PaD 7 /2023 – Hier auch als PDF verfügbar: Pad 7 2023 Klimakleber-Scharade
Versuchsweise: Der Paukenschlag als Podcast: 007C_230223_1642
Dieser Artikel wird keineswegs so lustig, wie es die Überschrift vielleicht vermuten lässt. Es geht um die Frage, wie weit sich der Rechtsstaat öffentlich vorführen lassen darf, bzw. um die Frage, ob es nicht längst der Linksstaat ist, der glaubt, uns – die Öffentlichkeit – nach Strich und Faden vorführen zu können.
Anlass für diese Einlassung ist der Bericht der Mittelbayrischen Zeitung, der ausnahmsweise nicht hinter der Bezahlschranke davon erzählt, wie sich das Amtsgericht Regensburg abmüht, die Berechtigung eines Bußgeldbescheides in der lächerlichen Höhe von 350 Euro nachzuweisen, der von der Stadt Regensburg gegen Simon Lachner verhängt worden war, weil eine Gruppe von acht Klimaklebern am 7. Juni 2022 den Verkehr auf der Frankenstraße über mehrere Stunden lahmgelegt hatte.
Als lächerlich sehe ich diese 350 Euro aus zwei Gründen an:
- Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wird das „Halten in zweiter Reihe“ mit 55 Euro geahndet. Dazu eine kleine Aufklärung zum Begriff „Halten“:
.Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, z.B. durch einen Polizeibeamten, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen, veranlasst ist.
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.Im vorliegenden Fall haben acht Klimakleber die vier Fahrstreifen der Frankenstraße stundenlang (mutmaßlich vollständig) blockiert.
Bitte mitrechnen: 4 Fahrstreifen blockiert x 55 Euro = 220 Euro, dieses stundenlang in Folge, ergäbe alle 2 Minuten einen neuen Bußgeldbescheid, bei geschätzten 3 Stunden Blockade, also 90 x 220 Euro = 19.800 Euro. Auf diese Summe würden sich die Bußgelder summieren, wenn einzelne Autofahrer wegen verbotenen Haltens in 360 Fällen zur Kasse gebeten würden.
- Lächerlich zudem, weil das Bußgeld nicht etwa wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung in einer Vielzahl von Fällen erlassen wurde, sondern lediglich deshalb, weil Simon Lachner, als mutmaßlicher „Versammlungsleiter“ es versäumt habe, die Versammlung anzumelden.
Was auch immer die Stadt Regensburg veranlasst haben mag, die mehrstündige Blockade einer der Hauptverkehrsadern der alten Reichsstadt als solche zu dulden, und lediglich die nicht erfolgte Anmeldung der Versammlung mit einem Bußgeld zu belegen: Nicht einmal das lässt sich vor dem Amtsgericht aufrecht erhalten. Jedenfalls nicht am ersten Verhandlungstag.
Das Youtube-Video, das von der letzten Generation verbreitet wurde, in dem Lachner auftrat und erklärte: „Deshalb machen wir heute diese Blockade. Um ein Hindernis darzustellen, an dem man nicht vorbeikommt“, sei schließlich kein Beweis, dass er Lachner, für die nicht angemeldete Versammlung verantwortlich sei. Er sei an jenem Tag nur die „Pressebiene“ gewesen, also zuständig für Statements und den Pressekontakt während der Aktion.
Dies könne online auf den Seiten der Letzten Generation nachgelesen werden. Das sei das erklärte Vorgehen. Anweisungen habe er keine gegeben, das sei auch nicht notwendig, denn alle „Aktivisten“ würden in speziellen Trainings darin geschult, möglichst eigenständig zu agieren.
Da war der Richter offensichtlich am Ende seiner unmittelbar verfügbaren Weisheit und beschloss, zunächst einmal nichts zu beschließen, außer dass noch ein zweiter Verhandlungstag anberaumt werden müsse. Kostet ja nichts.
Es ist mir absolut schleierhaft, warum nicht längst gegen die Dachorganisation der Letzten Generation vorgegangen wird.
Im Grunde längst ein Fall für den Generalbundesanwalt.
Bandenmäßige Verabredung zu öffentlich angekündigten Straftaten. Beschäftigung von Mitarbeitern, die für ihre Einsätze in jeder Hinsicht, auch in Bezug auf juristische Folgen und das Verhalten bei Festnahme intensiv geschult und für die Einsätze bezahlt werden. Was unlängst zu der feinen Differenzierung führte, dass man „im Job“ zwar für die Belange des Klimaschutzes eintrete, im Urlaub aber doch schon Mal nach Bali jetten dürfen müsse. Das sind – zumindest in Teilen – keine Überzeugungstäter sondern Söldner, die gegen Entgelt Straßen blockieren.
Doch nichts dergleichen geschieht.
Im Gegenteil. In Hannover haben sich Bürgermeister und Letzte Generation auf einen Deal geeinigt. Die letzte Generation stellt ihre Aktionen in Hannover ein, dafür wird die Stadt sich öffentlich (und wohl positiv) zu den Zielen der Letzten Generation positionieren. Auf der Website der Letzten Generation ist dazu zu lesen: „Die Landeshauptstadt Hannover könnte damit deutschlandweit die erste Stadt sein, die öffentlich die Ziele der Letzten Generation unterstützt.“
Der 1981 in Goslar geborene Oberbürgermeister von Hannover heißt Belit Onay und ist Mitglied der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“.
Nun fällt es mir schwer, zu glauben, dass die Grünen nicht sowieso vollständig und nahezu vollzählig hinter den Zielen der Letzten Generation stehen. Das muss niemand extra öffentlich bekunden.
Von daher kann es eigentlich nur darum gehen, mit der erfolgreichen Erpressung Hannovers ein Zeichen für alle anderen deutschen Kommunen zu setzen, vor allem an jene, in denen noch CDU oder CSU die Mehrheit in den Rathäusern stellen: „Bekennt uns zu uns und unseren Zielen, dann wird es auch bei euch keine Straßenblockaden mehr geben.“
Aber das Bekenntnis ist ja nicht das Ziel.
Hier hat sich jemand eine hübsche Strategie ausgedacht.
Wenn die genervten Bürger anderswo feststellen, dass es keine Blockaden mehr gibt, wenn man sich zu den Zielen der Letzten Generation bekennt, dann werden die ihren Bürgermeistern schon die Türen einrennen mit der Forderung: Freie Fahrt für freie Bürger! Also: Unterschreibt den Ablasshandel.
Wenn dann das Bekenntnis zu den Zielen der Letzten Generation erfolgt ist, wird wohl „der Tragödie zweiter Teil“ auf den Spielplan gesetzt werden. Nun müssen Taten folgen:
- 30 Prozent des innerstädtischen Gebiets als autofreie Zone ausweisen,
- Rückbau von Straßenparkplätzen zu Gunsten einer attraktiven Stadtmöblierung
- Verbrennerverbot im gesamten Stadtgebiet sofort
- Temo 20 auf allen noch zugelassenen Straßen
- Nachtfahrverbot zwischen 21 und 6 Uhr
- Jährlich 20 Prozent des kommunalen Haushalts für Ausbau und Bewirtschaftung des öffentlichen Nahverkehrs
Sonst müssen wir leider wieder blockieren, und diesmal noch intensiver als je zuvor.
Als damals, im September 1977, die Rote Armee Fraktion Hans Martin Schleyer entführt hatte und für seine Freilassung die Freilassung von elf inhaftierten Mitgliedern der RAF forderte, war es maßgeblich Helmut Schmidt, der darauf beharrte, der Staat dürfe sich nicht erpressen lassen. Damals ging es um das Leben eines Menschen in der Gewalt von Entführern, also um weit mehr als darum, sich nur mit den Mitteln des staatlichen Gewaltmonopols der lästigen Klimakleber zu erwehren. Helmut Schmidt blieb standhaft. Martin Schleiyer wurde ermordet, doch zugleich war damit das Ende der RAF eingeläutet.
Wie würde man heute sagen? Der hatte Eier, der Helmut Schmidt.
In Hannover geht man heute schon vor den Klimaklebern in die Knie, nein, nicht nur das. Es sieht eher nach Verbrüderung aus, was da geschieht, und die Frage, ob wir noch ein Rechts- oder schon ein Links- oder Grünstaat sind, drängt sich erneut auf.
Es besteht für mich kaum ein Zweifel daran, dass das massive Auftreten der Letzten Generation mit ihren illegalen Aktivitäten auch dadurch befördert wurde, dass am Beispiel des Verhaltens des Staates gegenüber der terroristischen Organisation Antifa, die in ihrer Radikalisierung und in ihren Anschlägen auf Sachen und Personen längst viel weiter ist, erkannt werden konnte, wie ungefährlich es ist, sich dem Staat dreist entgegenzustellen.
Vor einigen Jahren, als die Forderung nach einem Verbot der Antifa aufgekommen war, hieß es von offizieller Seite ja noch, das sei nicht möglich, weil es „die Antifa“ als Organisation gar nicht gäbe. Das wären immer nur zufällig entstandene, völlig autonome Grüppchen, denen es nur darum ging, ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus zu verhindern. Das wiederum sei durchaus grundgesetzkonform und nicht zu beanstanden.
Als die Website der Antifa, mit ihren Bekennerschreiben und Aktionsankündigungen, einigen Warnern doch etwas zu weit zu gehen schien. Wurde sie tatsächlich bald verboten. Der Witz: Es gibt sie immer noch – und kein Hahn kräht danach.
Konstantin Wecker, dem Liedermacher der Antifa, mit seinem Aufputsch-Song „Gestern habns an Willy daschlogn„, nehme ich die ehrlich-naive Antifaschismus-Attitüde ja noch ab. Außerdem denke ich, dass er fürchtet, er könnte es nicht überleben, sollte er der Antifa, wie sie heute in Erscheinung tritt, öffentlich abschwören.
Bei Saskia Esken und Nancy Faeser bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Was bitte, meinen Sie, sollte eine Bundesinnenministerin veranlassen,
wenn die Antifa androht,
- für jedes Jahr Haft, das ein Straftäter aus ihren Reihen absitzen muss, werde zur Vergeltung ein Sachschaden in Höhe von einer Million Euro angerichtet.
- Jede Razzia in ihren Kiezen werde ebenfalls mit einem Schaden von einer Million Euro vergolten?
Was sollte eine Bundesinnenministerin also tun, die genau weiß – anders als bei den festgenommen Getreuen von Prinz Heinrich III – dass die Antifa hier keine leeren Versprechungen abliefert, sondern längst
- mit hunderten abgefackelter Autos,
- eingeworfenen Schaufensterscheiben,
- halb zu Tode geprügelten Personen mit „nichtlinkem Aussehen“,
- mit Randale bei Demos und Gegendemos,
- mit Angriffen aus dem Schwarzen Block heraus, wobei auch Polizisten mit Steinwürfen und Feuerwerkskörpern angegriffen und verletzt wurden,
bewiesen hat, dass sie es kann, dass sie es will und dass sie es auch tut?
Sollte die Bundesinnenministerin wirklich einfach nur weiter den Kampf gegen rechts verstärken?
Ist natürlich eine hübsche Theorie:
Wenn es keine Rechten mehr gibt, wenn der Kampf gegen rechts gewonnen ist, wird auch die Antifa keinen Grund für Terrorakte mehr haben. Dann wird Deutschland befriedet sein.
Bis dahin aber heiligt der Zweck die Mittel.
Nur mal so, um festzuhalten, dass es Unterschiede gibt, nicht nur bei den Bekleidungsfarben:
Die Sturmabteilung (SA)
war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, indem sie deren Versammlungen vor Gruppen politischer Gegner mit Gewalt abschirmte oder gegnerische Veranstaltungen behinderte. Aufgrund ihrer Uniformierung mit braunen Hemden ab 1924 wurde die Truppe auch „Braunhemden“ genannt. Im Vorfeld der Machtergreifung 1933 widmete sich die Organisation, neben der Propaganda, intensiv dem Straßenkampf und Überfällen auf Sozialdemokraten, Kommunisten und Juden. Dabei wurden Konflikte mit der Staatsmacht sorgfältig vermieden. |
Nur mal so, um festzuhalten, dass es doch heute ganz anders ist:
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Als sie den Ballweg wegsperrten, habe ich geschwiegen.
Ich bin ja kein Querdenker.