Gestern noch Satire, heute schon amtlich

Im Paukenschlag vom 15. September mit den ultimativen Anti-Putin-Spartipps schrieb ich noch, in der Annahme, damit bei meinen Lesern Erheiterung hervorzurufen:

4. Heizen Sie ausschließlich mit Körperwärme.

 Sehen Sie, genauso viel Hitze wie eine hundert Watt Glühlampe, gibt der menschliche Körper rund um die Uhr permanent ab. Bei intensiver körperlicher Betätigung kann dieser Durchschnittswert noch deutlich überschritten werden. In jüngeren Gebäuden, die also ab etwa 1995 errichtet wurden, wird die maximal erforderliche, vorzuhaltende Heizleistung für die kältesten Tage des Winters mit etwa 50 bis 60 Watt pro Quadratmeter angegeben. An den weniger kalten Tagen wird davon deutlich weniger benötigt.

Mit der Befolgung der Tipps 1 und 2 haben Sie bereits alle Voraussetzungen geschaffen, um Ihre autarke Körperwärmeheizung zu nutzen. Wohnen Sie immer noch im kleinsten Raum der zu großen Wohnung, können Sie die Innenwände dieses Raumes mit den nicht weggeworfenen, flächigen Verpackungsmaterialien aus Kunststoffschäumen vollständig isolieren, womit die erforderliche Wärmeleistung auf nur noch 5 bis 10 Watt pro Quadratmeter reduziert werden kann. Die Wärmeabgabe einer Person genügt dann, um auf  10 Quadratmetern eine Raumtemperatur nahe 20 Grad herzustellen, gemeinsam mit einer zweiten Person sind wohlige 23 bis 25 Grad bei wärmebewusstem Sparlüften leicht zu erreichen.

 

Heute lese ich bei Tichy von dieser Botschaft des Bezirksamtes Potsdam:

Stattdessen empfiehlt das Bezirksamt neben den bereits für die öffentlichen Gebäude vorgeschriebenen Maßnahmen, die Raumtüren in den Wohnungen geschlossen zu halten. Ein warmes Zimmer reicht – am besten das kleinste, weil das am wenigsten Heizwärme benötigt und vielleicht schon durch die Körperwärme der anwesenden Bewohner genug Raumwärme erhält.

Ich fordere,

vergleichbar dem Lohnabstandsgebot, ein Satireabstandsgebot, das es der Politik verbietet, satirisch gemeinte Ideen vor Ablauf von 12 Monaten ab Erstveröffentlichung in bierernste Gesetze und Verordnungen zu überführen.

Die Überwachung sollte einer eigens zu schaffenden Satireabstandsüberwachungskontrollkommission mit den notwendigen polizeilichen Befugnissen übertragen werden, Zuwiderhandelnde unverzüglich festzunehmen, dem Untersuchungsrichter vorzuführen und ggfs.  im Schnellverfahren Diäten und Pensionen, abhängig von der Schwere des Verstoßes, für mindestens einen, höchstens aber 72 Monate zu streichen. Selbsterständlich sind alle gegen das Satireabstandsgebot verstoßenden Gesetze und Verordnungen als von vornherein nichtig anzusehen und außer Kraft zu setzen, bei Eilbedürftigkeit durch Sondersendungen in Rundfunk und Fernsehen.