Wenn der Stadtkämmerer beim Job Center Geld abholt

Passend zum morgigen Bund-Länder Migrationsgipfel, bei dem zwischen Bund, Ländern (und Kommunen) um Milliarden gerungen wird, sei darauf hingewiesen, dass viele Gemeinden bereits damit begonnen haben, ihre Haushalte dadurch zu entlasten, dass sie Gebühren für die Unterbringung von Menschen erheben, zu deren Unterbringung sie gesetzlich verpflichtet sind, und zwar von den Unterzubringenden selbst.

Diese wiederum treten, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen, mit dem ihnen ausgehändigten Gebührenbescheid beim Job Center an, das wiederum verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat sich schon im Januar über  „sittenwidrige Gebührenforderungen“ seitens der Gemeinden beschwert, die selbst Unterkünfte betreiben. „Wuchergebühren“ seien in Niedersachsen die Regel und nicht die Ausnahme, wie der Flüchtlingsrat betont. Wie soll man es auch sonst nennen, wenn zwei Frauen, die sich ein 20-Quadratmeter-Zimmer teilen, dafür pro Person 300 Euro Miete, 50 Euro Heizkosten, 30 Euro Strom und 131 Euro für Nebenkosten, insgesamt also 1022 Euro, zahlen sollen, wobei sie sich Bad und Küche mit sieben Bewohnerinnen teilen müssen.

Das niedersächsische Beispiel scheint inzwischen Schule zu machen. In Lindenfels, einer 5.000 Einwohner-Gemeinde an der südhessischen Bergstraße will man sich heute im Haupt- und Finanzausschuss mit der Frage der Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten beschäftigen.

Nachdem es keinen vernünftigen Grund für die Haushaltsverantwortlichen der  Gemeinde gibt, keine Gebühren zu erheben, wird es wohl so kommen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Das Gezerre und Geschiebe um die Milliarden ist allerdings vollkommen lächerlich. Es ist so was von egal, aus welcher Kasse gezahlt wird. Es ist Geld, das der deutsche Steuerzahler aufbringen muss, seit aus dem bloßen Aufenthaltsrecht, das einst mit der Asylgewährung verbunden war, ein Recht auf Vollversorgung nach deutschem Sozialhilfestandard geworden ist – und wenn die Gemeinden sich das Geld über das JobCenter beim Bund abholen – was soll’s?

Wenn effektive Entlastungen herbeigeführt werden sollten, dann können die nur auf zwei Wegen erreicht werden.

  1. Reduzierung der Leistungen
  2. Begrenzung der Zahl der Bezugsberechtigten

Ob es stimmt, dass b) sich automatisch ergäbe, wenn nur a) in Angriff genommen würde, ließe sich übrigens leicht feststellen, wenn die EU im Zuge ihrer Maßnahmen zur Bewältigung der Zuwanderung den Aufenthaltsstaaten einen EU-einheitlichen, monatlich auszuzahlenden Geldbetrag für Geflüchtete vorschreiben würde, von dem diese ihren Lebensunterhalt, einschließlich der Kosten für Wohnen und Heizen, zu bestreiten hätten.

Aber die EU bringt ja nicht einmal die Verteilung auf die Mitgliedsstaaten auf die Reihe …