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Die beiden Gesichter des Gewaltmonopols
Es erschien einst als eine nach menschlichem Ermessen nahezu perfekte Lösung, nur dem Staat das Recht zuzugestehen, nach geltenden Gesetzen Gewalt auszuüben, um Recht und Ordnung zu wahren, bzw. wieder herzustellen. Damit waren alle Bürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern nach Maßgabe des Gesetzes auch vor der Staatsgewalt gleich. Alte Gewohnheiten, wie zum Beispiel die sich immer wieder aufschaukelnde Blutrache, sollten damit ebenso verhindert werden, wie das Ausufern von Wirtshausschlägereien oder, neuerdings, das gewalttätige ||| … weiterlesen