Gute Wahrheiten Schutz Gesetz (GuWaSchutG) muss kommen


Aus aktuellem Anlass senden wir im Anschluss an den Tageskommentar vom 22.01.2022 heute ein

EWK-Extra.

Die Bilder vom Sonntag folgen im Anschluss an diese Sendung.


Gute Wahrheiten Schutz Gesetz (GuWaSchutG) muss kommen

Wohl und Wehe Deutschlands hängen 77 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mehr denn je davon ab, dass Volk und Führung eine unzertrennliche, eingeschworene Gemeinschaft bilden, und dass zwischen diesen nicht einmal das sprichwörtliche Haar aus der Suppe Platz finden darf.

Unglücklicherweise haben einige wenige extremistische Querschläger den Wert dieser Einheit nicht begriffen und messen in unbedarfter Naivität ihren eigenen verqueren Einschätzungen so viel Wert und Gültigkeit zu, dass sie meinen, diese ungefragt und im Brustton der Überzeugung öffentlich machen zu können. Dies zerrüttet nicht nur den inneren Zusammenhalt der Republik und des besten Deutschlands in dem wir leben, sondern ist auch geeignet unser gutes Verhältnis zu unseren EU-Mit-Mitgliedern, zu unseren transatlantischen Freunden in aller Welt, zum Vatikan, zur City of London und zur Wall Street zu beschädigen.

Es wird nicht länger ausreichend sein, der Hydra nur die Köpfe abzuschlagen. Was hat es geholfen, Bernhard Jagoda, der sich als Präsident der Bundesanstalt für Arbeit Schröders Agenda in den Weg stellte, in die Wüste zu schicken? Dem einen abgeschlagenen Kopf sind Dutzende nachgewachsen. Was hat es geholfen, Hans-Georg Maaßen aus dem Amt zu jagen? Der Mann agitiert immer noch und hat ein ganzes Heer von Gleichgesinnten hinter sich geschart. Hat es geholfen, Herrn Gramm vom Sessel des MAD-Chefs zu stürzen? Der Rechtsextremismus in der Bundeswehr treibt seither nur umso kräftigere Knospen! Der Beispiele für ein mehr oder minder lautloses Versenken von Widerparten in der Bedeutungslosigkeit gäbe es noch viele. Wozu sie aufzählen und ihre Untaten damit nur noch einmal verstärkt in die Öffentlichkeit tragen?

Der jüngste Vorfall, bei dem ein nicht näher zu benennendes Mitglied der Bundesmarine verkündete, die Warnungen vor dem unmittelbar bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine seien „Nonsense“, was auf Deutsch so viel bedeutet, wie Unsinn, und Putin wolle nichts anderes als Respekt, und den habe er vermutlich auch verdient, haben nun endgültig dem Fass den Boden ausgeschlagen. Da helfen auch  alle nachträglichen Entschuldigungen nichts, die ja nichts anderes sind als der Beweis eines wankelmütigen Charakters, der, wenn es ernst wird, nicht mehr zu seinen eigenen Aussagen stehen kann.

Nein! Nun gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen! Um ein für allemal zu verhindern, dass Personen mit maßlos übersteigertem Ego ihre subversiven Lüste ausleben können, als gäbe es kein Morgen mehr, ist eine gesetzliche Grundlage, welche die Lücke, die zwischen Versammlungsgenehmigungsrecht, Polizeiaufgabengesetz und Netzwerkdurchsetzungsgesetz immer noch klafft, für alle Zeiten schließt, unumgänglich. Frau Ministerin Faeser hat das Feuerchen in der Esse schon angefacht, Amboss, Hammer und die Zwickezwacke-Zangen sind bereit! Hier der erste Entwurf für das Gute Wahrheiten Schutz Gesetz (GuWaSchutG), das voraussichtlich am 31. Januar verabschiedet werden und am 1. Februar 2022 in Kraft treten wird:

§1 Wer,

  • im Inland oder im Ausland, oder in internatioalen Gewässern oder im internationalen Luftraum, oder von einer in einer Erdumlaufbahn befindlichen oder auf dem Monde eingerichteten Forschungsstation, aus
  • Fakten, Einschätzungen oder Meinungen so äußert, dass sie mindestens einer zweiten Person, wo auch immer diese sich befinden mag, zugänglich sind, ist,
  • falls diese Fakten, Einschätzungen oder Meinungen zur Gänze oder in Teilen dem widersprechen, was Mitglieder der Bundesregierung
  • gegenwärtig als Fakten, Einschätzungen und Meinungen ausgeben, oder
  • in der Vergangenheit ggfs. anderslautend ausgegeben haben, bzw. 
  • in der Zukunft eventuell noch anderslautend äußern werden, und
  • als deutscher Staatsangehöriger von den Segnungen des deutschen Staates direkt oder indirekt profitierte (das reicht vom Kindergeld über den Kindergartenplatz und die kostenlose Benutzung der Straßen und Wege bis hin zur Steuervergünstigung in der Steuerklasse III, und über die Entgelte, die aus einer Tätigkeit bezogen wurden, die auf einen Staatsauftrag zurückzuführen sind, bzw. mit Hilfe staatlicher Subventionen erst ermöglicht wurden, letztlich bis hin zu den Gehältern, bzw. Diäten, Aufwandsentschädigungen und Ruhegehältern von Abgeordneten, Ministern, Staatssekretären, Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes)
  • zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung zu verurteilen.

§2 Ausgenommen sind

  • Regierungsmitglieder, die sich, aufgrund der Lex Adenauer, „Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern?“, einmalig oder gehäuft, bzw. fortwährend selbst widersprechen, soweit dies zur Begründung von Regierungshandeln unvermeidlich ist,
  • ranghohe Vertreter der Opposition im Deutschen Bundestag, soweit dies zur Belebung der TV-Übertragung von Debatten so verabredet war,
  • deutsche Staatsbürger in den Diensten der Regierung der USA, des WEF, des IWF, der Weltbank und anderer westlicher zwischenstaatlicher Organisationen und NGOs,
  • der Papst, Emmanuel Macron und Claudia Roth.

§3 Die Kosten der standgerichtlichen Verurteilung und der lebenslänglichen Verwahrung der Volksverhetzer werden durch die Beschlagnahme des gesamten Vermögens der Delinquenten getragen.

  • Sollte das im Einzelfall eingezogene Vermögen nach einer gewissen Zeit nicht mehr ausreichen, die fortlaufenden Kosten zu decken, ist eine Einzelfallentscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Der Einsatz von Steuergeldern für Unterkunft und Verpflegung ist dabei auszuschließen.

§4 Salvatorische Klausel

  • sollte sich herausstellen, dass dieses Gesetz insgesamt oder in Teilen sittenwidrig oder aus anderem Grunde unwirksam sein sollte, ist es so zu überarbeiten, dass der angestrebte Schutzzweck mit einer wirksamen und sittenkonformen Formulierung so weit irgend möglich aufrecht erhalten werden kann.
  • Sollte eine wirksame und sittenkonforme Formulierung nicht möglich sein, ist eine Grundgesetzänderung zu vollziehen, und wo dies mangels der erforderlichen Mehrheiten nicht möglich sein sollte, sind die Richter am Bundesverfassungsgericht ersatzweise darauf hinzuweisen, dass das bestehende Gesetz bis zu seiner Neufassung behelfsweise seine volle Gültigkeit behält.

23. Januar 2022

 

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