Justizministerin will Gleich- berechtigung abschaffen

Frau Barley, amtierende Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland, hat ein Problem mit der Gleichberechtigung. Es grämt sie, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag auf etwa 30 Prozent gesunken sei, von daher möchte sie liebend gern das Wahlrecht ändern.

Einer der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtsstaates lautet:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wenn also für alle Menschen in Deutschland gilt, dass sie, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind, das Mindestalter für das passive Wahlrecht zum Bundestag erreicht haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens einmal drei Monate am Stück  in der Bundesrepublik gelebt haben, sich zur Wahl stellen können, dann ist sichergestellt, dass von allen, die gerne in den Bundestag gewählt werden wollen, niemand bevorzugt oder benachteiligt wird.

Weil in Deutschland eine Kandidatur ohne Parteizugehörigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vollkommen sinnlos ist, und selbst für den Fall, dass ein Direktmandat gewonnen werden sollte, damit keinerlei ernsthafter politischer Einfluss verbunden wäre, haben es die Parteien übernommen, aus ihren Reihen sowohl die Kandidaten für die Direktmandate als auch die Kandidaten für die Parteilisten zu bestimmen.

Das Bestreben der Parteien geht dabei dahin, mit dem Personal-Angebot, das sie den Wählern machen, möglichst viele Stimmen zu gewinnen, um im Bundestag möglichst hohen Einfluss zu gewinnen und wenn möglich mit in die Regierung einziehen zu können.

Die Auswahl, die von den Parteien in Bezug auf die Direktmandate getroffen wird, spiegelt zudem hochgradig die Einschätzung wider, wer wohl die meisten Chancen haben wird, von den Wählern angenommen zu werden, die Auswahl der Listenkandidaten und die vergebenen Listenplätze spiegeln die Einschätzung wider, wer wohl am besten geeignet ist, die Parlamentsarbeit im Sinne und zum Wohle der Partei zu leisten.

Das Risiko, die Parteien könnten sich in Bezug auf Fähigkeit und Eignung ihrer Kandidaten irren, ist nicht auszuschließen, eine Frauenquote würde daran jedoch nichts ändern.

Wer, vernarrt in ein menschenverachtendes Menschenbild, das die totale Gleichheit und Austauschbarkeit von Personen postuliert und von daher keine Unterschiede zwischen Barley und Nahles zu erkennen gewillt ist, das Hubertus Heil und Kevin Kühnert als austauschbar ansieht, wer zwischen Claudia Roth und Robert Habeck, zwischen Angela Merkel und Jens Spahn keine funktionalen Differenzen zu erkennen vermag, wer also der Überzeugung ist:

„Scheißegal, wer auf dem Stuhl im Plenarsaal sitzt, es sind ja sowieso alles nur Klone des Parteivorstandes!“, der kann in seiner geistigen Armut auch nach einer Frauenquote rufen und damit seinem Symmetriebedürfnis frönen.

 

Weil es aber anders ist, weil jeder Mensch ein einzigartiges Wesen mit ganz besonderen Eigenschaften, Fähigkeiten, Zielen, Wünschen, Erfahrungen und Werten ist, ist jeder Versuch einer zwangsweisen „Gleichschaltung“ ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, mit dem, nach derzeitigem Stand der Dinge, rund 140 ungeeignetere Kandidatinnen 140 geeigneteren Kandidaten vorgezogen werden müssten.

Damit würden zudem sogar den Wählern die geeigneteren Verteter vorenthalten, so dass sie sich, trotz freier und gleicher Wahl, per Quotenzwang von weniger geeigneten vertreten lassen müssten, ohne daran etwas ändern zu können.

Frau Barley möge sich bitte einmal die Daten über die soziale Zusammensetzung der Mitgliedschaft ihrer eigenen Partei ansehen. Dort bildet sich das gleiche Verhältnis ab, wie derzeit über alle Parteien im Bundestag. Was ist also so schlimm am Verhältnis von 70% Männern und 30 Prozent Frauen in der Politik?

Mit der jetzt angestrebten Frauenquote würde doch die SPD sogar ihre eigene männliche Mitgliedschaft diskriminieren.

 

Es steht der SPD allerdings frei, und vieleicht kommt das ja als Vorschlag aus dem Debattencamp auf die Agenda, selbst ausschließlich weibliche Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag aufzustellen, um so als leuchtendes Vorbild voranzugehen.

Das geht nicht?

Warum nicht?

Weil das die SPD benachteiligen würde, wenn nicht alle anderen Parteien per Gesetz zur gleichen Quote gezwungen würden?

Ach so. Ihr seid so unbeschreiblich klug …