EU-Lieferkettengesetz – wem wird es nützen?

Das Gutmenschentum, das stets bemüht ist, das Wohl von Wirtschaftsflüchtlingen, ausländischen Niedriglohnbeschäftigten, Transpersonen, Klimaklebern, Feldhamstern und Milchkühen als die höchsten zu verteidigenden Werte hochzuhalten, hat nun das europäische Lieferkettengesetz geschaffen.

Ach, was für ein wohliger Gedanke, dass da,

wo Hunger, Not und Armut herrschen und sich westliche Konzerne Bekleidung, Schuhe und Smartphones zusammennageln und Seltene Erden – gerne auch per Kinderarbeit – aus den Minen fördern lassen,

aufgrund unserer Gutherzigkeit jetzt bessere Arbeitsbedingungen, mehr Umweltschutz und angemessene Bezahlung zur Pflicht werden.

Es ist vollkommen richtig, dass miserable Arbeitsbedingungen, Vernachlässigung des Umweltschutzes und Hungerlöhne zu den Vorteilen jener Staaten gehören, in denen solche Zustände möglich sind, denn damit sind sie in der Lage, im internationalen Wettbewerb erfolgreich anzubieten.

Vergessen wir nicht, dass Schröders Agenda 2010, mittels derer Arbeitnehmerrechte zusammengestrichen, die Sozialsysteme beschädigt wurden  und in Deutschland ein Niedriglohnsektor etabliert wurde, der gleichen Grundidee folgte, nämlich die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten, bzw. zu stärken.

Der deutsche Export, so alle, die nach wie vor die Agenda-Politik und die Hartz-Systeme loben, wäre bald zusammengebrochen, hätte es nicht diese Maßnahmen gegeben.

Was passiert nun aber in jenen Staaten, die von den westlichen Importeuren per Lieferkettengesetz gezwungen werden müssen, sich an von der EU willkürlich gesetzte Standards in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Mindestentlohnung zu halten?

Richtig. Deren Produkte und Leistungen werden sich verteuern. Damit verlieren sie an Wettbewerbsfähigkeit, während andere, deren Entwicklung bereits etwas weiter fortgeschritten ist, die ein bisschen mehr Arbeitsschutz, ein bisschen mehr Umweltschutz und etwas höhere Löhne zahlen, plötzlich wieder konkurrenzfähig werden. Hurra! Die Billigstkonkurrenz ist weg vom Markt.

Da werden, nur zum Beispiel, arbeitslose Chinesinnen plötzlich an die Nähmaschinen gerufen, während die Näherinnen in Bangladesch sich wieder ganztags der Familie widmen können.

Es gibt nur einen begrenzten Bedarf auf dieser Welt, und dieser begrenzte Bedarf wirkt zurück auf die Begrenzung der erforderlichen Kapazitäten. Es wird also keinesfalls die doppelte Menge an T-Shirts auf den Markt kommen, auch, weil es von denen sowieso schon viel zu viele gibt, die in schneller Folge nur für das Wachstum der Müllberge sorgen.

Außerdem werden die unter den Bedingungen des Lieferkettengesetzes hergestellten Produkte etwas teurer werden. Es verändert sich dadurch aber nicht die Kaufkraft in der EU, was bedeutet, dass am Ende des Tages weniger importiert werden wird, weil weniger gekauft werden kann.

Das heißt, um im Beispiel zu bleiben, dass eben nicht nur in Bangladesch Arbeitsplätze verloren gehen werden, sondern auch dort, wo die Produktion hingewandert ist.

Es könnten auf diesem Wege sogar Arbeitsplätze in der EU verloren gehen, und zwar im Handel und in der Logistikbranche, weil weniger Waren umgesetzt werden.

Das Lieferkettengesetz der EU ist ein lupenreines Marktzugangshindernis, allerdings in wohlfeiler, gutmenschlicher Verkleidung.

Man hätte ebensogut Einfuhrzölle auf bestimmte Waren aus bestimmten Ländern erheben können, um die Produktion in Bulgarien aufzubauen und damit das Brutto-Inlandsprodukt Bulgariens zu steigern.

Widerspruch gegen diese These ist erwünscht. Bedenken Sie aber bitte, dass diese Überlegungen durch Thatcher, Blair und Schröder bestätigt wurden, wie auch durch die Griechenland-Rettung der EU.