staat mit einer seit vielen Jahren relativ gleich groß bleibenden Bevölkerung von gut 80 Millionen Einwohnern, dessen Brutto-Inlandsprodukt von Jahr zu Jahr ebenso gewachsen ist, wie sein Exportüberschuss. Es gibt aus dieser Betrachtungsperspektive heraus keinen Anlass zu der Vermutung, dass es in diesem Staate heute irgendjemandem schlechter gehen sollte, als einem Bürger in vergleichbaren Lebensumständen vor zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren.

Im Gegenteil: Eher sollte es allen in dem Maße besser gehen, in dem das BIP gestiegen ist.

BIP dividiert durch Bevölkerung.

Das ist alles, worauf es ankommt. Es kommt nicht darauf an, wie sich in einer Bevölkerung die Anteile der Erwerbstätigen und der nicht Erwerbstätigen verändern. Ob die 3,34 Billionen Euro BIP Deutschlands im letzten Jahr von 20 Millionen Erwerbstätigen oder 40 Millionen Erwerbstätigen erwirtschaftet wurden, ist gleichgültig! Ob zwanzig Millionen Rentner oder 25 Millionen Rentner, ob drei Millionen oder 6 Millionen Arbeitslose und Unterbeschäftigte mit zu versorgen waren – das ist vollkommen egal, denn solange das BIP nicht schrumpft, besteht kein Grund, an der Verteilung des Nationaleinkommens etwas zu verändern.

Wenn an einem Anfangszeitpunkt 40 Millionen Arbeitnehmer durchschnittlich 3.000 Euro brutto verdienten und 20 Millionen Rentner durchschnittlich 1.080 Euro Rente erhielten, insgesamt also an 60 Millionen Personen Einkommen von durchschnittlich 2.200 Euro gezahlt wurden, dann sollten die auch dann gezahlt werden können, wenn das unverändert hohe BIP nur von 30 Millionen Arbeitnehmern, bei 30 Millionen Rentnern (und Arbeitslosen) erwirtschaftet wird.

Man könnte das entweder so lösen, dass die nur noch 30 Millionen Beschäftigten weiterhin durchschnittlich nur 3.000 Euro verdienen, dann könnten die Renten der 30 Millionen Rentner gleichzeitig von 1.080 auf 1720 Euro steigen!

Man könnte es anders lösen, nämlich so, dass die Renten gleich bleiben, was es ermöglichen würde, die Löhne auf durchschnittlich 3.640 Euro anzuheben.

Dazwischen wären noch alle möglichen Abstufungen zwischen Rentenerhöhungen und Lohnerhöhungen möglich,

wäre nicht alles ganz anders.

 

Der bisher verfolgte Ansatz unterstellt nämlich, dass es eine Vereinbarung darüber gäbe, das Nationaleinkommen stets zu in etwa gleichbleibenden Anteilen zwischen der Masse der abhängig Beschäftigten (und deren Angehörigen) und den vergleichsweise wenigen Eigentümern der Wirtschaftsunternehmen zu verteilen.

 

Es ist aber ganz anders.

Das gar nicht stillschweigend getroffene Übereinkommen, den Ertrag unserer Volkswirtschaft innerhalb dieser Volkswirtschaft so zu verteilen, dass eben nicht nur der Faktor Kapital, sondern in erkennbarer Weise auch der Faktor Arbeit von wachsender Produktivität und steigenden Gewinnen profitiert, stellt den Kern dessen dar, was von Alfred Müller-Armack ersonnen und von Ludwig Erhard als „Soziale Marktwirtschaft“ propagiert wurde.

Doch seit sich die Volkswirtschaftslehre ihres ehemaligen Namens, wegen des darin zweifellos enthaltenen, verdammenswerten „Völkischen“ schämt und sich auch mit dem Terminus „Nationalökonomie“ aus dem gleichen Grunde nicht anfreunden wollte, sondern nun, frei von Volk und Nation als Makro-Ökonomie dem Globalismus dient, ist „Soziale Marktwirtschaft“ nicht mehr möglich. Folgerichtig ist deshalb auch der auch von Angela Merkel mit vorangetriebene Versuch gescheitert, wenigstens das Etikett zu retten, indem als „Neue Soziale Marktwirtschaft“ das bezeichnet werden sollte, was sich ohne Rücksicht auf Volk und Nation – als eine Art „Internationale Eliten- und Vetternwirtschaft“ – hier in stärkerer, dort in weniger starker Ausprägung über den ganzen Erdball verbreitet hat.

Es gibt nicht länger souveräne Staaten, Völker oder Bevölkerungen, innerhalb derer das BIP nach Leistung und Bedarf und Bedürftigkeit geteilt wird, sondern es gibt in einer, die Staatsgrenzen ignorierenden globalen Meta-Ebene

  1. die internationale Klasse oder Kaste der „Eigentümer“, deren Anteil am BIP einer jeden Volkswirtschaft als „Gewinn“ ihrer Unternehmungen ausgewiesen wird, und es gibt
  2. die Klasse der Arbeiter und Angestellten, samt deren Angehörigen, die sich – im eigenen Safte schmorend – aus den ihnen notgedrungen gerade noch zugestandenen Löhnen selbst erhalten und Vorsorge für Alter, Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit treffen müssen.

Die Klasse der Arbeiter und Angestellten ist vom BIP Wachstum und vom Gewinn-Wachstum der Unternehmenseigner abgekoppelt, weil die volkswirtschaftliche, bzw. nationalökonomische Klammer einer „Schicksalsgemeinschaft“ im hohen Bogen über Bord geworfen wurde.

Das dieser Gruppe (einschließlich Kindern, Alten und Kranken) zur Verfügung stehende Einkommen schrumpft mit jeder Rationalisierung, denn es setzt sich einzig aus der Summe der Arbeitseinkommen (einschl. der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung) zusammen.

Jeder technische Fortschritt führt letztendlich dazu, dass der Anteil dieser Summe am BIP schrumpft.

Entweder, weil die Zahl der benötigten Beschäftigten sinkt, oder weil die durchschnittlich erforderliche Qualifikation und damit der durchschnittlich zu zahlende Lohn sinkt. 

 

Weil es so anders ist, ändert sich die Rechnung dramatisch.

Werden aus 40 Millionen Beschäftigen mit durchschnittlich 3.000 Euro brutto im Laufe der Jahre 30 Millionen Beschäftigte, dann stehen für die 30 Millionen Rentner und Arbeitslosen eben nicht mehr 1080 Euro monatlich zur Verfügung, sondern nur noch 540.

Die kleinen Zahlen der monatlichen Rentenzahlung an eine Person vermitteln leider nur einen unzureichenden Eindruck von den Milliarden, um die es hier tatsächlich geht.

Im Beispiel werden auf die Gesamtlohnsumme von 1,44 Billionen Euro (40 Millionen x 3000 x 12 Monate) Beiträge für die Rentenversicherung in Höhe von ~ 18%, also 259  Milliarden Euro fällig, die auf die zugleich lebenden 20 Millionen Rentner verteilt werden, was wieder den 1.080 Euro pro Monat entspricht.

Werden aus 40 Millionen Beschäftigten 30 Millionen, dann sinkt die Lohnsumme von 1,44 Billionen auf 1,08 Billionen Euro. Die Wirtschaft hat damit 360 Milliarden Euro mehr vom BIP auf ihre Seite gezogen. Die Beiträge zur Rentenversicherung sinken auf 194,4 Milliarden – die nun allerdings auf 30 Millionen Rentner verteilt werden müssen. Es bleiben pro Nase und Monat nur noch 540 Euro übrig.

So grob die im Beispiel verwendeten Zahlen auch an der Wirklichkeit angelehnt sind, so sehr dabei Effekte der strukturellen Verschiebung zwischen hochwertigen Vollzeit-Arbeitsplätzen zu prekären Arbeitsverhältnissen einfach über die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse  berücksichtigt wurden, zeigt sich doch deutlich dass der hier aufgezeigte Trend mit der Realität weitgehend übereinstimmt.

 

Die Arbeitnehmerschaft wird vom Produktivitätsgewinn abgeschnitten.

Bismarck zu unterstellen, das sei von Anfang an die Zielsetzung gewesen, ist ebenso absurd wie zu behaupten, der Keim dieser Entwicklung sei ganz bewusst schon mit der Sozialen Marktwirtschaft gelegt worden.  Einerseits gab es zu beiden Zeitpunkten die Visionen von den heute Realität werdenden, menschenleeren Fabriken allenfalls in frühen Science Fiction Romanen, andererseits war der Begriff des „Shareholder Value“, als das Anrecht des international herumschwirrenden Kapitals, sich in jeder Volkswirtschaft nach Lust und Laune Gewinne abzugreifen, unbekannt, wahrscheinlich noch nicht einmal erfunden.

Irgendwann, zwischen 1949 und heute, wurden die Weichen umgestellt. Fuhr unser Wirtschaftszug auch noch lange auf den Gleisen der Sozialen Marktwirtschaft, wurde er eines schönen Tages auf das Gleis der Internationalen Eliten- und Vetternwirtschaft umgelenkt. Im Stellwerk beschäftigt waren zu der Zeit die Herren Schröder, Clement, Müntefering, Hartz, Gerster und etliche weitere. Sie waren ausersehen, den von unbekannten und ungenannt bleibenden, höheren Wesen für gut befundenen „Fahrplanwechsel“ durchzusetzen.

Mit diesem Fahrplanwechsel wurden die Probleme, die gesamtgesellschaftlich auch heute durchaus immer noch lösbar wären, in unlösbare Probleme verwandelt, weil die bereits erwähnte strikte Klassentrennung  auch die Mithaftung der „Eigentümer“ für die Altersvorsorge der Fabrikarbeiter und Kontoristen aufgehoben hat und jeden Gedanken an eine stärkere Verantwortung dieser Gruppe praktisch verbietet.

Um Ihren Einspruch vorwegzunehmen:

Zum steuerfinanzierten Bundeszuschuss zur Rentenversicherung muss hier zwingend erwähnt werden, dass er nicht ist, was er zu sein vorgibt. Es ist kein wirklicher Zuschuss zur Rentenversicherung, sondern lediglich der längst nicht vollständige Ausgleich für versicherungsfremde, staatliche Leistungen, die der Rentenversicherung von ganzen Politikergenerationen gnadenlos aufgebürdet wurden. Die Renten der gesetzlich Versicherten könnten um Einiges höher sein, entfiele der Bundeszuschuss vollständig, mit ihm aber auch die Pflicht der Rentenversicherung, versicherungsfremden Leistungen zu erbringen.

Zudem muss die Herkunft der Steuereinnahmen, aus denen der Bundeszuschuss ja gewährt wird, betrachtet werden. Lohnsteuer und Verbrauchssteuern machen den Löwenanteil des Steueraufkommens aus, diese werden wiederum ganz überwiegend von jenem Personenkreis aufgebracht, der sich am Ende auch im Heer der gesetzlich Rentenversicherten wiederfindet.

Der suggerierte Ausgleich aus den Steuern der nicht pflichtversicherten Rentner, also auch aus der Einkommensteuer der Eliten,  findet also gleich zweimal nicht statt. Der Zuschuss fällt nicht nur zu gering aus, es sind auch wiederum die gesetzlich Rentenversicherten, die den Großteil dieses Zuschusses selbst zu finanzieren haben.  

Diese Situation rührt maßgeblich daher, dass sich Deutschland massiv der Globalisierung geöffnet hat, dass sehr viel ausländisches Kapital angetreten ist, um die Gewinne der in Deutschland agierenden, aber oft gar nicht mehr, oft nur noch zu geringen Teilen in deutschem Besitz stehenden Unternehmen abzugreifen.

Das Interesse der von der Regierung stark hofierten und oft mit Subventionen angelockten „ausländischen Investoren“ am Wohlergehen der deutschen Bevölkerung ist nahe null, oft sogar eher negativ. Denn wenn der Investor sich fragt, warum er in Deutschland so viel höhere Löhne zahlen muss als er in Ungarn, Malaysia oder China zu zahlen hätte, dann ist sein Interesse am Wohlergehen der deutschen Bevölkerung negativ, weil er deren Besitzstände schleifen muss, will er seinen Gewinn steigern. (Siehe dazu auch den gestrigen Beitrag „Tesla in Brandenburg„)

Dass Gewinne aus der deutschen Wirtschaft, die ins Ausland transferiert werden, besonders negativ wirken, weil sie der Volkswirtschaft Liquidität entziehen, was sich deflationär auswirkt und den Binnenmarkt schwächt, muss an dieser Stelle ebenfalls zumindest erwähnt werden, wenn eine einfache Idee zur Stärkung der nationalen Wirtschaft richtig beurteilt werden soll, die sich am eingangs dargestellten Gedanken orientiert.

 

Der Ausweg aus dem Rentendilemma

Der Ausweg besteht in einer Rückbesinnung auf die Vorteile volkswirtschaftlichen Denkens unter dem Grundgedanken der Sozialen Marktwirtschaft.

Daraus ergibt sich fast von selbst die Überzeugung, dass der Bevölkerung eines Wirtschaftsraumes, gänzlich unabhängig vom Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und nicht Erwerbstätigen, aus gutem Grund ein Anteil des Erwirtschafteten zustehen soll, den zu bestimmen dem Kapital – über die Lohngestaltung – alleine nicht überlassen bleiben kann. 

 

Die Lösung: Ein Erfolgsbeteiligungsmodell

Die Grundidee des Erfolgsbeteiligungsmodells besteht darin, den Gesamtertrag jedes Wirtschaftsunternehmen zu ermitteln und in einem einfachen Verfahren, so erforderlich, den Ausgleich zwischen den Interessen der Anteilseigner und der Beschäftigten vorzunehmen.

Als Gesamtertrag eines Unternehmens sollen dabei herangezogen werden:

  1. der Bilanzgewinn
  2. die Kosten des Fremdkapitals (Kreditzinsen, nicht Abschreibungen)
  3. die Kosten für die Nutzung fremder Rechte (Lizenzen)
  4. Personalkosten, incl. AG-Beitrag zur Sozialversicherung.

Diese Werte liegen mit jedem Jahresabschluss vor. Die Feststellung, ob die Beschäftigten mit der Summe aus Punkt d. unter dem (gesetzlich?) festgelegten Anteil am Erfolg geblieben sind oder nicht, ist einfach und kann von jedem Zweitklässler der nicht an Dyskalkulie leidet, getroffen werden.

Schwierig wäre es hingegen, sollte nun ein Verteilungsprozess auf jeden während des Berichtszeitraumes beschäftigten Mitarbeiter ausgelöst werden. Dies ist jedoch aus zwei Gründen nicht erforderlich. Der erste Grund ist trivial, denn alle dort Beschäftigten haben in ihren Arbeitsverträgen dem vereinbarten Entgelt zugestimmt. Der zweite Grund erschließt sich ebenfalls leicht, denn wo eine bestimmte Tätigkeit einen bestimmten Wert hat, der sich auch tarifvertraglich festlegen lässt, soll nicht der letzte Aufseher über hundert Roboter ein Vielfaches dessen verdienen, was ein gleich Qualifizierter in einem Unternehmen verdient, in dem an vielen Stellen statt Robotern noch Menschen an CNC-Maschinen stehen. Es kann eben auch nicht die nach der Rationalisierungsmaßnahme verbliebene Restbelegschaft sein, die den Produktivitätsfortschritt für sich beanspruchen kann. Wohl aber kann, soll und muss die Gesamtbevölkerung einen Anteil am Produktivitätsfortschritt für sich beanspruchen, wenn volkswirtschaftlich im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft gedacht und gehandelt wird.

Es ist folglich eine der besten denkbaren Lösungen, diesen letzten Ausgleich so auszuführen, dass der an der gerechten Teilhabe der Beschäftigten fehlende Betrag der Rentenkasse zuzuführen ist. Dies ermöglicht die allgemeine Anhebung des Rentenniveaus und damit die Realisierung des aus dem Produktivitätsfortschritt möglich gewordenen Wohlstandswachstums.

Selbstverständlich wird unter einer solchen Regelung mancher Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, den infrage stehenden Betrag lieber direkt den eigenen Mitarbeitern zukommen zu lassen, was den „Erfolgsbeteiligungsgedanken“  in der Breite der Wirtschaft stärken wird, was wiederum über höhere Gehälter zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen und damit zur Stärkung der Rentenkasse führt, aber auch dazu, Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge überhaupt wahrnehmen zu können. Im Gegenzug halte ich es für sinnvoll, ein Unternehmen, dessen Personalkosten den festgelegten Anteil überschreiten, steuerlich dergestalt zu entlasten, dass der zu versteuernde Gewinn um den Differenzbetrag zu mindern ist.

Eine Anmerkung noch:

Es ist klar, dass die zu missbräuchlicher Gestaltung einladenden Aspekte (z.B. die Frage, ob ein Vorstandsgehalt noch Arbeitnehmereinkommen  sei) eindeutig auszudefinieren sind und dass dieses Modellauf die gesetzliche Rentenversicherung beschränkt bleiben muss und nicht auf Beamte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ausgeweitet werden kann.

 

Ein Zahlenbeispiel soll abschließend verdeutlichen,
wie sich diese Regelung auswirken würde:

Stellen Sie sich folgendes Unternehmen der Kunststoffverarbeitenden Industrie vor:

  • 2.000 Beschäftigte,
  • 400 Millionen Euro Jahresumsatz,
  • 40 Millionen Euro Bilanzgewinn,
  •   2 Millionen Euro Zinsen auf Fremdkapital,
  • 38 Millionen Euro Lizenz-Aufwand und Franchise-Gebühren
  • 80 Millionen Euro Personalkosten, einschl. AG-Anteil zur Sozialversicherung

Das entsprich nach unserer Definition einem Gesamtertrag von 160 Millionen Euro.

Gehen wir davon aus, der „Arbeitnehmer-Beteiligungsprozentsatz“
sei mit 50%  festgesetzt. (Das ist übrigens ein ziemlich realistischer Wert!), dann sieht das im Ergebnis so aus:

Im Zahlenbeispiel sind den Beschäftigten bereits 80 Millionen, also 50% Prozent des Gesamtertrages zugeflossen, es ergibt sich keine Ausgleichsverpflichtung.

Das Konkurrenzunternehmen X hat im gleichen Zeitraum die gleiche Leistung mit nur 1.800, statt 2.000 Beschäftigten erbracht. Die um 10 Prozent gesunkenen Personalkosten (72 Millionen), stehen einem um 20 Prozent gestiegenen Bilanzgewinn gegenüber. Der Gesamtertrag liegt unverändert bei 160 Millionen. Weil 50 Prozent davon, also 80 Millionen, der Belegschaft zustehen, sind 8 Millionen an die Rentenkasse zu überweisen.

Das Konkurrenzunternehmen Y hat lieber gleich höhere Löhne vereinbart und dabei den vorgeschriebenen Arbeitnehmer-Anteil um 2 Millionen überschritten. Der Gewinn fällt mit 38 Millionen entsprechend niedriger aus. Davon müssen aber nur 36 Millionen versteuert werden, was – je nach steuerlicher Konstellation – eine Entlastung von bis zu 1 Million bewirken kann.

 

Die Argumentation, diese Regelung sei gleichmacherisch und belohne unternehmerisches Engagement nicht, ist nur vordergründig richtig und wird zu einem guten Teil nur durch die hier zur besseren Vergleichbarkeit gewählten Zahlenbeispiele überhaupt erst suggeriert.

Richtig ist: Jedes Unternehmen hat seine vollkommen eigene Kostenstruktur und die unterschiedlichsten Quellen für den geschaffenen Mehrwert. Jedes Unternehmen wird im Wettbewerb für sich nach dem größtmöglichen Gewinn streben und dabei für die eigenen Anteilseigner, die Geldgeber und die Lizenzgeber ebenso Erträge generieren, wie für die Mitarbeiter.

Eine für die gesamte Wirtschaft gleich hohe Mindestbeteiligung der Mitarbeiter festzuschreiben ist der einfachste, unbürokratischste und gerechteste Weg, die Bevölkerung einer Volkswirtschaft am Erfolg dieser Volkswirtschaft auch dann noch teilhaben zu lassen, wenn der technische Fortschritt die Menge der benötigten menschlichen Arbeit auf einen Wert nahe null sinken lassen sollte.

Die Wahlmöglichkeit der Arbeitgeber, entweder über die Lohnschiene die Attraktivität des Unternehmens für die Mitarbeiter zu erhöhen, oder im finalen Ausgleich pauschal an die Rentenkasse zu zahlen, wird zu einem Aufleben des Gedankens der Erfolgsbeteiligung führen und auf diesem Wege vermutlich auch die Effizienz und die Ertragskraft vieler Unternehmen steigern.

 

Wir müssen – um der Verteilungsgerechtigkeit und des sozialen Friedens willen – die zwischen Kapital und Arbeit weit zugedrehten Ventile wieder soweit öffnen, dass der Winkel der Schere zwischen arm und reich sich wenigstens nicht mehr weiter ungehemmt vergrößern kann.

So wahr uns Gott helfe.

 

Im Übrigen bin ich der Überzeugung, dass die Henry Ford zugeschriebene Erkenntnis: „Autos kaufen keine Autos“, trotz Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Globalisierung noch für Jahrhunderte Gültigkeit behalten wird.