Was soll das? Beschlussfähigkeit feststellen lassen, Rösselsprung, und das zu später Stunde?
Warum Hans Peter Friedrich gestern Abend nicht einfach, wie kürzlich Claudia Roth, den Beschluss gefasst hat, dass – wenn auch nicht sichtbar – so doch 355 plus X Abgeordnete anwesend seien, was ja auch geht, wie wir inzwischen gelernt haben, sondern stattdessen die noch anwesenden Abgeordneten unverrichteter Dinge nach Hause geschickt hat, ist kaum zu erklären.
So, wie es Brauch ist, unter gewissensreinen Volksvertretern, würde es doch im Prinzip genügen, wenn jemand, der es kann, ein Gesetz formuliert, und die Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsparteien ihre Unterschrift druntersetzen, bevor es gedruckt und veröffentlicht wird.
Der ganze Zirkus mit den Abstimmungen ist doch Kokolores. Ein ebenso überflüssiges wie zeitraubendes Prozedere. Alles wird mit den Stimmen der Mehrheit durchgewunken.
Nur an den heiligen Feiertagen der Aufhebung des Fraktionszwanges, wenn es also den Parteifürsten völlig wurscht ist, was rauskommt, …
Theoretisch könnte man meinen, Gesetze, über die ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, braucht es nicht. Da sollte dann nicht nur der Parlamentarier, sondern auch jeder Bürger nach seiner Facon selig werden dürfen.
Egal.
Die AfD hat sich wieder einmal als undemokratische, nicht staatstragende Partei präsentiert und den geplanten Lauf der Dinge aufgehalten.
Ist doch klar, dass alle anderen Panik schieben, für den Fall, dass ein AfD Abgeordneter einmal als Bundestagsvizepräsident amtieren sollte – und dann vielleicht überhaupt nur noch abstimmen lässt, wenn kein Zweifel daran besteht, dass die erforderliche Hälfte der Abgeordneten auch anwesend ist. Zuzutrauen wäre denen das schließlich.
Ein solcher Präsenzzwang wäre doch nicht zum Aushalten, oder?
Nicht einmal, wenn die Überstunden bezahlt würden.