Die beiden Gesichter des Gewaltmonopols

Es erschien einst als eine nach menschlichem Ermessen nahezu perfekte Lösung, nur dem Staat das Recht zuzugestehen, nach geltenden Gesetzen Gewalt auszuüben, um Recht und Ordnung zu wahren, bzw. wieder herzustellen. Damit waren alle Bürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern nach Maßgabe des Gesetzes auch vor der Staatsgewalt gleich. Alte Gewohnheiten, wie zum Beispiel die sich immer wieder aufschaukelnde Blutrache, sollten damit ebenso verhindert werden, wie das Ausufern von Wirtshausschlägereien oder, neuerdings, das gewalttätige Aufeinandertreffen von Demonstranten und Gegendemonstranten. Darüber hinaus war das Gewaltmonopol dem Staat auch deshalb gewährt worden, weil damit ein koordinierter Schutz der Grenzen gewährleistet werden konnte, einerseits um den Schmuggel zu unterbinden, andererseits um Angriffe aus dem feindlichen Ausland abzuwehren, nicht zuletzt auch, um eigene Truppen gezielt im Ausland einsetzen zu können.

Erstaunlich ist dabei jene Tatsache, die nur allzuleicht übersehen wird, dass dieses staatliche Gewaltmonopol nämlich keineswegs eine Besonderheit von Demokratie und Gewaltenteilung ist, sondern praktisch in jeder Staatsform, insbesondere aber auch in Diktaturen und totalitären Regimen ganz ausgeprägt vorzufinden, und da sogar absolut unverzichtbar ist.

Der Unterschied liegt in der Zielrichtung der vom Gewaltmonopol legalisierten Gewaltanwendung.

Im demokratisch legitimierten Rechtsstaat soll das staatliche Gewaltmonopol eingesetzt werden, um den äußeren und inneren Frieden zu bewahren, bzw. wieder herzustellen. Beschränken wir die Betrachtung auf den inneren Frieden, so ist das Gewaltmonopol dazu da, dann einzugreifen, wenn Auseinandersetzungen zwischen Bürgern oder Rechtsverletzungen (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Mord, etc.) nur durch den Einsatz staatlicher Gewalt befriedet werden können. Lediglich in der Frage der „Notwehr“ sind die Grenzen zwischen Gewaltmonopol und individueller Gewaltausübung zum Selbstschutz fließend. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt außerdem eine besondere „Notwehrlage“, die in Artikel 20 des Grundgesetzes das Recht zum Widerstand gewährt, sollte die grundgesetzliche Ordnung des Staates insgesamt bedroht werden.

Im totalitären Staat hingegegen, dessen Führung sich zur alleinigen Gewaltausübung selbst ermächtigt hat, dient dieses Gewaltmonopol zusätzlich und hauptsächlich der Durchsetzung des Willens der Staatsführung gegenüber widerstrebenden Kräften in der Bevölkerung, weil die demokratischen Prozesse zur Feststellung übergeordneter Staatsziele und daraus abzuleitender Maßnahmen fehlen und stattdessen der alleinige Wille der Führung gilt.

Was im totalitären Staat wie von selbst funktioniert, dass die Staatsgewalt nämlich überall tätig wird, wo sich auch nur die geringsten Ansätze zeigen, dass gegen ihren Willen gehandelt werden könnte, funktioniert in der Demokratie nicht immer. Die Tatsache, dass das Gewaltmonopol nicht nur ein der Exekutive vom Volk eingeräumtes Recht darstellt, sondern im gleichen Maße auch die Verpflichtung beinhaltet, mit allen notwendigen Mitteln für die Wahrung des inneren Friedens zu sorgen, wird bisweilen ignoriert.

Dies ist kein Mangel der Demokratie an sich, es ist ein Zeichen eines fehlerhaften Selbstverständnisses jener Personen, welche die Leitung der staatlichen Organe innehaben, aber dafür charakterlich und vom Demokratieverständnis her nur bedingt geeignet erscheinen. Es ist zudem ein Zeichen mangelhafter Kontrolle der Exekutive durch das Parlament und die Judikative – und es ist ein Zeichen der Demokratiemüdigkeit der Wahlberechtigten, die es wegen in langen Jahren erwiesener Erfolglosigkeit aufgegeben haben, die Erfüllung der Pflichten einzufordern.

So wurde in Deutschland jahrelang untätig zugesehen, wie sich an vielen Orten Parallelgesellschaften entwickelten, wo deutsches Recht nicht geachtet wird und Polzei-Einsätze nur mehr möglich sind, wenn mindestens eine Hundertschaft in Kampfmontur anrückt, um auch nur eine Personenkontrolle durchführen zu können.

Es wurde in Deutschland jahrelang untätig zugesehen, wie in verschiedenen Großstädten, insbesondere in der Hauptstadt, politisch motivierte Brandanschläge auf Automobile, Baustellen und Kabelschächte verübt werden. Es heißt: Der Staatsschutz ermittle. Festnahmen sind jedoch selten, Verurteilungen noch seltener. Man liest mit Staunen auf Indymedia.org sowohl Bekennerschreiben und Gratulationen zu gelungenen Anschlägen, als auch eindeutige Aufforderungen zu Straftaten, oft mit exakten Zielangaben, doch der Polizei will es einfach nicht gelingen, selbst die Ausübung von klar adressierten Straftaten zu verhindern.

Es wird in Deutschland zwar offenbar akribisch über einige tausend islamistische Gefährder Buch geführt, doch gibt der Staat vor, keine ausreichenden Mittel zu haben, prophylaktisch gegen diese vorzugehen.

Diese Ausrede, dieses viel zu oft wiederholte: „Es ist nicht möglich!“, wird immer unglaubwürdiger. Es sei nicht möglich, Grenzen zu schützen, heißt es seit 2015. Man könne doch nicht auf Flüchtlinge schießen! Seit 2020 wissen wir, dass nicht nur die Grenzen zum benachbarten Ausland, sondern sogar die Grenzen zwischen den einzelnen Bundesländern ganz ohne Schusswaffengebrauch ziemlich perfekt überwacht werden können, wenn nur der politische Wille dazu da ist.

Bis heute ist nicht bekannt, auf welcher Rechtsgrundlage 2015 die Grenzen für Migranten und Flüchtlinge geöffnet wurden. Das Verfassungsgericht hat eine diesbezügliche Klage abgewiesen, ohne selbst Klarheit zu schaffen, die Regierung hat sich dazu bis heute nicht erklärt.

Bis heute gibt es keinen funktionierenden Plan, wie die mehr als 270.000 Ausreisepflichtigen zur Ausreise bewegt werden könnten. Noch immer gilt: Nun sind sie halt mal da.

Wir in Bayern sagen, wenn sich jemand in eine unglückliche Situation gebracht hat, sei es beim Fensterln oder beim Bergsteigen:

Wars’d net aufigstiegn, wars’d net obigfalln.

Hochdeutsch in etwa zu übersetzen mit:

Hättest du nachgedacht, bevor du leichtfertig gehandelt hast, wäre dir der Schaden erspart geblieben. Oder auch: Zum Erhalt eines Staates ist das Primat der Verantwortungsethik vor der Gesinnungsethik zwingende Erfordernis.

Mein Eindruck ist, dass die Summe der leichtfertig und gegen den Willen der Mehrheit der Wahlberechtigten getroffenen Entscheidungen der letzten 15 bis 20 Jahre,

  • von der Entkernung der Sozialsysteme,
    über
  • die fortgesetzte Abgabe staatlicher Souveränität
    an die EU,
  • die vorbehaltlose Öffnung für die Globalisierung
  • den Atomausstieg,
  • die Migrationsförderung im Sinne der UN,
  • die Duldung und Förderung der Antifa,
  • die Vergenderung der Sprache und des Rechts,
  • den Kohleausstieg,
  • die Stromverteuerung und Verknappung,
  • die Verdammung der Verbrennungsmotoren,
    bis zuletzt
  • zum dilettantischen Umgang mit der Pandemie, sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher und informationstechnischer Hinsicht,

nur noch als schwerwiegende Verfallserscheinungen des demokratisch verfassten Staates gedeutet werden können.

Damit einher gehen

  • der Verfall vor allem jenes Teils der Wirtschaft, der noch von Inländern beherrscht wird,
  • ein bevorstehender, rasanter Anstieg der Arbeitslosigkeit,
  • der Verfall der EU-Gemeinschaftswährung,
  • die explosionsartig wachsende Verschuldung des Staates und
  • der Zorn der Menschen im Lande, die guten Willens sind, das Land noch vor dem vollständigen Absturz zu bewahren, aber von der Staatsgewalt dabei nicht unterstützt, sondern behindert werden.

Wer der Überzeugung ist, dies sei das beste Deutschland, das es je gegeben habe, der muss schon unter „gut“ etwas völlig anderes verstehen als ich. Und, glauben Sie mir: Inzwischen fürchte ich mich davor, dass es wahrscheinlich bald noch „besser“ werden wird.

Weil ich Demokratie für möglich halte, trotz aller negativen Entwicklungen, habe ich in meinem Buch „Demokratie – Fiktion der Volksherrschaft“ von A bis Z aufgezeigt, woran und wo überall es hapert und welche sinnvollen Korrekturen erforderlich wären, um aus der „Scheindemokratie“ heraus eine neue Blüte wahrer Demokratie zu schaffen. Die Stichworte dafür lauten: Homogenität und Distanz.

Eine Leseprobe finden Sie, wenn Sie das Cover anklicken.