Kennt Scholz Faesers Gesetzentwurf?

Gestern habe ich kritisiert, dass die Einbürgerung von Ausländern weiter beschleunigt und vereinfacht werden soll.

Ich war nicht der einzige, der das kritisiert hat.

Nun fühlte sich Kanzer Scholz veranlasst, den Gesetzentwurf zu verteidigen. Er tut das in seiner Video-Botschaft „Kanzler kompakt“, auf die ich unten verlinke.

Scholz sagt da (wörtlich übertragen):


„… und die Frauen und Männer, und auch machmal Kinder, die nach Deutschland gekommen sind, haben sehr dazu beigetragen, dass unsere Wirtschaft so stark ist, wie sie heute ist.

Das ist nicht erst der Fall, seitdem die ersten Gastarbeiter in Deutschland eingetroffen waren.

Das gibt auch seither immer weiter so, dass viele dazu beitragen, dass es hier gut läuft.

Manche leben hier schon sehr, sehr lange, und haben Kinder und Enkel, und deshalb ist es sehr gut, wenn diejenigen, die so lange bei uns leben, sich auch dafür entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.

(…)

Deutschland braucht bessere Regeln für die Einbürgerung all dieser tollen Frauen und Männer.“


 

Scholz tut tatsächlich so, als ginge es nur um Menschen,
die schon sehr, sehr lange bei uns leben.

Tatsächlich steht im Entwurf für das neue Einbürgerungsrecht auch etwas, was Ausländern ab dem Alter von 67 Jahren die Einbürgerung erleichtert, nämlich dadurch, dass ihnen der Sprachtest erlassen wird.

Damit könnte für Zuwanderer früherer Generationen, denen es – aus welchen Gründen auch immer –  nie gelungen ist, die deutsche Sprache zu erlernen, ein Einbürgerungshindernis ausgeräumt sein.

Aber selbst dies ist nur ein Scheinargument: Wenn jemand lange in Deutschland lebt, und sich immer noch – wenn überhaupt – nur rudimentär verständigen kann (der Sprachtest ist ja keine Abiturprüfung!), dann stellt sich durchaus die Frage, ob die betreffende Person überhaupt in Kontakt mit Deutschen steht, bzw. jemals gestanden hat und versucht hat, deren Leben, deren Probleme und deren Freude zu verstehen. Der Erwerb von Sprachkenntnissen, die sich auch ohne Sprach- oder Integrationskurs im Kontakt mit Inländern fast von alleine ergeben, kann doch als starkes Indiz dafür angesehen werden, ob ein Integrationsprozess durchlebt wurde.

Doch zurück zum Kanzler:

Er hat offenbar nicht verstanden, dass Frau Faeser beabsichtigt, die notwendige Zeit, die eine gute Integration üblicherweise braucht, zu ignorieren und die Einbürgerung grundsätzlich nach fünf Jahren zu ermöglichen, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht stattgefunden hat. Auch dann noch, wenn Personen eingebürgert werden wollen, die im „Familienstand“ der Mehrehe leben.

Bei besonderen Integrationsleistungen – also solchen, die über das nach fünf Jahren nicht mehr störende Nicht-Integriertsein hinausgehen – soll die Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein. Wie dieser „Gummiparagraph“ von wohlmeinenden Richtern im Sinne der wohlmeinenden Frau Faeser ausgelegt werden wird, will ich mir gar nicht erst vorstellen.

Entweder weiß Olaf Scholz nicht, dass diejenigen, die schon sehr, sehr lange hier leben, und selbst jene, die erst seit acht Jahren hier leben, nach geltendem Recht ihren Einbürgerungsantrag schon hätten stellen können, oder er führt die Deutschen mit seinem „Sehr-sehr-lange-Gerede“ und mit seinem einführenden Hinweis auf die Leistungen der Gastarbeiter früherer Jahre, die schon Kinder und Enkel haben, bewusst in die Irre.

Im Grunde ist dies aber alles völlig egal.

Solange sich nichts daran ändert, dass jeder, der nach Deutschland kommt, damit faktisch ein lebenslanges Bleiberecht und Anspruch auf staatliche Alimentierung erwirbt, spielt die Staatsbürgerschaft für die in Deutschland lebenden Migranten keine Rolle.

Die deutsche Staatsbürgerschaft hat für die in Deutschalnd angekommenen Ausländer keinen wirklichen Mehrwert mehr.

Hin und wieder versuchte oder vollzogene Alibi-Abschiebungen, die zumeist solche Ausländer treffen, deren Integration weit fortgeschritten ist, dienen meiner Meinung nach hauptsächlich dazu, die Gutmenschenseele gegen Abschiebungen aufzuwiegeln, aber nicht der konsequenten Durchsetzung des Ausländerrechts.

Gerade die vielen jungen Männer werden erkennen, dass der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für sie den Nachteil hat, dass sie gegebenenfalls – sollte die Aussetzung der Wehrpflicht aufgehoben werden – zum Dienst an der Waffe eingezogen werden könnten.

Mein Eindruck ist es, dass Frau Faeser mit der Einbürgerungsvereinfachung vor allem die folgenden Ziele verfolgt:

  1. Der linksgrünen Klientel in einer „Herzensangelegenheit“ entgegenzukommen und damit Punkte für sich und die SPD und die Ampel zu sammeln.
  2. Das demografische Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern in der Bevölkerung weiter zu verschleiern.
  3. In der Kriminalstatistik einen für den Michel erträglicheren Anteil der Straftaten von Ausländern auszuweisen.

Von daher darf getrost davon ausgegangen werden, dass die jetzt noch gebräuchliche Unterscheidung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund in einem nächsten Schritt aufgegeben wird, um im übernächsten Schritt den Diskriminierungsvorwurf gegen jeden zu erheben, der diese Unterscheidung noch trifft.

Des Kanzlers Video-Botschaft (1 Minute 53)
Es steht immer das jüngste Kanzler-Video oben. Gemeint ist die mit dem Titel: Einwanderungsland Deutschland – und das ist gut so?