
Wahlrecht
Der Mix aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, mit der Dominanz des Verhältniswahlrechts hat sich mit der wachsenden Zahl von Parteien als schlicht nicht mehr handhabbar erwiesen. Statt daran kleinteilig zu reparieren, sollte das System insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Wie wäre es, wenn: Jeder Wahlberechtigte, wie bisher, zwei Stimmen hätte, die er aber wie folgt verwenden könnte Beide Stimmen für den Wahlkreiskandidaten Beide Stimmen für den Listenkandidaten Eine Stimme für den Wahlkreiskandidaten und eine Stimme ||| … weiterlesen