Lassen Sie mich diesen heutigen Kommentar damit beginnen, dass inzwischen nicht nur die üble Nachrede gegenüber Politikern strafbewehrt ist, sondern nun schon die „Beleidigung“, die ja in der Regel keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinung ist, und dabei so wenig konkret definiert zu werden braucht, wie Hass und Hetze.
Wer es also noch wagen sollte, sich in einer Form kritisch zu äußern, die – so gerechtfertigt das auch immer sein mag – Spuren von Abfälligkeit enthalten und somit als Beleidigung aufgefasst werden könnte, sollte sich bewusst sein, sich damit bis zu drei Jahren Gefängnis einhandeln zu können. Hier die gerade ein paar Tage alte Neufassung des §188 StGB.
Dass es sich dabei um einen Gummiparagrafen handelt, der einen weiten Bereich von Grauzonen abdeckt, lag sicherlich in der Absicht des Gesetzgebers und kann, weil der Gesetzgeber über ein legales demokratisches Verfahren zum Gesetzgeber wurde, nur der Förderung der Demokratie dienen, was ja auch im fast zeitgleich behandelten „Demokratieförderungsgesetz“ zum Ausdruck kommt, das nun aber in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet werden soll. Allerdings will man so handeln, es gäbe es dieses Gesetz bereits, und zwar ohne die Einschränkung, dass die staatlich geförderten Demokratieförderer sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssten, um ihr Demokratieförderungwerk mit Steuergeldern betreiben zu können. Diese Forderung hatte die Union erhoben, um „zu linke“ Organisationen von der Förderung ausschließen zu können, was von der SPD-Fraktion nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dirk Wiese als „ärgerlich“ und „zunehmend unbegreiflich“ angesehen wird. Die Union würde damit so wichtige gesetzliche Vorhaben wie das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz blockieren.
Nun will ich an dieser Stelle klarstellen, dass ich hier lediglich über einen Vorgang berichte, der mir von der Sache her missfällt, dass ich Herrn Dirk Wiese, wie auch der gesamten SPD-Fraktion selbstverständlich das Recht zubillige eine eigene Vorstellung von Demokratie zu entwickeln, die nicht nur von meiner unmaßgeblichen Vorstellung abweicht, sondern auch von der ihres Koalitionspartners. Sollte sich Herr Wiese also in irgendeiner Weise durch Verbreiten meines Kommentars beleidigt fühlen, schon weil der Kommentar geeignet erscheint, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, dann bitte ich in vorauseilender Unterwürfigkeit schon jetzt um Entschuldigung dafür, mich so ausgedrückt zu haben, dass ein derartiges Missverständnis entstehen konnte. Weshalb ich an dieser Stelle die Erklärung abgebe: „Herr Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist ein ehrenwerter Mann. Was Herr Wiese und seine Fraktion als „ärgerlich“ und „zunehmend unbegreiflich“ ansehen, daran sollten alle, die schon länger hier leben, ebenfalls Anstoß nehmen.“
Zu meinem allergrößten Unglück stehe ich mit dieser Äußerung schon wieder mit einem Bein vor dem Richter und mit dem anderen im Gefängnis, denn auch, wenn ich niemanden aus der Union namentlich benannt habe, ist doch allgemein bekannt, wer sich da alles gegen die Staatsfinanzierung der Antifa unter dem Deckmäntelchen der Förderung der Demokratie ausgesprochen hat. Diesen Politikern, von denen die meisten ja selbst schon länger hier leben, nun vorzuhalten, sie hielten weder für „ärgerlich“, noch könnten sie für „zunehmend unbegreiflich“ halten, was nun einmal ihrer eigenen politischen Einstellung entspricht, wäre wiederum dazu angetan, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Auch hierzu sehe ich mich zu der Klarstellung gezwungen, dass ich, wie Odysseus einst, doch nur versuche, mich zwischen Skylla und Charybdis innerhalb jenes engen Fahrwassers zu bewegen, das es möglich macht, noch eine Meinung zu sagen, ohne an den Klippen zu zerschellen, dass selbstverständlich auch sämtliche Politiker der Union, vom Gemeinderat bis zum Bundesminister, ebenso ehrenwerte Männer sind, wie der bereits angesprochene Dirk Wiese. Entschuldigung: Selbstverständlich gilt diese Ehrenerklärung auch für die Bundeskanzlerin, sowie für alle Politiker der SPD, vom Gemeinderat bis zum Bundesminister. Keinem und keiner davon will ich in ihrem öffentlichen Wirken Steine in den Weg legen.
Phhh. Geschafft.
Zwischen zwei Übeln habe ich, wie Odysseus zwischen Skylla und Charybdis, einen Weg gefunden, mich durchzulavieren, indem ich mich bemühte, stets das Positive, das ganze Positive und nichts als das Positive zu sehen.
Doch halt!
Da ist ja noch die Insel des Helios, wo dessen schönste Rinder weiden. Nun droht Unheil von allen, vor deren Ehre ich mich noch nicht schützend stellen konnte. Wer ist davon wofür, wer ist davon wogegen? Wer sieht den Schritt in die richtige Richtung, der nur noch nicht mutig genug ist, wer sieht den Schritt in die falsche Richtung, wo das Verderben lockt? Das alles sind doch ebenfalls ehrenwerte Männer und Frauen, denen weder Absicht noch Unkenntnis unterstellt werden sollte, wie das unter Kritikern kürzlich noch gang und gäbe war, um sich vermeintlich einen Ausweg freizuhalten. Nun gilt, wie bei Odysseus, wo, wer die Rinder schlachtete, ins Verderben fuhr: Wer dazu beiträgt, das öffentliche Wirken dieser ehrenwerten und großartigen Männer und Frauen von Grünen, LINKEn, FDP, Freien Wählern und AfD zu erschweren, den wird das Gesetz mit aller Härte treffen.
Halt! Halt!
Nein. Nein!
Vergessen Sie die AfD schnell wieder. Die muss in diesem Kontext wieder gestrichen werden. Wo es um die Förderung der Demokratie geht, kann ja wohl die AfD nicht eingeschlossen sein. Das D im Namen steht ja nicht für Demokratie wie bei der CDU, der SPD und der FDP, sondern für etwas ganz anderes. Ich komm nicht drauf. „Mieses“ fängt ja auch nicht mit D an. Egal. Die muss da wieder raus. Da habe ich den neuen § 188 StGB im Übereifer wohl fehlinterpretiert. Die sind ja sogar gegen Corona und gegen das Klima! Die würden ja jeden Deutschen zum Frisör gehen lassen, wenn der es für richtig hält. Das ist ein Ausbund von Anarchie, diese AfD. Wie hieß das früher in Adelskreisen: Nicht satisfaktionsfähig!
Ich habe heute eiligst noch einen Termin beim Bader vereinbart, um der Verschärfung der Maßnahmen unter der in den nächsten Tagen zur weiteren Ausweitung anstehenden Allmacht unserer inzidenzialistischen Regierung in letzter Minute ein Schnippchen zu schlagen. Ab nächster Woche könnte es ja sein, dass der Frisörbesuch unter Inanspruchnahme der eng gefassten Ausnahmeregelungen drei Monate vorher beim Kanzleramt beantragt werden muss und nur nach Dreifach-Impfung, Selbst-, Schnell- und PCR-Test, nichts davon älter als 60 Minuten, auch wahrgenommen werden darf, wobei die Ausnahmeregelung jederzeit, auch bei schon begonnener Behandlung, selbst ohne Begründung, durch Löschung des QR-Codes, widerrufen werden kann.
Nein. Nein. Ich habe aufgehört zu glauben, dass es nicht mehr schlimmer werden kann.
Und dass die nächste Änderung des § 188 StGB dann auch die Journalisten von ARD, ZDF und der Funke-Mediengruppe, sowie weiterer Qualitätsmedien, sofern sie staatliche Fördermittel erhalten, mit einschließen wird, zudem die Impfbotschafter, wie Günter Jauch, Hans Sigl, und wie sie alle heißen, davon kann getrost schon heute ausgegangen werden.