Corona – es wird keine Aufarbeitung geben

Die Stimmen, die, je länger die Maßnahmen zurückliegen, umso lauter fordern, es müsse nun eine Aufarbeitung geben, manche fordern sogar, es müsse auch persönliche Konsequenzen geben, haben ja absolut recht, doch gerade deshalb wird es vor dem Jahr 2100, wenn sich dann die ersten Historiker daran wagen, die Geschehnisse neutral zu beleuchten, nicht dazu kommen.

Dafür gibt es drei Gründe, von denen jeder für sich alleine ausreichen würde, eine Aufarbeitung zu Lebzeiten der Opfer und Täter zu unterlassen, bzw. zumindest zu erkennen, dass es sie nicht geben kann und wird.

Erstens:

Wir haben nicht nur nur eine Erde, wir haben auch nur einen Satz politisches Personal.

Eine gewissenhafte Aufarbeitung aller Vorgänge rund um die Corona-Pandemie in Deutschland müsste zu dem Ergebnis gelangen, dass die politischen Entscheidungsträger ihrer Verantwortung in sträflicher Weise nicht gerecht geworden sind. Dabei sind die zumindest umstrittenen „Maskendeals“ und „Impfstoff-Beschaffungsdeals“ noch die eher lässlichen Sünden. Das katastrophale Versagen ist da zu finden, wo sich die Verantwortlichen zu einem Corona-Regime zusammenrotteten, das wild entschlossen war, auf falschen Informationen beruhende Maßnahmen gewaltsam durchzusetzen. Dass alles, was heute über die „Pandemie“ und die „Maßnahmen“ bekannt ist, schon im ersten Corona Jahr von angesehenen Wissenschaftlern vorgetragen wurde, hat nicht dazu geführt, die eigene Position noch einmal  kritisch zu überprüfen, sondern zur Verteufelung der kritischen Stimmen, was teils mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden war. Wer also sagte, dass

  • Corona ein der saisonalen Grippe vergleichbares Risiko darstellt, dass also unter vorerkrankten Älteren mit schweren Verläufen und auch Todesfällen zu rechnen sei, dass Jüngere ein deutlich geringeres Risiko aufweisen und Kinder und Jugendlich praktisch gar nicht bedroht sind,
  • dass das Tragen von Masken, auch der zuletzt zwingend vorgeschriebenen FFP2-Masken, weder Eigen-, noch Fremdschutz gewährleistet, weil  diese Masken nicht geeignet sind, Viren dieser Größe auszufiltern, während das Tragen der Maske selbst gesundheitliche Gefahren mit sich bringt, die in der Arbeitsschutzverordnung zwar mit strengen Vorschriften zu den Trage- und Pausenzeiten gewürdigt werden, welche für den medizinischen Einsatz aber faktisch außer Kraft gesetzt wurden,
  • dass die PCR-Tests zu jedem gewünschten, aber kaum zu einem sinnvoll verwertbaren Ergebnis führen,
  • dass die verordneten Lockdowns nicht nur massiven wirtschaftlichen Schaden anrichten, sondern auch schwere psychische Belastungen für die „Eingesperrten“ mit sich bringen und  vor allem die Schüler massiv ins Hintertreffen geraten ließen,
  • dass es durchaus bekannte, konventionelle Behandlungsmethoden und Arzneimittel gäbe, 
  • dass ein innerhalb kürzester Zeit entwickelter Impfstoff mit einem gänzlich neuartigen Wirkungsprinzip ohne hinreichende klinische Erprobung niemals zugelassen werden sollte und dass die Massenimpfungen unvorhersehbaren Schaden anrichten würden,

wurde quasi öffentlich hingerichtet, während die Panik unter der Bevölkerung immer wieder neu befeuert wurde.

Wenn man nun „aufarbeiten“ wollte, wenn man alle poltisch Verantwortlichen, beginnend bei den Mitglieder des Deutschen Bundestages und den beiden Bundesregierungen aus der Corona-Zeit, über die Ministerpräsidenten der Länder , die Mitglieder der Landesregierungen und der Landtage, mit ihren Handlungen konfrontieren, sie strafrechtlich belangen und ihrer Ämter entheben wollte, und dies bis in die Landkreise hinein, wer bliebe dann übrig, um deren Aufgaben zu übernehmen? Nicht mehr als vielleicht zwei Dutzend einzelner Mitglieder mit Regierungserfahrung der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien und ein größerer Teil der AfD.

Würde das genügen, um den Staat am Funktionieren zu halten, wenn bisher nicht öfffentlich in Erscheinung getretene Parteimitglieder aus den hinteren Reihen ohne jegliche Einarbeitung übernehmen müssten? Nein. Der Staat würde wie ein frisch geköpfter Hahn noch eine kurze Weile flatternd herumrennen und dann zusammenbrechen.

Es stellt sich dasselbe Problem, das sich nach 1945 schon einmal stellte, und das damals in sehr vielen Fällen mit dem Persilschein der Entnazifizierung so elegant gelöst wurde, dass so mancher stramme Nationalsozialist erst nach vielen Jahren in Amt und Würden als solcher erkannt wurde. Ein herausragendes Beispiel bietet Hans Filbinger.

Zweitens:

Das Interesse an der Aufarbeitung ist relativ gering.

Für die Installation einer Instanz, die sich mit der Aufarbeitung befassen sollte, bedarf es politischer Mehrheiten. Volksabstimmungen auf Bundesebene bleiben ja ein nach wie vor uneingelöstes Versprechen des Grundgesetzes.  Selbst wenn sich in der gemeinen Bevölkerung inzwischen eine Mehrheit für die Aufarbeitung finden lassen sollte, was ich nach wie vor für unwahrscheinlich halte, hätte diese keine Möglichkeit, sich zu artikulieren. Es existiert hier das gleiche Problem, wie beim Versuch, das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, die sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung geben sollte: So lange sich keine amtierende Regierung findet, die einen verfassungsgebenden Prozess nicht nur anstößt, sondern auch noch gesetzlich legitimiert und ordnet, gibt es keinen Weg dahin.

Wie im ersten Abschnitt bereits dargelegt, gibt es jedoch unter den Verantwortlichen Akteuren nur eine minimale Anzahl von Personen, die selbst frei von Schuld wären, und ob diese wiederum willens und bereit wären, gegen ihre Parteifreunde ins Feld zu ziehen, ist äußerst fraglich. Der fromme Spruch: „Wer den Sumpf trockenlegen will, darf die Frösche nicht fragen“, gilt eben auch nur von oben nach unten, aber nicht umgekehrt.

Drittens:

Das Personal, das für die Aufarbeitung erforderlich wäre, ist nicht vorhanden oder befangen.

Im Grunde kämen nur zwei Funktionsgruppen in Frage, nämlich die „unabhängige“ Justiz, die sich während der Coronazeit weitgehend freiwillig dem Regierungshandeln als Erfüllungsgehilfe untergeordnet hat, und die – wo sich Widerstand zeigte – schon auch einmal unter Repressionsmaßnahmen zu leiden hatte, wie jener Weimarer Richter, der es gewagt hatte, wider den Stachel zu löcken. Die Justiz kann also rundweg als befangen abgelehnt und ausgeschlossen werden.

Die andere, formal weitaus schwächere Gruppe, wäre die so genannte „Vierte Gewalt“, also die Medien. Dort war allerdings während Corona die gleiche Gleichschaltung mit dem Regierungskurs zu besichtigen wie bei der Justiz. Natürlich gibt es auch die „alternativen Medien“, von denen einige sich doch um Aufklärung bemüht haben, während die anderen ihre Nebelkerzen geworfen haben, doch was hat es geholfen? Es hat vielleicht einige Menschen in ihren Auffassungen bestärkt, es hat dazu beigetragen, dass Menschen sich zu Spaziergängen zusammengefunden haben, um diese unter mehr oder intensiver Polizeipräsenz abbrechen zu müssen. Es hat unter Umständen dazu beigetragen, dass einige Menschen sich der Spritze verweigert haben, und dass von diesen wiederum ein Teil nicht unter Nebenwirkungen zu leiden hat oder nicht in der Rubrik „plötzlich und unerwartet“ aufgetaucht ist.

Mehr ist auch nun nicht zu erwarten. Selbst wenn sich einige der Großen, wie Tichy und Reichelt zusammentun würden, um ein „Tribunal“ zu veranstalten, es hätte keinerlei rechtliche Wirksamkeit, außer dass sich die Veranstalter vor Verleumdungsklagen nicht mehr retten könnten.

Sorry. Es fehlen in Deutschland die Strukturen, die geeignet und stark genug wären, vorsätzlich oder grob fahrlässiges Regierungshandeln wirksam zu verurteilen.

Fazit

Aus einer Position der Schwäche und Hilflosigkeit heraus nach Aufarbeitung zu rufen, ist zwar ein nachvollziebares und verständliches Unterfangen, doch es wird nicht erhört werden. Wenn eine Bevölkerung nicht in der Lage war, sich zum Zeitpunkt des Geschehens gegen Übergriffe der Regierung zu verwahren, kann ihr das auch nachträglich nicht gelingen, solange sich an den Machtstrukturen nichts geändert hat.

Wichtiger wäre es jetzt, Zeit und Energie dafür aufzuwenden, rechtzeitig, also solange es noch möglich ist, die Dekarbonisierer und Deindustrialisierer zu bremsen. Deren Verhalten während Corona kann dabei als Beispiel genommen werden. Damals haben sie Panik geschürt, heute schüren sie wieder Panik. Damals haben sie uns genötigt, unser Leben total umzustellen, indem sie Testpflicht, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und de-fakto-Impfpflicht verordnet haben.  Heute  sollen wir unsere Heizungen und unser Automobile verschrotten, kein Fleisch mehr essen, nicht mehr in Urlaub fliegen, und so weiter. Die Schädlichkeit von CO2 für das Weltklima ist dabei ebensowenig bewiesen, wie die Schädlichkeit von Sars-Cov-2 für die Gesamtbevölkerung. Die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen ist heute ebensowenig bewiesen, wie damals, doch inzwischen wissen wir, dass die Maßnahmen weitgehend sinnlos waren und teils schwere Schäden angerichtet haben. Soll sich das, muss sich das wiederholen? Es sind im Wesentlichen die gleichen Interessen die von den gleichen Personen vertreten werden. Das sollte uns zu denken geben.

Anmerkung:
Im Übrigen war ich zu Beginn selbst einer derjenigen, die forderten, Coroan ernst zu nehmen, statt die Gefahren leichtsinnig abzutun. Dazu habe ich am 1. April 2020 diesen Aufsatz geschrieben: Das Krähen der Corona-Gockel

Von dieser Position bin ich – mit fortschreitenden Informationen – immer weiter abgerückt. Dass die Verantwortlichen diese Korrektur nicht vorgenommen haben, ist ein Indiz dafür, dass es sich tatsächlich um Vorsatz gehandelt haben könnte.