Die hurtige Svenja

Bis Ende der Woche will Svenja Schulze den Entwurf einer Novelle zum Klimaschutzgesetz vorlegen.

WAHNSINN! Da hat gerade eben erst das Bundesverfassungsgericht ein in der Sache korrektes, in der Wirkung jedoch katastrophales Urteil gesprochen, und schon häkelt das Bundesumweltministerium mit heißer Nadel die entsprechende Novelle, von der man nicht so genau weiß, ob es sich noch um ein Klimaschutzgesetz oder eher um ein Gesetz zum Schutze der Jugend im Alter handelt.

Ja, ich weiß, das mit „in der Sache korrekt“ ist erläuterungsbedürftig. Aber es ist gar nicht so schwer:

  • Wenn es wahr ist, dass 90 Prozent der besiedelbaren Welt nach Jahrzehnten biblischer Dürren und Missernten und Hungerkriegen spätestens 2099 im Schmelzwasser von Grönlandeis und dem Eispanzer der Antarktis versunken sein werden, sollte es Deutschland nicht gelingen, bis 2050 CO2-neutral zu sein, und
  • wenn es wahr ist, dass die Klima-Schutz-Ziele bis 2030 nicht halb so viel Entbehrungen fordern, wie die von 2030 bis 2050, dann ergibt  sich eine Schieflage im Lastenausgleich zwischen Alten und Jungen auf der ganzen Welt, weil nämlich
    – die heute 80-Jährigen 2030 tot sein werden
    – die heute 70-Jährigen 2040 tot sein werden
    und nur
    die heute 60-Jährigen und ALLE Jüngeren, ja selbst die erst bis 2030 noch zu Gebärenden, die vollen 20 Jahre der vollen Entbehrungen zu tragen haben werden. Während es für die erst 2040 zu Gebärenden schon wieder nur noch 10 Jahre sind, und die ab 2050 zu Gebärenden die vollen Segnungen der Klimaneutralität entbehrungsfrei genießen können.
    .
  • Dann kann das Verfassungsgericht gar nicht anders, als zu erkennen, dass die Alten, im Vergleich zu den Jungen das unverdiente Glück haben, sich, nach erschlichener geringfügiger Klimaschutzentbehrung vor 2030, aus dem Erdendasein zu verabschieden und damit den Jungen die ganze Last zu überlassen.

Es sei denn,
die Beklagte, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verkündung der Weltgeltung der Ansprüche und Rechte gewährenden Artikel des Deutschen Grundgesetzes, auch die Klagen von vorausschauend Betroffenseienden aus aller Welt auf sich gezogen hat, könnte beweisen,

  • dass die klageerheblichen Prognosen und Modellrechnungen der Kläger nicht, oder bei weitem nicht im vorgetragenen Umfang eintreten werden,
  • dass die von Menschen verursachten CO2-Emissionen lediglich einen marginalen Beitrag zum Klimawandel leisten,
  • dass der CO2-Eintrag Deutschlands in die Atmosphäre, selbst wenn die Theorie vom menschengemachten Klimawandel zutreffen sollte, nicht alleine für die vermeintlich drohende Katastrophe verantwortlich gemacht werden könne, und
  • dass die Klagen, die unter anderem von der umstrittenen „DUH“ und dem „Solarenergie-Förderverein Deutschland“ unterstützt wurden, nicht auf nachweisbaren Fakten, sondern eher auf einer interessengesteuerten, ideologischen Erzählung beruhen.

Wie aber sollte der Beklagten, vertreten durch die Regierung, samt Svenja Schulze, ein solcher Nachweis gelingen?

Eine Regierung, die sich erfolgreich allen beweiskräftigen Aussagen von Wissenschaftlern, Experten und Trägern gesunden Menschenverstandes verschlossen hat und nichts als die Aussagen des IPCC hat gelten lassen, eine Regierung, die sich mangels anderer Großtaten gerne selbst als Vorreiter im Weltklimaschutz inszeniert hat, die hätte ja zuerst ihr Reden und Handeln der letzten zwanzig Jahre für falsch und unsinnig erklären müssen, hätte sie eine fundierte Klageerwiderung vortragen wollen.

War die Sackgasse, die man sich gebaut hat, auch sehr viel länger und tausend Mal teurer als die Tunnelröhren von S21, einen gangbaren Notausstieg hat niemand geplant.

So gibt es für Merkel, Altmaier und Schulze nur die Flucht nach vorne. Ein lautes „Hurra!“ zum Urteil und frisch ans Werk zur Verschärfung der Entbehrungen bis 2030.

Der Kollateralschaden des Urteils besteht darin, dass das Verfassungsgericht den Klimaschutz, konkret: die Reduzierung der CO2-Emissionen, zum Staatsziel im Rang eines Grundgesetzartikels erhoben hat, und diesem wiederum – das ergibt sich aus dem „auf notwendige Entbehrungen und Einschränkungen“ abhebenden Urteil – Vorrang vor allen anderen Grundrechten eingeräumt wird, dass also nach der Pandemie der Klima-Lockdown verhängt werden muss, wenn die Leistungsausbeute von Wind und Sonne den Strombedarf einer freien Gesellschaft nicht zu decken in der Lage ist.

Ich kann mir  vorstellen, dass ein mögliches Regierungsgespann „Baerbock-Schulze“, in welchem das Beharrungsvermögen von Frau Schulze und der Änderungsdrang von Frau Baerbock aufs Vortrefflichste harmonieren dürften, nicht davor zurückschrecken würde, sogar den Import von Strom aus dem Ausland rigoroszu verbieten, weil damit ja die Anstrengungen Deutschlands zur Klimaneutralität als klare Mogelpackung zu erkennen wären.

Ich habe von Leuten gehört, die nicht aufhören können, sich selbst zu verletzen, die sich ritzen, kratzen, brennen, schneiden, bis das Blut strömt.

Die Diagnose lautet „Borderline Störung“

Es handelt sich dabei um eine Persönlichkeitsstörung, bei der starke Impulsivität  und instabile Emotionsverarbeitung zu Problemen im Umgang mit zwischenmenschlichen Beziehungen und der eigenen Identität führen, was als ein schwerwiegendes psychiatrisches Krankheitsbild eingeordnet werden muss.

Deutschland zeigt alle Symptome einer Borderline-Störung, was alleine an den aufgeschlitzten Grenzen schon deutlich zu erkennen ist. Die von den Demoskopen zutage geförderte vermehrte Zustimmung für die Grünen, die momentan ja als die stärkste Kraft in der Parteienlandschaft gelten und vor Impulsivität geradezu strotzen und auch durch hochgradige Emotionalität auffallen, zeigt,

dass die Sucht nach der Selbstverletzung, die ja daher rührt, dass der Schmerz alle ungelösten Probleme und Konfliket kurzzeitig überdeckt, in ein geradezu furioses Stadium übergeht,
dass man sich also die Welt schönritzt, statt sie sich schönzusaufen, was auf einen Riesenhaufen ungelöster Probleme hinweist,
die wiederum aus der Impulsivität und Emotionalität entstehen und den Haufen immer weiter wachsen lassen.

Wo eine Person hochgejubelt wird, die allen Ernstes behauptet, Erfahrung sei nicht wichtig, und stattdessen ihren Aktionismus preist, wo eine solche Person allen Ernstes die Richtlinienkompetenz für sich beansprucht und sich keine Mehrheit der Demokraten findet, die sich solchem Ansinnen besonnen und konsequent entgegenstellt, sondern die so genannten Verantwortungsträger der anderen Parteien alles tun, um gnädig in der nächsten Koalition mittun zu dürfen, da wird das Erwachen nach dem Rausch furchtbarer sein als je zuvor in der deutschen Geschichte.

Denn:

Nach 1945 war es der Überlebenswille eines Volkes, das nach dem Krieg mit Wissen, Können, Erfahrung, Fleiß und Engagement aus Asche und Trümmern schnell wieder aufgestiegen ist.

Nach grün-schwarz oder grün-rot-rot wird man erkennen müssen, dass es nicht möglich sein wird, die Verwüstungen der selbst zugefügten Leiden ohne Wissen, ohne Können, ohne Erfahrung, ohne Fleiß und Engagement mit dem verbliebenen Arsenal an Fähigkeiten, nämlich Gendersternwächtern und Gleichstellungsbeauftragten, mit Cancel-Culture-, Blackfacing- und Kampf-gegen-rechts-Aktivisten zu beseitigen. Stattdessen wird man sich endgültig jener Todessehnsucht hingeben, die dem deutschen Volke von emotional getriebenen, impulsiven, selbstgefälligen und unerfahrenen Heilspredigern eingeimpft wurde.