Was ist Verfassung – und wer ist ihr Feind?

Ein Dialog zum Tag der Deutschen Einheit

Was ist Verfassung, und wer ist ihr Feind?

Blöde Frage, ist doch klar.
Verfassung ist das Grundgesetz. Also die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Feind also, wer dagegen ist.

Ach, ist das wirklich so klar?

Wie war das denn, nur zum Beispiel, bei den Demos gegen die Pandemie-Maßnahmen? Da gab es doch die Querdenker. Ballweg vorneweg. Sind die nicht mit gedruckten Ausgaben des Grundgesetzes auf die Straße gegangen? Wollten die damit nicht darauf aufmerksam machen, dass in diesem Grundgesetz Rechte verankert sind, sogar extrem radikale Rechte. Die haben die mit dem Grundgesetz unter dem Arm eingefordert und wurden dennoch vom Verfassungsschutz beobachtet. Was war daran denn verfassungsschutzrelevant, wenn die das Grundgesetz hochgehalten haben? Lesen Sie selbst:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  • Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
  • Eine Zensur findet nicht statt.
  • Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  • Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
  • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
  • Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  • Die Wohnung ist unverletzlich.
  • Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
  • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Ach! So einer sind Sie!

Ein Rosinenpicker. Immer nur lesen, was einem ins Konzept passt. Aber das Wichtigste weglassen, ignorieren, unterschlagen. Oh, wie ich solche Überflieger hasse! Da! Halbwahrheiten verbreiten und sich als Hüter und Wahrer der Verfassung ausgeben. Nehmen Sie das zur Kenntnis:

  • soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
  • Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  • Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
  • Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
  • unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
  • Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  • Beschränkungen dürfen auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.
  • Dieses Recht darf durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
  • Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
  • Zwangsarbeit ist bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
  • Durchsuchungen dürfen durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
  • Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden.
  • Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  • Eine Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
  • Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Sicherlich kenne ich diese Einschränkungen.
Aber die greifen ja nur, wenn es um jene seltenen Ausnahmen geht, die zur Bestätigung der Regel herhalten müssen. So, wie Sie das hier interpretieren wollen, wäre das Grundgesetz, systemisch betrachtet, von Microsoft Betriebssystemen nicht zu unterscheiden. Eine Backdoor neben der anderen. Nee, nee, mein Lieber. So nicht mit mir!

Gestatten, dass ich lächle.
Für so naiv hätte ich Sie wirklich nicht gehalten. Alles, was im Grundgesetz steht, steht im Range einer Regel. Was faseln Sie denn da von Ausnahmen, oder sogar von seltenen Ausnahmen. Das Grundgesetz mit seinen Regeln ist da, um der Regierung das Regieren zu ermöglichen. Regieren ist aber kein Kindergeburtstag, wo alle singen: „Piep, piep, piep – ich hab dich lieb.“ Da geht es darum, sich gegen Widerstände kraftvoll durchzusetzen, soll nicht das Tohuwabohu ausbrechen.

Ist nicht gerade das Tohuwabohu der Anfang, aus dem alles Gute hervorgehen wird?

Wo haben Sie das denn her?

Das findet sich in der Bibel.
Schöpfungsgeschichte: „Bereshith bara elohim et hashamajim v’et ha’arez, v’ha’arez hajtah tohu vavohu.“ Am Schluss, auf Deutsch: „Und die Erde war wüst und leer.“

Göttlich!
Sie können das ja glauben. Religionsfreiheit und so. Aber Sie werden mir doch wohl nicht weismachen wollen, dass nach dem Staatsversagen, das zwingend eintreten muss, wenn die wichtigere Hälfte der grundgesetzlichen Regeln außer Kraft gesetzt würde, der Gott des alten Testaments erscheinen und noch einmal bei Adam und Eva von vorne anfangen würde. Da kommt kein Gott! Da kommen nur noch die Nazis. Die warten doch nur darauf, dass der achtsame Staat ein Nickerchen macht, um sich selbst ins gemachte Nest zu setzen. Was meinen Sie, wie die sich wohl fühlen würden, mit diesem Grundgesetz. Die kämen auch nicht auf die Idee, von seltenen Ausnahmen zu fabulieren. Die nicht.

Aber das ist doch fürchterlich!

Ja, und deswegen muss die Verfassung geschützt werden. Die darf keinesfalls in falsche Hände geraten.

So habe ich das noch gar nicht gesehen.
Die Verfassung muss also geschützt werden, damit niemand auf Grundlage dieser Verfassung regieren kann, außer denen, die schon immer regieren, also CDU/CSU und SPD.

Genau. Die haben diese Verfassung schließlich zu dem gemacht, was sie heute ist.
Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit, das ist nie ohne Union und/oder SPD gegangen. Und wenn Gesetze erlassen wurden, wie sie von der Verfassung zur Detaillierung der Regeln ausdrücklich zugelassen sind, waren Union und SPD immer dabei. Immer. Da wird immer von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes geredet, die da auf einer Insel die Köpfe zusammengesteckt haben, bis die Amis und die Franzosen und die Engländer einverstanden waren. Gut. Das Gerüst, das haben die aufgestellt. Aber das Haus gebaut, so dass sich wirklich gut darin leben lässt, so, wie es heute steht, das haben Union und SPD vollbracht, und niemand sonst. 

Sehe ich das richtig: Union und SPD wissen also am besten, wie man mit dieser Verfassung zum Wohle des Volkes durchregieren kann?

Warum denn immer so negativ?
Sind wir etwa schlecht damit gefahren, in den letzten 74 Jahren? Natürlich ist es für die Verfechter der reinen Lehre nicht einfach, in einem Staat zu leben, der sich verpflichtet fühlt, den Umgang mit den Grund- und Menschenrechten situationsgerecht zu exekutieren. Aber, geben Sie es doch zu, Ihre Einstellung, die grenzt doch schon an Sektierertum. Wenn ich mir vorstelle, ich müsste mich von Ihnen regieren lassen, mit ihrer ganzen Naivität, da ginge doch erst außenpolitisch und gleich darauf innenpolitisch alles zu Bruch., Es heißt „Checks  and Balances“! So ein „Body-Check“ der soll ja wehtun, und für die Balances muss man manchmal schon einen kopflastigen Brocken aus der Waagschale werfen, so sehr da manche ihr Herz daran hängen haben. Wir sagen da nur: „That’s Life!“, und recht haben wir damit.

Ja, gut. Meinetwegen. Das Leben ist weder Ponyhof noch Kindergeburtstag.
Inzwischen entsteht allerdings der Eindruck, dass Union und SPD die Verfassung hauptsächlich als Instrument zum Erhalt der eigenen Macht begreifen, während der Gedanke daran, dass mit der Verfassung die Bürger vor Übergriffen des Staates geschützt werden sollen, weit in den Hintergrund, wenn nicht gar gänzlich in Vergessenheit geraten ist. Könnte es nicht sein, dass sich irgendwann die Umstände so ändern, dass mit den alten Rezepten kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, dass es neue Ideen und neue Maßnahmen braucht, für deren Ausarbeitung und Umsetzung es auch völlig neues politisches Personal bräuchte?

Das halte ich für ausgeschlossen.
Aber, sollte sich dieser Fall ergeben: Sie können ja jederzeit politisch gestaltend tätig werden. Treten Sie einfach in eine Partei ein, tragen Sie ihre Gedanken dort vor. Wenn gut ist, was Sie vorschlagen, finden ihre Ideen Eingang ins Parteiprogramm, und wenn Sie sich für eine mehrheitsfähige und koalitionsbereite Partei entschieden haben, dann könnte es doch sein …

Hören Sie mir doch auf!
Da müsste ich ja in eine der Unionsparteien oder in die SPD eintreten. Da macht man aber doch genau die Politik, die ich ändern will. Die Chance, damit durchzukommen, ist doch geringer als im Lotto den Jackpot zu knacken.

Ja, ja. Da können Sie sehen, wie stabil unsere Demokratie ist.

Aber wäre eine stabile Demokratie nicht eher dadurch gekennzeichnet, dass es auch Möglichkeiten gibt, auf demokratischem Wege Änderungen herbeizuführen?

Gerade dachte ich, Sie hätten verstanden.
Demokratie ist doch kein Selbstzweck. Demokratie ist ein fein kanalisiertes System, mit dem Zweck, den unsteten Geist des Bürgerwillens schon an der Wahlurne abzufangen und in geordnete Bahnen zu lenken. Deswegen werden keine politischen Ziele gewählt, sondern Personen. Aber eben nicht irgendwelche Personen, sondern nur diejenigen, die von den Parteien zur Wahl gestellt werden, weil nur die von den Parteien aufgestellten Kandidaten die Gewähr dafür bieten, dass mit den Wahlen kein Sand ins Getriebe gerät. Sind die Stimmen ausgezählt, ist auch schon klar, ob der Bundeskanzler von der Union oder von der SPD gestellt werden wird. Der wird nämlich nicht von den Wahlberechtigten gewählt, sondern von der Mehrheit der gewählten Volksvertreter im Parlament. Damit ist dann aber schon sichergestellt, dass die Regierung, so lange sie hält, immer eine Mehrheit haben wird und durchregieren kann.

Jetzt sind wir aber weit von der Verfassung abgekommen.
Wenn ich Sie recht verstanden habe, kann die Regierung überhaupt nur vernünftig regieren, weil die Verfassung ihr Möglichkeiten einräumt, die Verfassung zu ändern, bzw. Einschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte durch einfache Gesetze durchzusetzen. Wenn ich Sie weiterhin recht verstanden habe, muss die so gestaltete, bzw. erweiterte Verfassung geschützt werden, um das Regierungshandeln nicht zu erschweren.

Das ist nicht ganz richtig.
Die Regierung kann und wird immer alles machen, was sie für richtig hält. Die Regierung, das sind ja im Grunde die Minister. Die hat ja niemand gewählt, dem sie verantwortlich sein könnten oder müssten. Minister wird, wer von der Regierungspartei, bzw. von den Regierungsparteien zum Minister gemacht wird. Vordergründig spielt da der Kanzler zwar eine Rolle, weil er sein Kabinett dem Bundespräsidenten vorstellt, der die Minister dann ernennt, aber im Grunde sind es die Parteien, im engeren Sinne die Parteivorstände, die auch vom Wahlvolk nicht gewählt werden. Die ernannten Minister müssen nun keine Ahnung haben. Weder von ihrem Ressort, noch von der Verfassung, an die sie sich halten müssten – und je weniger Ahnung sie haben, desto freier und unbeschwerter können sie drauflosregieren. Das wollte ich  Ihnen vorhin schon erklären: Der Wähler wählt von den Parteien vorgeschlagene Kandidaten, die dann den Kanzler wählen, der dann die von den Parteien ausgewählten Minister regieren lässt.

Kommt es da nicht immer wieder zu verfassungswidrigen Gesetzen und zu verfassungswidrigem Handeln der Regierung.

Ja natürlich. Selbstverständlich. Geht ja gar nicht anders.
So schafft sich die Regierung die Freiräume, die sie braucht, um ihre Absichten durchzusetzen und ihre Ziele zu erreichen. Hin und wieder kommt es natürlich dazu, dass da jemand Klage beim Verfassungsgericht einlegt. Weil die Richter aber jenen Parteien nahestehen, die sie ins hohe Amt gehoben haben, und es sich dabei wieder um jene Parteien handelt, die ich schon benannt habe, ist nicht zwingend damit zu rechnen, dass dort auch auf verfassungswidriges Handeln erkannt wird. Im einfachsten Fall nimmt das Verfassungsgericht die Klage gar nicht zur Entscheidung an. Das müssen die roten Roben in Karlsruhe nicht einmal begründen. Im fast ebenso einfachen Fall, verweist das Verfassungsgericht auf den EuGH, der entweder schon geurteilt hat oder noch urteilen wird oder eine Stellungnahme abgeben soll, weil die Verfassung, also  unser Grundgesetz, ja längst in vielen strittigen Fragen hinter dem so genannten europäischen Recht zurückstehen muss. Manchmal nimmt das Verfassaungsgericht auch eine Klage an. Dann gibt es die Möglichkeit, dass das Gericht erkennt, die Aktivitäten der Regierung seien vom Grundgesetz gedeckt, und es gibt die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht auf einen Verfassungsverstoß erkennt. Letzteres bleibt, wie auch die anderen beschriebenen Lösungsmöglichkeiten, folgenlos. Ist ja kein Strafgerichtshof, das Verfassungsgericht. Oft sind die getroffenen, verfassungswidrigen Entscheidungen auch schon gar nicht mehr rückgängig zu machen, und sollte das Gericht der Regierung Hausaufgaben aufgeben, bis wann was wie zu ändern ist, dann ist der Regierung jeglicher Übereifer, in der Sache tätig zu werden, meistens fremd.

Glücklicherweise ist unsere Verfassung so geartet, dass diese Möglichkeiten bestehen. Wie sollte man auch sonst vernünftig und zielorientiert regieren können.

Nun verwirren Sie mich noch einmal.
Eingangs sagten Sie, ich hoffe, Sie erinnern sich: Feind der Verfassung sei, wer dagegen ist. Wer aber sollte gegen eine Verfassung sein, die sich – wie soll ich es ausdrücken – so „nonchalant“ den Bedürfnissen anpasst? Sollte sich nicht jeder, der irgendwann in Regierungsverantwortung kommt, glücklich schätzen, sein Handeln in eine solche Verfassung eingebettet zu wissen? Um auf den Punkt zu kommen: Jemand, der noch alle Sinne beisammen hat, kann doch nicht ernsthaft gegen diese Verfassung vorgehen wollen.

Vielleicht haben Sie einmal die Worte gehört,
die Horst Seehofer in einem Interview mit Markus Barwasser, alias Erwin Pelzig ausgesprochen hat:

Jene, die gewählt werden, haben nichts zu sagen,
und die, die etwas zu sagen haben,
werden nicht gewählt.

Ja? Dann beende ich diese Unterhaltung, in Anlehnung an diese Erkenntnis, mit folgenden Worten:

Jene, die sich in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einrichten wollen,
um ihre politischen Vorstellungen durchsetzen zu können,
sind die natürlichen Feinde jener, die ihre politischen Vorstellungen durchsetzen können,
weil sie sich bereits dort bereits eingerichet haben.

 

OK. Verstehe.
So eine Art Migrationsproblem. Nur anders.