Grundsätzliches in Anlehnung an Grundgesetzliches

Grundsätzliches
in Anlehnung an Grundgesetzliches

Paukenschlag am Donnerstag No. 8 /2019 Hier auch als PDF:Pad 8 2019

 

Das Vertrauen der interessierten Menschen in die Politik und in weite Teile der Wirtschaft, und da wiederum insbesondere den Finanzsektor betreffend, ist weitgehend zerstört, weil Lug und Betrug nicht länger als die Ausnahme in Erscheinung treten, sondern geradezu zum allgemeinen Geschäftsmodell geworden sind.

Solche Zustände im Lande zwingen dazu, das Verhältnis zwischen den Menschen und den privaten, wie staatlichen Organisationen wieder auf eine tragfähige und vertrauensvolle Basis zu stellen.

Das Grundgesetz von 1949 sollte dauerhafte Basis für das Zusammenleben in Deutschland sein. Weil es, gerade im Bereich der Menschen- und Bürgerrechte, mit der gelebten Realität nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen ist, halte ich eine Restaurierung der Rechtsordnung für dringend angeraten.

Die nachstehenden Grundsätze sollten im Zusammenhang beurteilt werden, da ich die Verknüpfungen und die daraus entstehenden Konsequenzen nicht noch eigens ausgeführt habe. Also: Bitte erst alles durchlesen, und dann kritisieren, wenn möglich konstruktiv.

 

 1. Die Würde des Menschen

Der Mensch ist ein selbsteigenes Wesen und kann niemals Besitz oder Eigentum anderer natürlicher oder juristischer Personen sein oder gegen seinen Willen fremden Befehlen und Anordnungen unterworfen werden.

Der deutsche Staat garantiert daher jedem Deutschen das unveräußerliche Recht, sich innerhalb der Staatgrenzen auf öffentlichem Grund frei zu bewegen, sich zur Vertretung seiner Interessen und Überzeugungen zu Gruppen, Vereinen, Gewerkschaften oder Parteien zu verbinden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild uneingeschränkt zu äußern, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, sich entsprechend seinen persönlichen Fähigkeiten aus- und weiterzubilden, einen Beruf auszuüben oder ein Gewerbe zu betreiben.

Einschränkungen, z.B. für „gefährliche Berufe“ oder „Straftäter“ können zum Schutz der Allgemeinheit gesetzlich festgelegt werden.

 

2. Die Pflichten und Rechte des Staates

Der Staat und seine Gliederungen sind verpflichtet, für die Staatsbürger
jene Dienstleistungen der infrastrukturellen Grundversorgung zu erbringen, die eine übergeordnete Planung und Koordination, sowie die Vorhaltung von entsprechenden personellen und materiellen Ressourcen erfordern. Das sind vor allem die Aufstellung und der Unterhalt von Verteidigungskräften, die Aufstellung und der Unterhalt von Polizeikräften, der Bau und der Unterhalt von Verkehrswegen, die Infrastruktur der Wasser- und Energieversorgung sowie der Kommunikationstechnik und zwar in allen Landesteilen im notwendigen Umfang und in für alle Deutschen gleicher Qualität. Dazu wird der Staat je nach Bedarf eigene Organisationen (Ministerien, Ämter, Behörden) installieren und deren Arbeit auf geeignete Weise unter Mitwirkung der Bürger beaufsichtigen.

Soweit zur korrekten Erfüllung dieser Aufgaben persönliche Daten der Bürger erforderlich sind, darf  der Staat diese in einem offenen und transparenten Verfahren bei den Bürgern erheben. Vorsorgliches, offenes oder verdecktes Erheben und Sammeln, sowie der Ankauf von persönlichen Daten sind dem Staat auf keiner Gliederungsebene gestattet. Polizeien und Geheimdienste sind davon ausgenommen, sofern gegen Einzelne oder Gruppen von Bürgern der konkrete Verdacht besteht, eine Straftat verübt zu haben oder eine schwere, staatsgefährdende Straftat vorzubereiten.

Der Staat hat das Recht, zur Finanzierung seiner Aufgaben Steuern so zu erheben, dass im Resultat alle Bürger im Verhältnis zu ihren Einkünften gleich belastet sind.

 

3. Gesetzgebung

Gesetzgebendes Organ ist auf allen Gliederungsebenen ein Parlament. Die Zusammensetzung der Parlamente wird im Abstand von vier Jahren durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmt. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und der jeweiligen Gliederungsebene angehört. Wählbar ist, unabhängig vom Wohnort, jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet und mindestens 10 Jahre lang durchgängig einen Beruf ausgeübt hat. Für alle Wahlen können Wahlvorschläge von beliebigen Gruppen oder Einzelpersonen für jeweils einen Kandidaten eingereicht werden. Gewählt sind in Bund und Land in jedem Wahlkreis die beiden Kandidaten, die – gemessen an den Wahlberechtigten, den höchsten und den zweithöchsten  Stimmenanteil erhalten. (Für die Wahl der Stadt- und Gemeinderäte  sind je nach Größe des Parlaments sinnentsprechende Regelungen zu treffen.) Bilden die Nichtwähler den höchsten oder zweithöchsten Anteil an den Wahlberechtigten, bleibt der entsprechende Sitz im Parlament unbesetzt.

Scheidet ein Parlamentarier während der Legislaturperiode aus welchem Grund auch immer aus dem Parlament aus, bleibt auch dessen Sitz bis zur nächsten Wahl unbesetzt.

Die Arbeit der Parlamentarier ist ehrenamtliche Tätigkeit und wird nicht vergütet. Es werden nur solche Aufwände erstattet, die einem Parlamentarier entstehen, wenn er vom Parlament mit einer besonderen, mit dem Sitzungsbetrieb nicht in Zusammenhang stehenden Aufgabe betraut wird, z.B. Teilnahme an der Trauerveranstaltung für einen ausländischen Regierungschef.

Zuwendungen von Parteien, Vereinen und sonstigen Gruppen oder Einzelpersonen an Parlamentarier sind in jeder Höhe erlaubt, jedoch monatlich lückenlos öffentlich offenzulegen.

Das Parlament wählt zu Beginn der Legislaturperiode einen Präsidenten, gibt sich eine Geschäftsordnung und bildet Ausschüsse, denen sich jeder Parlamentarier nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten anschließen kann. Den einzelnen Ausschüssen wird vom Präsidenten aus seinem Etat ein Etat zugewiesen, der für die dauerhafte oder zeitweise Inanspruchnahme von Experten und Beratern eingesetzt werden kann.

Gesetzentwürfe werden von den Ausschüssen erarbeitet und dort mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Verabschiedung ist dem Plenum vorbehalten. Für die Verabschiedung ist grundsätzlich die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments erforderlich.

 

 4. Die Regierung

Die Regierung besteht aus dem Bundeskanzler und den folgenden Ministerien:

Bundeskanzleramt
Außenministerium
Verteidigungsministerium
Innenministerium
Justizministerium
Wirtschaftsministerium
Sozialministerium

 

Bundeskanzler und Minister gehören nicht dem Parlament an. Sie sind Angestellte der Republik und dem direkt gewählten Staatspräsidenten unterstellt. Die Verträge des Bundes mit den Regierungsmitgliedern werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Parlament kann die Kündigung jedes dieser Arbeitsverträge mit der Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Parlaments jederzeit verlangen und für die Neubesetzung eine geeignetere Person vorschlagen. Der Präsident ist gehalten, aber nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen.

Die Regierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Aufgrund der ihr gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erstellt sie jährlich einen Haushaltsplan, in dem die erforderlichen Ausgaben und die beabsichtigten Steuereinnahmen ausgewiesen sind.

Die Pläne aller Ressorts sind vom Parlament jeweils mit absoluter Mehrheit zu genehmigen. Wird die Genehmigung vom Parlament verweigert, ist das Parlament verpflichtet, binnen vier Wochen einen eigenen Haushaltsplan für das jeweilige Ressort einschließlich der Finanzierung zu erarbeiten und mit absoluter Mehrheit zu verabschieden.  Verstreicht die Frist ungenutzt, gilt der Entwurf der Regierung nachträglich als angenommen.

 

5. Die Justiz

Die Gerichtsbarkeit ist unabhängig. Richter werden von den  jeweiligen Präsidenten der Gerichte bestellt. Die Richter an den Amtsgerichten wählen ihren Präsidenten selbst.  Amtsgerichtspräsidenten wählen die Präsidenten der Landgerichte, Landgerichtspräsidenten wählen die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Präsidenten der Oberlandesgerichte wählen die Richter der Bundesgerichte.

Die Staatsanwaltschaften werden den Polizeien zugeordnet. Sie leiten die Ermittlungen und erstellen die Anklage. Sie sind nicht weisungsgebunden, wohl aber verpflichtet, jeder Anzeige und jedem Verdachtsfall nachzugehen.

Die personelle und materielle Ausstattung der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Vollzugsanstalten ist so zu bemessen, dass im Regelfall nach Abschluss der Ermittlungsarbeit der Polizei nicht mehr als 6 Wochen bis zur Anklageerhebung und von der Anklageerhebung nicht mehr als 6 Wochen bis zur Eröffnung des Strafverfahrens vergehen.

Der Justizvollzug ist so zu gestalten, dass von den Insassen der Strafanstalten weder innerhalb noch außerhalb der Anstalten kriminelle Handlungen ausgeführt oder in die Wege geleitet werden können. Festgestellte Aufsichtsdefizite sind unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu beheben.

 

6. Die steuerfinanzierten Sozialleistungen

Die Notwendigkeit, staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, ist in der überwiegenden Zahl der Fälle die Folge eines Versagens der Verteilungsgerechtigkeit. Das Versagen der Verteilungsgerechtigkeit wiederum ist Folge der Nachfragemacht der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt, die nicht zuletzt auch durch die Privatisierung von Staatsunternehmen geschaffen wurde.

Ein Mindestlohn wird sich nur dann durchsetzen lassen, wenn tatsächlich Arbeitskräftemangel in der Wirtschaft besteht.

Der Bund garantiert daher jedem arbeitswilligen und arbeitsfähigen Arbeitssuchenden, statt zu versuchen, ihn an einen neuen Arbeitgeber zu vermitteln,  die Einstellung in einem vom Staat beherrschten Unternehmen zu einem Lohn, der 10% unter dem jeweiligen Tariflohn für die entsprechende Tätigkeit liegt.

Aufgaben dafür gibt es in Hülle und Fülle. Alleine die Notwendigkeit Hundertausende von Sozialwohnungen zu erstellen, kann von Bau- und Ausbau-Unternehmen im Eigentum des Staates sofort übernommen werden. Zudem kann der Staat für jedes zum Verkauf stehende oder in Insolvenz befindliche Unternehmen jeglicher Branche mit einem gesetzlich eingeräumten Vorkaufsrecht zusätzliche Arbeitslosigkeit verhindern und neue Arbeitsplätze errichten.

Alle outgesourcten Tätigkeiten, die früher einmal von Mitarbeitern der Kommunen, Kreise und Bundesländer ausgeübt wurden, werden in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hände zurückgeholt. Insbesondere da, wo die Infrastruktur der Grundversorgung betroffen ist.

Die Gesamtkosten des Staates verändern sich dadurch nicht oder nur marginal. Evtl. erforderliche anfängliche Mehraufwände können in späteren Perioden durch Einsparungen refinanziert werden.

Für nicht arbeitsfähige Bedürftige, auch Rentner, bleibt es bei den Sozialleistungen aus Steuermitteln, die jedoch an den realen Bedarf für ein würdiges Leben in der deutschen Gesellschaft anzupassen sind und mindestens 60% des Median-Lohnes erreichen, besser übersteigen sollten.

 

7. Die beitragsfinanzierte Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Die bestehenden „gesetzlichen“ Versicherungen werden zu einer Versicherung verschmolzen. Alle Deutschen und alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer sind dort pflichtversichert. Es können jedoch unterschiedliche Tarifleistungen gewählt werden. Die Beiträge werden alleine von den Versicherten aufgebracht, die Löhne sind zum Stichtag der Umstellung um den bisherigen AG-Anteil zu erhöhen. In den Aufsichts- und Beschlussgremien dieser Versicherung sitzen ausschließlich Versicherte und bestimmen über Leistungen und Beiträge.

Private Versicherungen können zusätzlich, jedoch nicht befreiend abgeschlossen werden. Bisher Privatversicherte können unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in die neue gesetzliche Sozialkasse eintreten.

 

8. Außen- und Verteidigungspolitik

Dass Parlament legt die Richtlinien der Außen- und Verteidigungspolitik mit einem Zeithorizont von mindestens 20 Jahren vorausschauend fest. Jährlich werden diese Richtlinien – nach Konsultation der Regierung – der ggfs. veränderten Lage angepasst und fortgeschrieben.

Dabei sollte der Spielraum der Regierung groß genug sein, auf plötzliche Veränderungen schnell und im gebotenen Umfang reagieren zu können.

Der Befehl  zum Einsatz der Bundeswehr im Ausland bleibt dem Parlament vorbehalten. Angriffen auf die Bundesrepublik Deutschland kann ohne Einschaltung des Parlaments mit militärischen Mitteln begegnet werden. Vereinbarungen mit dem Angreifer, wie z.B. Waffenstillstand oder Friedensvertrag, sind Sache des Parlaments.

 

9. Wirtschaftspolitik

Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik lauten:

            Geldwertstabilität – Vollbeschäftigung – ausgeglichener Außenhandel

Es ist Aufgabe des Wirtschaftsministeriums, in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank auf diese Ziele hinzuwirken.

In Bezug auf die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt hat das Innenministerium die Zuwanderung bedarfsgerecht zu regulieren.

 

10. Vereinte Nationen, NATO, EU

Die Fortführung der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen sollte von
der Streichung der Feindstaatenklausel und dem Abschluss eines Friedensvertrages mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs abhängig gemacht werden.

Die Mitgliedschaft in der NATO ist unter gewissenhafter Analyse des real existierenden Bedrohungspotentials auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu prüfen.

Die Mitgliedschaft in der EU ist mit den hier niedergelegten Grundsätzen vollkommen unvereinbar und muss beendet werden.

 


Erste Kommentare dazu:

Lieber Herr Kreutzer, schön, dass es Ihnen soweit gut geht, ich hoffe, dass Sie schnell wieder auf den Beinen sind und wünsche Ihnen gute Besserung.

Ihr PaD von heute ist, wie gewohnt, genial. Wiederholt frage ich mich, warum Männer wie Sie nicht zu den Bestimmern in unserem Lande gehören, obwohl ich die Antwort natürlich kenne. Dabei kann ein gutes Maß an Gerechtigkeit so einfach sein, wie Sie es ja immer so eloquent darlegen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch Ihren Beitrag Du und Deutschland lobend erwähnen. Die Zeitreise erlebe ich seit dem Auftauchen der Hippies und 68er bewusst, ich erinnere mich an Demos, auf denen ich als kleiner Junge Ho – Ho -Ho Chi Minh und Nieder mit der Junta gebrüllt habe, ohne auch nur im Mindesten zu wissen, was das bedeutet. Das Ende der heilen Welt der 70er und der stetige Niedergang der Gesellschaft ist mir also immer vor Augen gewesen, der Kampf dagegen war einsam und auch schwer als Alleinverdiener mit vier Kindern. Wenn ich nur an die verschwendeten Jahre der politischen Aktivitäten in dieser verlogenen Demokratie denke. Alles Mögliche habe ich an der Spitze getroffen, nur keine Demokraten. An der Basis fast ausschließlich antriebslose Feiglinge, die zwar das Problem sahen, aber na ja, … Das Internet bietet nun ein gewaltiges Kampfinstrument und ich bin froh, dass es Männer wie sie gibt, die Gedanken so geschickt in Worte kleiden können. Bleiben Sie gesund und machen Sie weiter so. Herzliche Grüße Robert S.

 

Mein lieber Herr Kreutzer, wo wollen Sie denn hin?

Also nicht dass ich das nicht blind unterschreiben würde, zumal aus Ihrer Feder geflossen, aber wer, wann, wo soll das umsetzen? Die amtierende und auch die folgende Bundesregierung mit Sicherheit nicht.

Seien Sie mir nicht bös, aber Sie sind mit Ihrer Idee mindestens zwei Schritte zu weit vorgeprescht. Wir haben im Land eine stabile Mehrheit von mindestens 70% der umfragten Wahlpotentaten, die seit mindestens 2005 scheinbar glücklich sind mit leeren Sozialkassen, Rentenlüge, Verteidigung am Hindukusch (wobei bestimmt 80% der 70% von vorhin zu dämlich sein werden, den genauen Standort des Hindukusch zu benennen), Diätenerhöhungen, EU-Diktat und vieles mehr. Glauben Sie mir lieber Herr Kreutzer, es gibt nicht so viel Hate-Speech, um den bundesdeutschen Wahlmichel angemessen ob seiner/ihrer/diverser Dummheit zu beschimpfen.

Bevor Sie Ihre Thesen an die virtuelle Kirchentüre nageln – nochmals, ich würde/werde sie unterschreiben – müssen Sie grundlegend die Geisteshaltung, das Wahlverhalten und die Bildung, ach die Bildung, wo ist sie nur hin, des bundesdeutschen Blödeldeppen ändern. Ich habe nicht genügend Arme und vor allem Zeit, um genügend die Hände über dem Haupte zusammen zu schlagen oder um es verbaldeutlicher zu bringen, ich kann einfach nicht soviel fressen wie ich kotzen muss. Sorry, dass Sie das so abbekommen, aber ich bin wütend. Nur noch wütend.

Peter S.

Lieber EWK,

Ziff. 3 sollte sofort umgesetzt werden, insbesondere die Grundsätze für die Wählbarkeit! Grundsätzlich ist im Paukenschlag alles von Bedeutung, ich habe jedoch starke Zweifel an der Umsetzbarkeit. Meine Erfahrungen sagen etwas völlig anderes. Empfehle mal dazu „Wie beerdigt man einen Zirkus“ von Dietmar Winkler. Mit besten Grüßen Gerhard K.

 

Hallo lieber Wolfgang,

Was Deinen automtisch veröffentlichten Artikel „Grundsätzliches zum Grundgesetzlichen“ betrifft, bin ich definitiv „bei Dir“ und zwar nicht alleine hinsichtlich des Ansatzes, dass man das ursprüngliche Grundgesetz (natürlich auf vom besatzungsrechtlichen Vorbehaltsquatsch und den zwischenzeitlich erzwungenen Verschlimmbesserungen bereinigte und demzufolge der Lebensrealität unseres Landes Rechnung tragende Weise revitalisiert!) als Grundlage unserer „staatlichen Verfasstheit“ (ergo: das Zusammenleben des Volkes in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen!) beibehalten sollte. In die Tiefe gehend habe ich mich jetzt noch nicht abschließend mit allen Einzelheiten der zehn Punkte befassen können, aber doch eingehend genug, um Dir auch in dieser Hinsicht beipflichten zu „müssen“. Es gibt definitiv nichts, was bei mir auf den ersten Blick und Eindruck „negative Schwingungen“ ausgelöst hätte. Ganz im Gegenteil … aber natürlich wird es eines konstruktiven und die weitere Entwicklung der „Realpolitik“ in D – EU – und weltweit einbeziehenden Dialogs bedürfen, um aus einer sehr guten Grundlage ein tatsächlich realisierbares Konzept generieren und dieses den mehr oder weniger aufnahmebereiten Mitmenschen als Hilfsmittel zur lange überfälligen Übernahme der Eigenverantwortlichkeit für ihre und unser aller Zukunft an die Hand zu geben.

Dabei lasse ich hier und jetzt die realitäts- und erfahrungsbedingte Unkerei hinsichtlich der „wahrscheinlichen Erfolgsaussichten“ eines derartigen Unterfangens bewusst stecken und tue einfach mal so, als wäre so etwas grundsätzlich möglich und allenfalls eine Frage der richtigen Vermittlung … darüber könnte man sicherlich auch trefflich diskutieren, aber bringen würde uns das leider nicht das Geringste. Dementsprechend wäre ich nicht nur bereit, sondern aufrichtig interessiert daran, in dieser Angelegenheit meine (allerdings höchst eingeschränkt qualifizierte) Mitarbeit bei einer etaigen Weiterverfolgung anzubieten. Besonders in Bezug auf die anstehende Europawahl sollte man das zumindest mit angemessenem Nachdruck versuchen …

So weit erst einmal für den Moment. Herzliche Grüße, Hans Z.


Die Skepsis an der Umsetzbarkeit, die hier zum Vorschein gekommen ist, ist nicht verwunderlich. Es war auch nicht meine Absicht, hier einen „Plan“ vorzulegen.

Mir ist daran gelegen, einfach einmal aufzuzeigen, dass einige der durch Übung und Gewohnheit bis zur scheinar unabänderlichen Selbstverständlichkeit stark gewordenen „Regeln“ durchaus hinterfragt werden  können, während andere, die sich von ihrem ursprünglichen Geist inzwischen weit entfernt haben, durchaus einer Grundsanierung zugänglich sein könnten.

Erinnern Sie sich an meine Vorstellungen von Parlament und Regierung. Eine völlig andere Verteilung von Kompetenzen und Verantwortung, verbunden mit der tatsächlichen Trennung zwischen Legislative und Exekutive – wäre das nicht geeignet, die Demokratie im Lande neu zu beleben? Welche Risiken brächte  das mit sich?

Nehmen Sie einfach den Gedanken mit: „Es wäre möglich.“  Daraus kann sich etwas entwickeln.