Pandemiebekämpfung wie anno Dunnemals

Als die Ära der „Elektronenrechner“ auch in den deutschen Großunternehmen noch nicht einmal zu erahnen war und die Büroangestellten mehrheitlich noch Ärmelschoner trugen, gab es für jede von einem dazu berechtigten Einkäufer ausgelöste Bestellung den nachstehend kurz beschriebenen organisatorischen Ablauf:

  • Der Einkäufer diktiert die Bestellung einer Sekretärin in den Stenogrammblock.
  • Die Sekretärin tippt die Bestellung mit drei Durschlägen in das firmenübliche Bestellformular und legt sie in die Unterschriftsmappe für den Einkäufer.
  • Gegen Ende des Arbeitstages überprüft der Einkäufer die von der Sekretärin getippten Bestellungen auf inhaltliche und orthografische Richtigkeit sowie ästhetische Perfektion und unterschreibt die als korrekt erkannten.
  • Die Unterschriftsmappe wandert in die Poststelle. Hier werden das Original und die drei Durchschläge getrennt. Das Original wird kuvertiert, frankiert und an den Lieferanten versandt. Die erste Kopie wird per Hauspost an die Rechnungsprüfstelle geschickt, die zweit Kopie geht an die Warenannahme, die dritte schließlich wird an den Einkäufer zurückgegeben.
  • Einkäufer, Warenannahme und Rechnungsprüfstelle legen ihre Kopien nach Bestellnummern in Ordnern ab.
  • Geht eine Lieferung ein, sucht die Warenannahme den zugehörigen Bestellschein und prüft, ob die Angaben auf dem Lieferschein und die tatsächlich gelieferten Waren dem entsprechen, was bestellt wurde. Ein Wareneingangsschein – dreifach – wird ausgestellt. Das Original geht zusammen mit dem Lieferschein und der Kopie des Bestellscheins an die Rechnungsprüfstelle, der erste Durchschlag zur Information an den Einkäufer, der dann weiß, die Ware ist da, was bedeutet, dass er den Lieferanten nicht zu mahnen braucht. Der zweite Durchschlag verbleibt in der Warenannahme.
  • In der Rechnungsprüfstelle wird nun die dort verwahrte Bestellkopie gesucht und noch einmal geprüft, ob das, was lt. Lieferschein und Wareneingangsschein geliefert wurde, auch mit der Bestellung übereinstimmt. Zudem wird geprüft, ob die vom Lieferanten eingesetzten Preise, Rabatte, Skonti und sonstigen Lieferbedingungen dem entsprechen, was mit der Bestellung gefordert worden war und dann wird die gesamte Rechnung Position für Position nachgerechnet.

Stückzahl x Preis, Summe Positionen, minus Rabat, minus Skonto, usw., bis festgestellt ist, dass der Rechnungspreis auch aus den korrekten Additionen, Multiplikationen und Subtraktionen hervorgegangen ist.

 

Da wurde hart um jeden Pfennig gerungen und jeder gefundene Fehler mit Mark und Pfennig notiert, um am Jahresende stolz zu verkünden:

50.000 Rechnungen geprüft, Gesamtsumme 100 Millionen DM, festgestellte Fehler per Saldo 26.336, 57 DM.

Als Aufwand standen dem gegenüber:

Der Chef der Rechnungsprüfung    Jahresgehalt            15.000 DM
6 Mitarbeiter der Rechnungsprüfung                               30.000 DM
anteilige Gemeinkosten                                                       20.000 DM

Aufwand für Rechnungsprüfung                                       65.000 DM

Heute macht man das anders.

Der Schlüsselbegriff dafür lautet „A-B-C-Analyse“

Man nimmt alle Rechnungen des letzten Jahres her und sortiert sie nach absteigender Höhe des Rechnungsbetrages. Dann zeichnet man ein Diagramm, in dem die Anzahl der Rechnungen und die mit jeder Rechnung erreichte Gesamthöhe der Rechnungsbeträge eingetragen wird.

Es ergibt sich regelmäßig eine typische Kurve, bei der einem steilen Anstieg eine Zone gemäßigten Anstiegs folgt und darauf eine flach auslaufende lange Linie.

 

Ein Beispiel gibt es auf der Folgeseite:

A-Positionen: 75 % des Wertes in 15 % der Bestellungen
B-Positionen: 15 % des Wertes in 15 % der Bestellungen
C-Positionen: 10 % des Wertes in 70 % der Bestellungen

 

Man kann es betrachten wie man will. Am Schluss steht immer die Erkenntnis, dass es betriebswirtschaftlicher Wahnsinn ist, jene 14.000 Rechnungen der C-Positionen mit dem gleichen Aufwand zu prüfen, wie die Rechnungen zu den A- und B- Positionen.

In aller Regel werden daher heute nur noch die Rechnungen zu A-Positionen vollständig geprüft. Bei den B- und C-Postionen begnügt man sich mit Stichproben, wobei bei B häufiger, bei C kaum noch geprüft wird.

Im Ergebnis verändern sich die Einsparungen durch als falsch erkannte Rechnungen geringfügig, während der Aufwand für die Rechnungsprüfung sich mehr als halbiert.

Diese Denkweise ist so ziemlich auf alles zu übertragen, was im Geschäftsleben vorkommt.

Welche Kunden werden von Vertretern besucht, welche erhalten regelmäßig einen Katalog, welche bekommen nur hin und wieder eine E-Mail?

Welche Materialien bestelle ich möglichst exakt nach Bedarf, von welchen lege ich mir einen kleinen Vorrat an und welche werden ohne Bezug zu konkreten Fertigungsaufträgen immer einfach palettenweise nachbestellt, wenn der Bestand zur Neige geht?

Welche Mitarbeiter erhalten jährlich einen leistungsbezogenen Bonus, welchen sollten hin und wieder Anerkennungsprämien gezahlt werden  und welche sollten mit den tarifvertraglichen Zahlungen hinreichend honoriert sein.

 

Ist das Prinzip erst einmal erkannt, steht man staunend vor dem deutschen Gesundheitswesen und seinem Umgang mit der Pandemie.

Wenn 95 Prozent der positiv Getesteten beim Test keine Symptome zeigen und auch danach nicht erkranken, keine Klinik-Kapazitäten belegen und schon gar nicht an Covid sterben: Warum testet man überhaupt millionenweise auf Verdacht? Warum steckt man Symptomlose in Quarantäne und versucht die Kontakte von symptomlosen, positiv Getesteten nachzuverfolgen?

Das ist eindeutig Kategorie C. Jeder dafür investierte Aufwand ist zum Fenster hinausgeworfenes Geld und verschwendete Arbeitszeit!

Dies alles könnte man besser einsetzen, um den Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen zu verbessern (Kategorie A) und  sich um die frühzeitige, Behandlung von Erkrankten kümmern (Kategorie B).

Diejenigen, die erkranken, also Symptome zeigen und damit in der Lage sind, andere anzustecken, finden sich von alleine in den Arztpraxen und Krankenhäusern ein. Für diese wenigen Fälle, gemessen an der Zahl der positiven Testergebnisse, ist eine Kontaktnachverfolgung sinnvoll und die ggfs. erforderliche Quarantäne der Kontaktpersonen ebenfalls. Das ließe sich auch mit dem vorhandenen Personal der Gesundheitsämter und den modernen Faxgeräten, die dort vorhanden sind, bewältigen.

Mit der Impfung sieht es übrigens noch verheerender aus.

Anstatt sich auf die bewährte Regel zu besinnen, die da lautet: „Impfe niemals in eine Epidemie hinein“, weil  damit ein starker Mutationsdruck auf die Erreger ausgeübt wird, soll – mitten in der Pandemie – eine hundertprozentige Durchimpfung der Bevölkerung erzwungen werden.

Dies ist aber nicht nur, wie beim Massentesten, zum Fenster hinaus geworfenes Geld und vergeudete Arbeitszeit, es kommt hinzu,

  • dass jene 95 Prozent, die aufgrund ihres Lebensalters und ihrer gesundheitlichen Konstitution nur ein geringes Risiko haben, nach einer Infektion überhaupt Symptome zu entwickeln und ein vernachlässigbar geringes Risiko, einen schweren Verlauf zu erleiden, dem unnötigen Risiko ausgesetzt werden, sich einen schweren, zum Teil nicht revidierbaren Impfschaden einzufangen, und es kommt hinzu
  • dass sich das Virus unter dem Mutationsdruck der Impfung, wie vorhergesagt, sehr schnell so weitgehend verändert hat, dass seine aktuellen Varianten bereits eine weitgehende Resistenz gegen die Impfung entwickelt haben.

Um noch einmal die Rechnungsprüfer der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts zu bemühen: Es ist verständlich, dass die auf Nummer Sicher gehen wollten, denn den Rechnungen war ja nicht anzusehen, ob sie nun korrekt oder falsch gestellt worden waren. Das musste erst „herausgeprüft“ werden. Und glücklicherweise hat man dann ja auch irgendwann erkannt, dass es vollkommen ausreichend und wirtschaftlich sehr viel günstiger ist, sich beim Prüfen auf jene Fälle zu konzentrieren, die ein hohes Risikopotential in sich tragen.

In der Bevölkerung gibt es gut erkannte und erforschte Risikogruppen, die anfällig für jede Art von Infektionskrankheit sind. Es sind jene, deren Immunsystem aufgrund des Lebensalters und/oder aufgrund von Vorerkrankungen geschwächt und nicht mehr hinreichend abwehrfähig ist. Das wären, im übertragenen Sinne, die A-Positionen, um die man sich kümmern muss.

Alle übrigen weisen aber, im Gegensatz zu „Rechnungen“, durch  das Auftreten von Symptomen von selbst auf die Behandlungsbedürftigkeit hin. Da braucht es weder alle paar Tage eine hundertprozentige Durchtestung, noch braucht es alle paar Monate eine hundertprozentige Auffrischungsimpfung. Es bräuchte noch nicht einmal stichprobenweise Tests.

Natürlich kommen jetzt wieder jene, an die Einfalt der Menschen appellierenden Argumente auf den Tisch, die nichts anderes zum Inhalt haben als jenes Dümmliche: „Man kann doch nicht krankheitsgefährdete Menschen mit möglicherweise falsch gestellten Rechnungen vergleichen! Schon gar nicht, um auf diese Weise auf Kosten der Gesundheit Geld zu sparen.“

Seit 45 Jahren wird in der alten Bundesrepublik daran gearbeitet, um im Gesundheitswesen Kosten zu sparen. 1977 war es, als die „Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ (KAiG) zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich verankert wurde. Seither war es Ziel aller so genannten „Gesundheitsreformen“ aller jeweils amtierenden Regierungen, die Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Begrenzung von Leistungen und die Erhöhung von Zuzahlungen der Versicherten einzudämmen.

Wer heute argumentiert, es würde, bei Verzicht auf Massentests und Massenimpfung doch nur versucht, auf Kosten der Gesundheit Geld zu sparen, bedient sich damit einer populistischen Rabulistik, die sich weit von Fakten und Sachzwängen entfernt, nur um zu verbergen, dass die künstlich angeheizte Massenpanik vor allem dazu dient, die gigantische Verschwendung von Geld und Arbeitszeit mit medizinischen Argumente zu rechtfertigen, die einer sorgfältigen Prüfung jedoch nicht standhalten können.

Warum auch immer dieser Zirkus aufgezogen wurde und mit der Absicht, eine Impfpflicht zu verhängen, noch auf die Spitze getrieben werden soll: Eines steht für mich fest – die Sorge um die Volksgesundheit reicht zur Begründung einfach nicht aus.

 

Risiken und Nebenwirkungen

Wer diese Argumentation übernimmt, setzt sich dem Risiko aus, von Faktencheckern korrigiert zu werden. Hier schon einmal eine Vorschau:

  • Alle hier genannten Prozent-Anteile weisen Abweichungen sowohl von den tatsächlichen als auch von den offiziell genannten Werten auf. Die gültigen Werte finden sich ausschließlich beim RKI und beim PEI.
  • Eine Blitzumfrage bei der IHK Saarland hat ergeben, dass es noch eine größere Anzahl von Unternehmen gibt, die ihre Rechnungen zu 100% vollständig prüfen. Dass die ABC-Analyse der heutige Stand der Kunst sei, ist damit klar widerlegt.
  • In den Aufzeichnungen der Talkshow-Auftritte von Karl Lauterbach finden sich Indizien dafür, dass die Regel: „Nicht in eine Epidemie hineinimpfen!“, inzwischen als veraltet gelten muss.
  • Es gibt keine Nebenwirkungen der Impfstoffe. Bisher gibt es lediglich Verdachtsfälle, die vermutlich allesamt auf „Einbildung“ beruhen (so genannter „Nocebo-Effekt“).
  • Im Keller des Statistischen Bundesamtes zu Wiesbaden konnten alte Lochkartenstapel aufgefunden werden, die beweisen, dass der Anteil der ärmelschonertragenden Rechnungsprüfer 1959 bereits unter die 25 Prozent Marke gefallen war, was die vollkommene Unglaubwürdigkeit des so genannten „Tageskommentars“ belegt.
  • Seit Beginn der kostensparenden Gesundheitsreformen sind auch noch nicht 45 Jahre vergangen, sondern deutlich weniger. Das Gesetz zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen wurde nämlich erst am 27. Juni 1977 verabschiedet. Es fehlen also noch gut fünf Monate!
  • Es gibt keine andere Therapie gegen Corona als die Impf-Prophylaxe. Die Anwendung aller Medikamente, die angeblich helfen könnten, wie zum Beispiel „Ivermectin“ oder „Hydrochloroquin“ ist verboten, weil ihnen die Zulassung fehlt. Selbst die Einfuhr aus dem Ausland wird vom Zoll durch Beschlagnahme wirksam unterbunden.  Die Konzentration auf so genannte „Erkrankte“ wäre also kontraproduktiv, weil ihnen medikamentös gar nicht geholfen werden kann.