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Bayern

Bayerns direkte Demokratie

In Bayern ist es möglich und von der Verfassung des Freistaats gedeckt, dass das Volk – die notwendige Anzahl von Stimmen vorausgesetzt – die Auflösung des Parlaments verlangen kann. Genau das wird momentan in Bayern angestrebt. Das bayerische Staatsministerium des Inneren hat die folgende Forderung als Basis für die Zulassung eines Volksbegehrens anerkannt, und überall in den Gemeinden können sich die wahlberechtigten Bayern dem anschließen: „Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäßArt. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung ||| … weiterlesen