Was aber, wenn das Glas leer ist?

Einst hieß es, Optimist und Pessimist ließen sich daran unterscheiden, ob sie in der Kneipe vor halbvollen oder vor halbleeren Gläsern sitzen.

PaD No. 45 /2018 vom 22. November 2018        Druckversion PDF PaD 45/2018

Was aber, wenn das Glas leer ist?

Dabei ist es mit halbvoll oder -leer nicht anders als mit hin und her. Man muss den Prozess betrachten und seine Richtung erkennen.

Der Mensch geht „hinein“, wenn der Beobachter draußen ist, er kommt herein, wenn der Beobachter drinnen ist. Hin, das ist eine sich entfernende Bewegung, her, kennzeichnet eine Annäherung.

Halbvoll ist ein Zustand, der beim Füllen auf dem Weg zum „Voll“ erreicht wird, halbleer  ist ein Zustand der beim Entleeren auf dem Weg zum „Leer“ erreicht wird.

Folglich ist noch ziemlich nüchtern, wer beim Trinken noch erkennt, dass sein Glas schon halbleer ist, während der Schankkellner versucht, seinen Gewinn mit halbvollen Gläsern zu machen.

Ein Vollpfosten ist allerdings, wer jedes Glas halbvoll nennt, weil er unbedingt als Optimist wahrgenommen werden will.

 

Was aber, wenn das Glas leer ist?

Unglücklicherweise sind oft beide Seiten, also professionelle Optimisten, wie professionelle Pessimisten gar nicht mehr in der Lage, ein ganz volles und ein völlig leeres Glas noch zu erkennen, also Sachverhalte so einzuschätzen, wie sie sind. So werden gerne die Ansprüche zurückgeschraubt, weil damit der Streit, ob das Glas halbvoll oder halbleer sei, fortgesetzt werden kann. Das ist vertrautes Gelände. Da kennt man sich aus und gerät vor allem nie in die Situation, eine Entscheidung treffen und handeln zu müssen.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Die Ergebnisse des deutschen Bildungssystems werden seit Jahren immer schlechter. Das kann man mit PISA messen, man kann es aber auch von jenen hören, bei denen sich die Schulabgänger um Jobs oder Studienplätze bewerben.

Diese Misere mit dem Anspruch betrachtet, das beste und effektivste Bildungssystem der Welt zu betreiben, lässt kein Relativieren mehr zu. Das Glas war einmal voll, aber jetzt ist es leer.

Der Optimist aus dem Kultusministerium hat einen anderen Blick darauf. Er findet bei seinen Messungen heraus, dass doch noch etwa fünfzig Prozent des ursprünglichen Ziels erreicht werden und ist zufrieden, weil Deutschland damit ja immer noch einen guten Platz am oberen Ende des unteren Mittelfeldes einnimmt.

Es ist so, als würde ein Hersteller von Automobilen der absoluten Oberklasse mit einem Modell antreten, das in punkto Fahrleistungen und Ausstattung ungefähr dem Opel Corsa entspricht und sich darüber freuen, dass dieses Produkt doch zweifellos immer noch ein Auto sei.

Nichts gegen Opel, nichts gegen den Corsa, aber das ist kein Gefährt, für das  jemand, der es sich leisten kann, einen Preis von deutlich über 100.000 Euro zu zahlen bereit wäre.

 

Von diesem Beispiel aus wird die Zahl der leeren Gläser in diesem unseren Lande Legion! Von diesem Beispiel aus betrachtet, bricht die bundesdeutsche Lebenslüge wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Wer erkennt, dass es nicht genug ist, „grünlich“ zu erreichen, wenn „grün“ gefordert ist, dem wird in diesem unseren Lande kaum noch etwas begegnen, was den Ansprüchen wirklich genügt.

Damit wird deutlich, dass die ganze Diskussion um halbvolle oder halbleere Gläser im Grunde nur davon abhängig ist, wer die Ansprüche festlegt und wer über die Messverfahren entscheidet.

Und was stellen wir fest: Es ist der Staat, bzw. es sind die Regierenden, die es bis weit in unser Privatleben hinein übernommen haben, die Ansprüche festzulegen und die Messverfahren gleich noch mit.

Da, wo wir den Staat damit beauftragt haben, ist das ja ganz in Ordnung, doch da, wo der Staat „selbstherrlich“ agiert und sich zum Vormund des Volkes aufschwingt, ist es nicht in Ordnung. Absolut nicht.

So heißt es zum Beispiel in Artikel 87a des Grundgesetzes:

„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“

Nun hat die Bundeswehr den Staat und seine Bürger noch nie verteidigt, ist aber dennoch schon mit scharfen Waffen in so manchen Krieg gezogen. Weder in Jugoslawien, noch am Hindukusch, weder in den Krisenregionen des Nahen Ostens, noch in Mali, findet bundesdeutsche Verteidigung statt. Doch die Bundeswehr führt dort, im Verbund mit den Armeen anderer  Staaten, also gewissermaßen „bandenmäßig“, militärische Aktionen durch, die meist von den USA, aber auch von Großbritannien und Frankreich gewollt sind, um deren geostrategische Ziele zu erreichen.

Das aber nicht alleine. Diese Einsätze sind zudem auch in all jenen Fällen völkerrechtswidrig, wo dem „Eingreifen“ kein Mandat der Vereinten Nationen zugrunde liegt.

Sich ehrlich zu machen und ins Grundgesetz zu schreiben, der Bund stellt Streitkräfte auf, um sie zu allen militärisch erreichbar scheinenden Zwecken und Zielen, auch wenn es sich dabei um die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen handelt, einzusetzen, hat bisher noch keine parlamentarische Zweidrittel-Mehrheit gewagt.
Doch ebenso ist das Parlament nicht Manns genug, die Zustimmung zu allen Einsätzen der Bundeswehr, die nicht tatsächlich der Verteidigung Deutschlands dienen, wenigstens mit einfacher Mehrheit zu verweigern und ggfs. – in einer Art Notwehr – die das Recht brechende Regierung über ein konstruktives Misstrauensvotum in die Wüste zu schicken.

Das Glas, in dem sich eine Verteidigungsarmee unter Parlamentsvorbehalt befinden sollte, ist bis auf den letzten Tropfen leer.

 

Das ist doch holzschnittartige Schwarz-weiß-Malerei!

Es stinkt nach Schwefel.

Da wird mit Inbrunst von der Notwendigkeit der Digitalisierung schwadroniert. Für die meisten der Schwätzer ist Digitalisierung dabei nur ein anderes Wort für schnelles Internet. Die Herkunft des Begriffes, der ja nichts anderes besagt, als dass alle fließenden Übergänge der analogen Welt in eindeutige ja/nein bzw. 1/0 Unterscheidungen zerlegt werden müssen, um sie der Behandlung durch dumme Maschinen zugänglich zu machen, wird nicht mehr erinnert. Dabei ist klar: Eine Festplatte, bei der die Speicherbits nicht mehr zweifelsfrei nach den Regeln der holzschnittartigen Schwarz-weiß-Malerei ausgelesen werden können, ist kaputt. Ein Bit kann nicht halb an oder halb aus, halb eins oder halb null sein.

Ein Grundgesetz, bei dem auch nur ein einziger Artikel nicht mehr zweifelsfrei interpretiert werden kann, ist kaputt.

Schließlich ist so ein Grundgesetz nichts anderes als der Plan für einen einzigen großen Regelkreis des Zusammenlebens im Staate, in dem gemessene IST-Werte mit den vorgegebenen SOLL-Werten abgeglichen werden und bei Abweichungen entsprechende Regelmechanismen ausgelöst werden.

Wir haben in der Realität einen Zustand erreicht, in dem das System Effekte erzeugt, für die es nicht geschaffen wurde, während es  seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr oder nur noch unzureichend erfüllt, weil es an einigen Stellen gelungen ist, mit Zwei-Drittel-Mehrheiten SOLL-Werte zu verändern, während an anderen Stellen IST-Werte nicht mehr erfasst werden und der SOLL-IST-Vergleich abgeschaltet wurde, und wieder an anderen Stellen die für die Regelmechanismen erforderliche Energie nicht zur Verfügung gestellt wird.

Es genügt nicht, dass ein Staat in der Lage ist, Steuern einzutreiben und das Geld auch wieder auszugeben. Er muss damit auch „das Richtige“ bewegen.

Wann aber hat ein Staat mit dem ihm zur Verfügung gestellten Mitteln das Richtige getan?

Die Antwort ist viel einfacher als man im ersten Erschrecken über die Mächtigkeit dieser Frage meint. Ein Staat hat immer dann das Richtige getan, wenn es ihm gelungen ist, drohenden Schaden vom Staatsvolk abzuwenden und wenn es ihm gelungen ist, den Nutzen des Staatsvolkes zu mehren. Das steht mit gutem Grund auch so im Amtseid – und es lässt sich mit wenig Mühe an jedem einzelnen Akt staatlichen Handelns ablesen. Oft schon, wenn die staatliche Aktivität noch in der Planung ist, manchmal erst, wenn sich die unerwarteten Spätfolgen erst nach vielen Jahren zeigen.

Was spricht dagegen, jedes einzelne Gesetz, jeden einzelnen Regierungsakt auf diese Waage zu legen und dann dazu festzustellen: „Ja, hier wurde Schaden abgewendet, ja, hier wurde Nutzen gemehrt“, oder eben, „nein es wurde Schaden zugelassen oder gar verursacht“.

 

Artikel 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sagt in Absatz 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

In der Präambel des Grundgesetzes steht allerdings nichts darüber, dass Art. 12 nicht für Personen gelten soll, die als Arbeitslose zur Existenzerhaltung auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Dennoch sind die Betroffenen verpflichtet, jede Art von Arbeit aufzunehmen, wollen sie vermeiden, dass ihnen das Existenzminimum gestrichen wird.,

Es steht außer Frage, dass mit Schröders Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen das Grundrecht aus Artikel 12 für einen Teil der Bevölkerung mit Hilfe juristischer Spitzfindigkeiten seiner Schutzwirkung beraubt wurde.

Nur wenn das so klar gesagt und verstanden wird, dass in der Praxis eben das

  • „Niemand“ aus dem Text des Grundgesetzes in ein
  • „Niemand, der nicht arbeitslos  ist und Hartz-VI-Leistungen bezieht“

umgewandelt wurde, dass also vom „Niemand“ tatsächlich gar nichts mehr übrig ist, ergibt sich die Möglichkeit, diese Fehlleistung wieder zu korrigieren.

Wer es hingegen hinnimmt, dass „Niemand“ nicht zwingend auch wirklich „Niemand“ bedeutet, öffnet weiteren Ausnahmen Tür und Tor.

 

Gleiches gilt für Art. 5, Grundgesetz. Dort heißt es zwar nicht „Niemand“, sondern „Jeder“, aber auch „Jeder“ bedeutet  eben nicht wirklich „Jeder“.  Oder entspricht es etwa der Realität im Lande, wenn es dort heißt: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt?

Selbstverständlich ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Maulkorberlass für kritische Stimmen, die von privaten Unternehmen mundtot gemacht werden müssen, wollen sie nicht selbst zu horrenden Strafen verurteilt werden, obwohl in keinem Fall vor der Löschung verbindlich festgestellt wird, ob eine Meinung noch den sowieso schon engen gesetzlichen Vorgaben genügt oder nicht.

Auch hier sind juristische Spitzfindigkeiten die Entschuldigung dafür, dass ein Grundrecht seiner Schutzwirkung beraubt werden konnte.

Und wo „Jeder“ eben nicht mehr „Jeder“ bedeutet, ist das Glas leer. Das Grundrecht ist zum Recht einer privilegierten Gruppe verkommen, womit genau das eingetreten ist, was es verhindern sollte.

Gleiches gilt für die Unverletzlichkeit der Wohnung, für das Post- und Fernmeldegeheimnis und für die Versammlungsfreiheit. Überall wurde dem deutschen Volke erheblicher Schaden zugefügt, denn kaum ein Schaden kann schlimmer sein und schwerer wiegen als die Beschneidung von Grundrechten.

Wenn die Bienen im Herbst feststellen, dass ihre Waben vom Imker geleert wurden, werden sie nicht angesichts der ihnen angebotenen Zuckerlösung zu der Annahme gelangen, ihre Waben seien halbvoll.

Die Waben sind leer. Auch wenn vom billigen Ersatz mehr als genug da ist.

Viele Grundrechte sind leer. Was übrig ist, ist von gänzlich anderer Qualität, bestenfalls billiger Ersatz, im Grunde aber nur noch eine Illusion.

 

Die Leere greift sprunghaft weiter um sich.

So, wie man den Bienen den Honig wegnimmt, hat man uns die D-Mark weggenommen, mit dem Effekt, dass wir Deutschen in einer Währungskrise, die uns mit der D-Mark nie wiederfahren wäre, die Gelegenheit bekamen, mit unseren Steuergroschen für die Schulden aller anderen Euro-Staaten einstehen zu dürfen.

Hier wurde zweifellos nicht Schaden vom deutschen Volke abgewendet, sondern Schaden verursacht.

Die EU selbst, die uns einen Zustand beschert, in dem die von uns gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages nur noch damit beschäftigt sind, ohne Murren demokratisch nicht legitimierte Rechtssetzungen der EU durch „kritikloses Abnicken unter Fraktionszwang“ in deutsches Recht zu überführen, während im so genannten EU-Parlament Polit-Eunuchen treu und brav das beraten, was ihnen  von der Kommission zur Beratung vorgegeben wird, hat uns weite Teile unserer Souveränität gekostet. Dem Volk, als dem Souverän, und seinen von ihm bestimmten Vertretern wurden erhebliche Teile ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten aus der Hand geschlagen, was sich auf ganzer Linie als Schaden für das deutsche Volk erweist.

Doch damit nicht genug. Der neueste Anschlag wurde in New York bei den Vereinten Nationen ausgeheckt und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Alle Nationen sollen sich verpflichten, die Migration zu fördern. Das heißt,

  • dass die Herkunftsländer Migranten ziehen lassen sollen,
  • dass die Transitländer ihnen Wegzehrung bereitstellen sollen und
  • dass die von den Migranten frei gewählten Zielländer sie aufzunehmen und wie eigene Staatsbürger zu versorgen haben.

Weil in dieser Verabredung verabredet wurde, hineinzuschreiben, sie sei nicht verbindlich, ist es Merkel und ihren treuen Paladinen möglich, zu behaupten, die Rechten würden Lügen verbreiten, wenn  sie vor den negativen Folgen dieses Paktes warnen, die ja gar nicht  eintretetn können, weil alles unverbindlich sei.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Pakt nun verbindlich ist oder nicht, irgendwann wird auch die unverbindlichste Verabredung durch Rechtsprechung und Gewohnheit zu hartem Völkerrecht, doch auch darauf brauchen wir nicht zu warten, denn diese Regierung ist wie versessend darauf, alle Verpflichtungen dieses Paktes zu erfüllen, um sich quasi rückwirkend vom Vorwurf, die illegale Migration gefördert zu haben reinzuwaschen, denn nach Inkrafttreten dieses Paktes ist Migration grundsätzlich legal. Das hat Frau Merkel eben schon 2015 so vorausgeahnt und sich richtig verhalten als alle anderen dies noch für einen Fehler hielten.

 

Die Liste der Nationen, die erklären, diesen Pakt nun doch nicht zu unterschreiben, wird täglich ein Stück länger. Selbst in Merkels CDU regt sich erheblicher Widerstand, doch nichts kann sie in ihrem festen Willen aufhalten, den Endsieg in der Migrationsfrage doch noch zu erzwingen.

Dieser Pakt hat übrigens nichts mit Flüchtlingen und Asylbewerbern zu tun.  Wer hieran Kritik übt, verweigert deswegen keinem Hilfebedürftigen die gebotene humanitäre Hilfe.

Migranten, denen mit diesem Pakt umfassende Rechte gegenüber allen Staaten dieser Welt zugebilligt werden, sind ausschließlich solche, die ihr Glück in der Ferne suchen wollen, also vor allem da, wo der deutsche Sozialstaat als eine Art Schlaraffenland in Erscheinung tritt.

Im Grundgesetz, Artikel 20, wo auch das Widerstandsrecht verankert ist, heißt es:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Was meinen Sie, wie lange es dauern wird, bis auch dieses Glas leer ist, wenn erst einmal alle Grenzen für jedermann offen sind?