Einfache Rezepte? Funktionieren am besten.

Immer, wenn ich aus dem Munde von Politikern, Wirtschaftsführern, Globalisten und Philantropen den Halbsatz höre:

„… aber einfache Rezepte funktionieren nicht!“,

regt sich in mir der nagende Verdacht, dass die jeweils zur Debatte stehenden, einfachen Rezepte für ungelöste Probleme einfach viel zu gut funktionieren würden, um das erreichen zu können, was wirklich beabsichtigt wird. Dieser Verdacht wird noch dadurch verstärkt, dass einfache Lösungen, die so einfach sind, dass die Masse der Wähler ihre Wirkung nachvollziehen könnte, sehr schnell als „blanker Populismus“ abqualifiziert werden, und der kleine Schritt, der dann noch fehlt, um vom Populismus zum Rechtsextremismus zu gelangen, wird selten ausgelassen.

Spielen wir ein bisschen mit den Worten. Das „Rezept“ stammt ursprünglich aus der Küche und ist auch heute noch dort zuhause. Ein Rezept ist die Aufzeichnung von Zutaten, deren Mengenverhältnissen und der Reihenfolge der Arbeitsschritte. Es gibt „einfache“ Rezepte, die sogar funktionieren, wenn sich Ungeübte an den Herd stellen und das Rezept, wie aufgezeichnet, nachkochen oder nachbacken. Der Rührkuchen gelingt genauso wie die Gemüsesuppe. Immer.

Es gibt aber auch komplizierte Rezepte, bei denen es nichts hilft, den Versuch zu unternehmen, sich sklavisch an die Anweisungen zu halten, weil es langjähriger Erfahrung bedarf, um bestimmte Arbeitsschritte richtig ausführen und bestimmte Zustände richtig erkennen zu können.

Wer also auf Nummer sicher gehen und sich nicht mit einem missglückten Gericht blamieren will, der wird jeweils zum einfacheren Rezept greifen und damit Erfolg haben.

Es folgt der nahezu überleitungsfreie Sprung zum jüngsten Flüchtlingsgipfel.

Da fanden sich also viele Köche aus den Bundesländern,

organisiert in der Dachorganisation Bundesrat, dennoch erkennbar uneins, weil ihre Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Parteien es erfordert, unterschiedliche Auffassungen zu vertreten,

in der Küche zusammen, um  gemeinsam mit dem Bundeskanzler in jenen Topf zu gucken, in dem der heiße Brei seit vielen Jahren vor sich hin blubbert, ohne bisher jemals zu einer servier- und verzehrfähigen Konsistenz gelangt zu sein.

Angesetzt wurde dieser Topf schon lange vor 2015. Auch schon vor 1989, als der Topf noch unter der alleinigen Obhut der Eliten der alten Bundesländer und der alten Bundesrepublik stand. Man behandelte diesen Topf recht stiefmütterlich, hielt die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland für ein Experiment, das man jederzeit abbrechen könnte, zumal man davon ausgegangen ist, dass die Geister, die man gerufen hat, ganz von alleine wieder verschwinden würden.

Damals war man sich allerdings noch vollkommen einig darüber, dass dieser Topf niemals auch nur eine Spur des zwar bekannten, aber ziemlich raren Gewürzes Asylium enthalten dürfe. Das Asylium hielt man im Gewürzschrank in einem ganz kleinen Gläschen verborgen und unter Verschluss.

Die „Fachkräfte damaliger Qualifikation“, nach denen die Industrie verlangt hatte, dachten aber mehrheitlich nicht daran, wieder zu verschwinden. Ja, solche gab es auch, die mit dem Ersparten und einem uralten Diesel, beladen bis weit über die Dachkante, über den Autoput die Heimreise antraten und sich dort, vergleichsweise reich geworden, eine neue Existenz aufbauten.

Die meisten blieben jedoch da, zahlten ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zeugten Kinder, schickten sie in die Schule und wurden zwar nicht Deutsche, weil sie das mehrheitlich gar nicht wollten, aber mehr und mehr zu Mitbürgern.

Das Problem, das die Köche damals erkannten, aber nicht zu lösen vermochten, lässt sich in der Frage zusammenfassen:

„Ist Deutschland ein Einwanderungsland – oder nicht?“

Dass diese Frage immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet ist, machte Frau Göring-Eckardt am 11. Mai vor dem Deutschen Bundestag deutlich als sie forderte, Deutschland müsse ein beliebtes Einwanderungsland werden.

Womit wir  wieder beim Heute wären. Der Topf musste inzwischen mehrfach durch einen größeren ausgetauscht werden, und der jetzt in Gebrauch befindliche nimmt so viel Platz auf dem Herd ein, dass der Streit darum, wer neben diesem Topf überhaupt noch ein Süppchen kochen darf, inzwischen die Diskussionen in der Küche dominiert.

Es ist aber auch viel hineingeworfen worden, was in Bezug auf den Inhalt dieses Topfes zu einer Art babylonischer Sprachverwirrung geführt hat. Asylsuchende mit Bleibeperspektive, Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, Flüchtlinge,  Geflüchtete, Schutzsuchende, Schutzbedürftige, Geduldete, verlängert Geduldete, Fachkräfte mit Qualifikation, Fachkräfte ohne Qualifikation, Ausreisepflichtige, Familiennachzügler, Zuwanderer, Migranten, Armutsmigranten, Ukrainer …

Alleine das Feuer unter diesem Topf am Brennen zu halten, kostete den Bund im letzten Jahr knapp 30 Milliarden Euro, was aber nur die halbe Miete ist, denn die Länder und Kommunen, zuständig für Unterbringung und Versorgung der „im Topf Befindlichen“, kommen, wegen der über sie verhängten, viel schärferen Schuldenbremse nicht mehr über die Runden.

Dann kamen sie wieder auf, die alten Diskussionen und die alten, komplizierten Rezepte. Vor allem die EU, die müsse sich um eine gerechtere Verteilung kümmern und die Außengrenzen besser schützen, und man müsse in den Herkunftsländern oder an den Küsten Nordafrikas Asylzentren errichten und schon dort über die Anträge entscheiden. Nur am eigenen Herd, da wollte man nicht wirklich eingreifen. Schließlich ist Deutschland berühmt für seine Humanität, was bestimmte Handlungsweisen schlicht verbietet, außerdem leidet Deutschland unter einem Fachkräftemangel, so dass man nun selbst Unqualifizierten, die in Deutschland Arbeit suchen wollen, einen Aufenthaltsstatus gewähren wolle, und vielleicht müsse man auch mit den Herkunftsländern über Rücknahmevereinbarungen verhandeln, doch über all diese Arbeitsschritte konnte man sich auch diesmal wieder nicht einigen, schon gar nicht mit der gar nicht anwesenden EU, so dass man im Herbst wieder zusammenkommen wolle, um wieder einmal einen Blick in den gemeinsamen Topf zu werfen. Es wäre ja möglich, dass sich das Unterbringungsproblem bis dahin von selbst gelösten haben könnte. Man weiß ja nie. Es wäre ja möglich, dass sich unter den Transferleistungsbeziehern bis dahin eine ganze Million hochqualifzierter Fachkräfte würde finden lassen, welche, statt Sozialleistungen zu beziehen, nun selbst Steuern und Sozialbeiträge zahlen. Man weiß ja nie!

Aber, damit bis dahin nichts anbrennt, hat der Bund den Ländern wieder einmal eine seiner vielen Milliarden versprochen. Auch wenn die Länderchefs damit nicht zufrieden waren, haben sie sich dennoch damit zufriedengegeben und sind wieder nachhause gezogen, um dort die Beschlüsse zu loben oder als vollständig unzureichend zu zerreißen.

Natürlich werden sie auch im Herbst wieder nichts anderes zustandebringen als eine Petition an die Sterneköche der EU zu richten, weil die es schließlich richten müssten – und vielleicht gibt es noch einmal eine Milliarde für die Länder.

Dass sie alle miteinander in der Lage wären, statt eine undefinierbare Suppe anzurühren, ein ganz einfaches Rezept zu befolgen, so, wie Schnitzel Wiener Art mit Pommes und einen kleinen Salat, wollen sie aus unterschiedlichsten ideologischen Gründen nicht wahr haben.

Dieses Rezept sieht so aus:

  1. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist Deutscher, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, usw., unterliegt dem deutschen Recht und genießt staatlichen Schutz und staatliche Fürsorge. Keine weitere Diskussion!
  2. Die Einreise von Ausländern nach Deutschland wird durch lückenlose Grenzkontrollen nach den nachstehenden Regeln gesteuert:
  1. Politisch Verfolgte genießen Asyl. Über das Recht auf Asyl wird binnen vier Wochen noch an der Grenze entschieden. Asylbewerber sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität und der Asylgründe kooperativ mitzuwirken. Asylberechtigte haben das Recht, sich Arbeit zu suchen und selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Ansonsten erhalten sie Sozialleistungen nach deutschem Recht. Bei Wegfall der Asylgründe ist im Einzelfall über ein Bleiberecht zu entscheiden, wobei insbesondere der Erfolg bisheriger Integrationsbemühungen zu würdigen ist.
  2. Fachkräfte, die über jene Qualifikationen verfügen, an denen es in Deutschland mangelt, erhalten von den deutshen Botschaften im Ausland ein Visum mit einer zunächst befristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren in eine unbefristete umgewandelt werden kann.
  3. Kriegsflüchtlinge erhalten für die Dauer der Gefahrensituation ein Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltsberechtigung ist von einer Identitätsfeststellung abhängig, die Entscheidung ist binnen vier Wochen an der Grenze zu treffen. Kriegsflüchtlinge sind gehalten, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Ist ihnen das nicht möglich, werden Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und monatlich ein Taschengeld in Höhe von 100 Euro zur Verfügung gestellt. Arbeitsfähige Kriegsflüchtlinge, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, dürfen und sollen zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden.
  4. Asylberechtigte, Fachkräfte und Kriegsflüchtlinge können nach 10 Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland die Einbürgerung beantragen.

3. Nicht-EU-Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht unter die Kategorien  a) bis c) fallen, sind auszuweisen und spätestens drei Monate nach dem Ausweisungsbescheid in ihr Heimatland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat abzuschieben.

4. Der Vollzug von EU-Recht, das dem entgegensteht, wird von Deutschland so lange ausgesetzt, bis die EU wirksame Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen und zur Verteilung von Asylbewerbern und Geflüchteten auf die Mitgliedsländer getroffen hat, durch welche die überproportionale Belastung Deutschlands durch Migration beendet wird.

5. Etwaigen Vertragsverletzungsverfahren der EU wird Deutschland mit der Kürzung seiner Beiträge zur EU-Finanzierung begegnen.

Wo ist das Problem?

Vielleicht muss aber auch gefragt werden:

Wer ist das Problem?