Wahlrecht

Der Mix aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, mit der Dominanz des Verhältniswahlrechts hat sich mit der wachsenden Zahl von Parteien als schlicht nicht mehr handhabbar erwiesen. Statt daran kleinteilig zu reparieren, sollte das System insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden.

Wie wäre es, wenn:

Jeder Wahlberechtigte, wie bisher, zwei Stimmen hätte, die er aber wie folgt verwenden könnte

  1. Beide Stimmen für den Wahlkreiskandidaten
  2. Beide Stimmen für den Listenkandidaten
  3. Eine Stimme für den Wahlkreiskandidaten und eine Stimme für die Liste einer (durchaus auch anderen) Partei
  4. Eine Stimme für den Wahlkreiskandidaten oder für die Liste, die andere Stimme verfällt

Gewählt sind dann 299 Wahlkreiskandidaten nach dem Prinzip des Mehrheitswahlrechts und
299 Kandidaten nach dem Verhältnis der Zweitstimmen

Bitte mal durchspielen. Das ergibt viele Möglichkeiten, für den Wähler, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen. 

Wichtig dabei: Beide Stimmen haben den gleichen Wert!

Heute ist die Erststimme, die nicht für den Wahlkreissieger abgegeben wird, verloren. Mit diesem System könnte diese „Erststimme“ in eine zusätzliche Zweitstimme für die bevorzugte Partei umgewandelt werden, wenn der Kandidat dieser Partei in diesem Wahlkreis keine Chance hat, zu obsiegen. Bisher ist es doch so, dass die Erststimme für viele Wähler den Einsatz für eine von vornherein verlorene Wette darstellt.

Andererseits kann da, wo es im Wahlkreis um ein Kopf-an-Kopf-Rennen geht, die Zweitstimme als zweite Erststimme eingesetzt werden, was den Wahlkampf durchaus beleben dürfte.

Vor allem aber: Die Zahl von 598 Parlamentariern kann nicht mehr überschritten werden.