Theoretisches zur Insolvenz in Eigenverwaltung

In diesem Aufsatz habe ich ein eingebundenes Twitter-Video aus Gründen der DSGVO gelöscht. Sorry.

 

Unserem Minister für Klimaschutzwirtschaft ist es gelungen, mich endgültig davon zu überzeugen, dass er nicht nur vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Sein Herumgestottere bei Maischberger lässt sogar den Schluss zu, dass er auch mit dem Begriff „Insolvenz“ auf Kriegsfuß steht. Das nachfolgende kurze Video ist so etwas wie das zeitgeschichtliche Dokument für eine der  Ursachen des Regierungsversagens.

Obwohl es mir, als ich diesen Aufsatz begonnen habe, gar nicht um Habeck gegangen ist, sah ich mich gezwungen, dieses Video meinen Ausführungen voranzustellen. Der tröstlichen Annahme, der Mensch wüchse mit seinen Aufgaben, wird hier hier ein Beispiel gegenübergestellt, das zeigt, dass der Mensch an seinen Aufgaben auch zerbrechen kann.

Sie kennen höchstwahrscheinlich meine Statistik der Arbeitsplatzvernichtung in Deutschland. Dann wissen Sie auch, dass ich Insolvenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also wenn bekannt wird, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird, mit der vollen Mitarbeiterzahl der insolventen Unternehmen in die Statistik aufnehme.

Nun mehren sich Meldungen über solche Unternehmen, die ihre Insolvenz in Eigenverantwortung abwickeln wollen und denen dies vom Insolvenzgericht auch gestattet wird. In aller Regel wird dabei erklärt, das Unternehmen werde uneingeschränkt fortgeführt und die Gehälter der Mitarbeiter seien durch das Insolvenzgeld vorläufig gesichert. Die Geschäftsführung versuche, das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen wieder wirtschaftlich zu machen, oder einen Investor zu finden, der das notwendige Kleingeld für die Sanierung mitbringt.

Das klingt alles viel zu schön, um wahr zu sein.

Die Pleite eines Unternehmens hat in aller Regel handfeste Gründe, aus denen zuletzt der Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung entsteht. Als Gründe  kommen infrage:

  • Missmanagement
  • veränderte Marktbedingungen, schwindende Kaufkraft der Kunden
  • veränderte Marktbedingungen, knappheitsbedingte Preissteigerungen beim Einkauf

Nach der allgemeinen Lehre werden zuerst jene Unternehmen einer Branche Insolvenz anmelden müssen, deren Kosten- und Ertragsstruktur am ungünstigsten ist. Dies gilt allerdings nur für „normale Zeiten“. Wenn Lieferketten gebrochen sind, die Energiepreise astronomische Höhen erreichen und die Inflation die Kaufkraft auffrisst, und noch dazu in den Vorjahren durch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung verursachte Umsatz- und Gewinneinbußen zu verzeichnen waren, findet nicht mehr die „Marktbereinigung“ durch die Insolvenz des ertragsschwächsten Unternehmens statt, es kommt auch nicht mehr zur Verteilung der Marktanteile des insolventen Unternehmens auf seine noch wettbewerbsfähigen Konkurrenten, stattdessen brechen ganze Branchen einfach weg, weil alle vor den gleichen unlösbaren Problemen stehen. Bei den Bäckereien ist diese Entwicklung bereits zu beobachten. Kleine, inhabergeführte Backstuben, auch solche mit mehr oder minder vielen Filialen, können nicht mehr zu kostendeckenden Preisen verkaufen. Die Großbäckereien, welche die Supermarktregale füllen, stehen noch, doch auch deren Ertragssituation dürfte längst bedenklich sein.

Nun kommt Hakle, die deutsche Hygienepapiermarke, und kann die Energiekosten weder selbst tragen, noch an den Handel weitergeben. Eine Insolvenz in Eigenregie soll das Unternehmen retten. Wie soll das gehen?

Natürlich kann sich ein Unternehmen in der Insolvenz von einem Teil der Forderungen seiner Gläubiger trennen. Doch davon sinken weder die Strom- noch die Gaspreise für die Produktion – und der Handel wird sich das Toilettenpapier von den Herstellern holen, die in holzreichen Staaten mit ausreichenden Mengen preiswerter Energie produzieren können. Da steht man bei Essity in Schweden schon in den Startblöcken, um sich Marktanteile zu sichern, zumal auch die WEPA Group in Arnsberg-Wüschede, der drittgrößte Hygienepapierhersteller Europas, in seinen deutschen Produktionsstätten mit den gleichen Problemen kämpfen dürfte. WEPA hat aber auch Werke in Spanien, Polen, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien und mit insgesamt 4.000 Mitarbeitern eine erheblich größere Marktmacht als Hakle. Dass Hakle einen Investor finden könnte, halte ich für ausgeschlossen, dass Hakle bei Fortbestehen der Energiekrise von alleine wieder auf die Beine kommen könnte, ebenfalls.

Nicht viel anders sieht es beim Schuhverkäufer Görtz aus Barmbek aus. Hier sind es weniger die Energiekosten, die allerdings auch eine Rollen spielen, sondern es ist der Kaufkraftverlust der Masse durch die Inflation.

Miete und Betriebskosten für 160 Filialen, Löhne und Gehälter für 1.800 Mitarbeiter erfordern einen Mindestumsatz von rund 250 Millionen Euro p.a., bevor sich wenigstens eine schwarze Null in der Bilanz zeigt. Das wiederum entspricht drei Millionen Paar verkaufter Schuhe für durchschnittlich 99 Euro incl. MwSt. Der Trend, auch Schuhwerk beim Versandhandel zu bestellen, wurde durch Corona verstärkt, die Notwendigkeit, bei galoppierender Inflation zu sparen, hat sich auch auf den Absatz neuer Schuhe dämpfend ausgewirkt, hinzu kommen die gestiegenen Kosten für die Beheizung der Filialen, denn bei kaltem Fußboden macht das Anprobieren wenig Spaß.

Was soll hier helfen? Schuhläden bedienen einen relativ engen regionalen Kreis von Laufkundschaft. Wer jede zweite Filiale schließt, wird in den übrig bleibenden Filialen kaum einen Mehrumsatz erwarten können. Ausdünnen des Personals, um Kosten zu sparen, macht den Einkauf im Fachgeschäft gegenüber dem Versandhandel, der immer noch die kostenlose Rücksendung anbieten kann, noch weniger lukrativ. Görtz war ein Elefant im Schuhmarkt. Aber es ist praktisch unmöglich, einen hungrigen Elefanten in ein sattes Zebu zu verwandeln. Das Ökosystem Markt gibt nicht mehr genug her für den Elefanten im Schuhgeschäft. Ein paar Zebus werden sich von dem ernähren, was der Elefant nicht mehr wegfrisst. Nach meiner Einschätzung hat auch Görtz keine Chance mehr.

Wie weit der Kaufkraftverlust der Masse schon fortgeschritten ist, zeigt sich an der Görtz-Konkurrenz „Gebrüder Götz“. Dort hatte man sich früh auf den Online-Versandschuhhandel konzentriert – und ist nun ebenfalls insolvent. Und was sagt der Geschäftsführer? „Wir werden das Eigenverwaltungsverfahren nutzen, um unsere Position als starker Onlinehändler auszubauen, damit wir unseren Kunden auch weiterhin ein großartiges Angebot an qualitativ hochwertigen Waren zu fairen Preisen anbieten können.“

Mir stellt sich bei solchem Pfeifen im Walde immer die Frage:

Warum haben die das eigentlich nicht gemacht, bevor die Insolvenz unumgänglich war?

Die Antwort, die sich darauf regelmäßig einstellt, lautet schlicht und ergreifend:

Weil sie dazu nicht in der Lage waren.

Zweck der Insolvenz in Eigenverwaltung ist es, ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen nicht zwangläufig zu liquidieren, sondern eine Chance zur Fortführung zu eröffnen. Die Unternehmensführung führt dabei das Unternehmen weiter und stellt der Gläubigerversammlung seine Pläne für die Sanierung und Fortführung vor. Das ist üblicherweise davon abhängig, inwieweit die Gläubiger bereit sind, auf mehr oder minder große Teile ihrer Forderungen zu verzichten, d.h., das Unternehmen soll wieder Luft zum Atmen bekommen, indem es von „Altlasten“ befreit wird. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich auf relativ einfache Weise mit verkürzten Kündigungsfristen von Mitarbeitern zu trennen.

Dies mag in „normalen Zeiten“ tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, ein Unternehmen zu restrukturiern (gemeint ist meist „gesundschrumpfen“) und mit der Konzentration auf die profitablen Geschäftsfelder neu an den Start zu gehen.

In Zeiten mit exorbitanten Kostensteigerungen und schrumpfender Massenkaufkraft wird dies nur in den wenigsten Fällen noch möglich sein. Vor allem dann, wenn ausländische Exporteure, die von den Kostensteigerungen nicht betroffen sind, zum Beispiel, weil sie als energieintensive Unternehmen weiterhin preiswertes russisches Erdgas beziehen, bereitstehen, um die Lücke zu füllen.

Bei mir ist inzwischen der Eindruck entstanden, dass die Insolvenzgerichte mit der vermehrten Genehmigung der Durchführung der Insolvenz in Eigenverwaltung einen Beitrag leisten, die wirtschaftliche Situation Deutschlands rosiger erscheinen zu lassen als sie ist. Es ist ein Spiel auf Zeit, und möglicherweise folgt man damit auch (unausgesprochenen) Wünschen der Politik. Das Insolvenzgericht schiebt damit einen Teil seiner Verantwortung auf die Gläubigerversammlung ab, die – statt eines Insolvenzverwalters – über die Fortführung oder die Stilllegung des Unternehmens zu entscheiden hat. Dies ist nach meiner Einschätzung ein Qualitätsverlust des Verfahrens, der sich negativ auf jenen Teil der Gläubiger auswirken kann, die mit einer realistischen Einschätzung der Aussichten des Unternehmens die Liquidierung und die Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Masse befürworten, aber überstimmt werden und damit letztlich ihrer Ansprüche verlustig gehen.

Dass Gläubiger unterschiedliche Interessen haben, und dass das Interesse an der Fortführung eines Unternehmens für manche daraus resultiert, dass sie darin den letzten Strohhalm sehen, der den eigenen Untergang verhindern oder doch zumindest hinauszögern könnte, ist kein Geheimnis. Ein neutraler Insolvenzverwalter kann solche Interessen ignorieren. Die „eigenverwaltende“ Unternehmensführung wird jedoch versuchen, genau diese Interessen zu bedienen. Der vom Gericht eingesetzte „Sachwalter“ kann dies nicht verhindern.

Insgesamt ist zu beobachten, dass die Zahl der Insolvenzverfahren und Unternehmensschließungen die bedrohliche gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands noch nicht widerspiegelt. Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung nehmen zu, wobei der Verdacht besteht, dass es sich in etlichen Fällen um eine rein kosmetische Maßnahme handelt, mit welcher der Eindruck von „Normalität“ erweckt werden soll. Damit wird der Gläubigerschutz zumindest teilweise aufgehoben.