Wer stoppt endlich die DUH?

Wenn es einem Verein mit nur rund 500 stimmberechtigten Mitgliedern gelingt, unter der Fahne des Umweltschutzes bei absolut einseitiger Güterabwägung, schweren Schaden unter den Unternehmen der deutschen Wirtschaft anzurichten, maximalen Einfluss auf Antriebstechniken und Energienutzung auszuüben, die individuelle Mobilität zu erschweren und zu verteuern, den Wohlstand der deutschen Bevölkerung zu schmälern und seit vielen Jahren die Regierungen vor sich her zu treiben – und das alles gegen den demoskopisch belegbaren Willen der Mehrheit der deutschen Bevölkerung, dann ist die Demokratie im Arsch.

Gerade jubelt die DUH wieder darüber, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Sieg errungen zu haben.

 

Die DUH war zu dem Schluss gekommen, die Bundesregierung kümmere sich zu wenig darum, die CO2-Emissionen in den Bereichen Verkehr und Wohnen zu senken, und zog gemeinsam mit dem Umweltverband Bund vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab den Klägern recht  und erkannte darauf, die Bundesregierung müsse zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die „Klimagas-“ Emissionen aus Verkehr und Gebäuden zu senken.

Reicht es nicht, dass die Bundesregierung, immer noch vom grünen Geist dominiert,  längst dabei ist, an der völlig überzogenen Dekarbonisierungspolitik krachend zu scheitern, weil die vonvorherein unübersehbaren Kosten weder in der Investitionsphase, noch in der Betriebsphase einer Wind-Sonne-Wasserstoff-Energiewirtschaft zu stemmen sind, bzw. zu stemmen sein werden?

Muss jetzt noch ein Mini-Verein auftreten, um das – die Regierungswirklichkeit offenbart es – geltende, aber technisch nicht umsetzbare und wirtschaftlich nicht tragbare Gesetz mit der Verpflichtung, bis 2030 die CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 65 Prozent zu senken, doch noch irgendwie – und ich schreibe hier bewusst: auf Teufel komm raus! – durchzusetzen?

Warum, verdammt noch mal, gibt es keine klageberechtigte „Deutschland-Hilfe“, der sich sicherlich zehntausendmal mehr als 500 Mitglieder freudig anschließen würden, die es aus guten Gründen angestrebt hätte, dieses Klimaschutzgesetz vor Gericht mit einer Abwägung von Nutzen und Schaden vor dem Hintergrund von Wahrscheinlichkeitsbetrachtung über das Eintreten der von fragwürdigen Modellen vorhergesagten Worst-Case-Szenarien zu Fall zu bringen?

Selbst die Wikipedia, deren ideologische Ausrichtung in vielen Artikeln – und vor allem in der (einseitigen) Korrektur von wichtigen Artikeln – unverkennbar ist, kann nicht umhin zur Umwelthilfe anzumerken:

  • Der Verein finanziert sich zu 38 % aus Projektzuschüssen, die in etwa zur Hälfte aus öffentlichen Quellen und zur anderen Hälfte von privaten Spenden bereitgestellt werden. Weitere 30 % der Einnahmen stammen aus dem Verbraucherschutz, beispielsweise durch Abmahnungen etwa wegen fehlerhafter Produktkennzeichnungen. Spenden, die zum größeren Teil von Unternehmen und zu einem kleineren Teil von privaten Spendern stammen, machen 17 % der Einnahmen aus. (…) Sponsoren-Beiträge, Zuweisungen von Justizbehörden und Beiträge von Förderern und Paten tragen in kleinerem Umfang ebenfalls zu den Einnahmen bei.
  • Die Handwerkskammer Konstanz wies 2010 auf das Versenden von Abmahnungen der Umweltorganisation an Kfz- und Haushaltsgerätehändler hin. Die DUH führe stichprobenartig Marktüberwachungen durch und mahne in ihrer Eigenschaft als klageberechtigter Verbraucherschutzverband Händler und Hersteller ab,
  • Eine Kammer des Landgerichts Hannover bezeichnete 2011 das Verlangen der DUH nach einer Vertragsstrafenzahlung in einem konkreten Fall als rechtsmissbräuchlich.
  • Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte im Dezember 2018, die DUH sei ein „klassischer Abmahnverein, finanziert von einem ausländischen Autokonzern, der die deutsche Autoindustrie schwächen will“. Bereits im März 2018 hatte er angedroht, der Bezirksregierung Düsseldorf die Verhängung von Fahrverboten rechtlich zu verbieten. Die DUH warf ihm daraufhin Rechtsbruch vor und kündigte eine Zwangsvollstreckung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Luftreinhaltung an.
  • Am 4. Juli 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Abmahnpraxis der DUH mit geltendem Recht vereinbar sei.

 

Die Aktivitäten der DUH, deren finanzielle Mittel rund zur Hälfte aus der staatlich/juristisch gedeckten Abmahnpraxis und Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten generiert werden, lassen den Anfangsverdacht aufkommen, dass interessierte politisch-ideologische Kreise im Zusammenwirken mit bestimmten Unternehmensinteressen, die DUH als außerparlamentarisches Schlachtschiff nutzen, um bestimmte Entwicklungen zu erzwingen, die auf dem Wege der demokratischen Willensbildung niemals eine Chance hätten.

Es ist die Regierung, die sich Gesetze geschrieben hat und über alle Macht verfügt, diese Gesetze auch durchzusetzen. Wenn es aber diese Regierung schon nicht schafft, sich auf die Durchsetzung zu einigen, geschweige denn, die Umsetzung zu finanzieren, und alle Zeichen darauf hindeuten, dass die Wähler mit großer Mehrheit gar nicht wollen, dass diese in einer Mischung aus Euphorie und Hysterie beschlossenen Ziele durchgesetzt werden, warum soll dann dieser Zwergverein eine Machtfülle ausüben dürfen, hinter der alle anderen Interessen vollständig zurücktreten müssen?

Hier wackelt der Schwanz mit dem Hund.

Was nicht daran liegt, dass der Schwanz so stark ist, sondern daran, dass der Hund viel zu schwach ist, um sich überhaupt nur durchsetzen zu wollen.

Die Berichterstattung der ZEIT