Für „NICHTS“ in den Knast

In Anspielung auf den Film „Casablanca“ in dem der Polizeichef, Capitaine Louis Renault, bei jeder Gelegenheit die „üblichen Verdächtigen“ verhaften lässt, und weil er lieber anonym bleibt, schon alleine, weil er „sein Ding“ am liebsten alleine durchzieht, nennt er sich gerne „der übliche Verdächtige“.

Er, der übliche Verdächtige, versichert glaubhaft, seit 2004 – mangels geeigneter Hardware und mangels Interesse und zwecks der Wasserdichtigkeit seiner Argumentation – das Angebot privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Fernsehsender, einschließlich deren Internetangebote nicht wahrnehmen zu können, nicht wahrnehmen zu wollen und sonst keinerlei Versuche  zu unternehmen, es auch nur in Teilen wahrnehmen zu wollen.

Er ist gesundheitlich massiv beeinträchtigt. Selbst würde er wohl formulieren: „Ich bin total im Arsch!“ Das würde ihm aufgrund der verworrenen Rechtslage erlauben, um Befreiung von der Pflicht zur finanziellen Beteiligung an der Finanzierung der Anstalten des Öffentlichen Rechts zu ersuchen, was ihm, bei ordnungsgemäß gestelltem Antrag auch so beschieden werden müsste, doch hat er sich in den Kopf gesetzt, diesen Antrag eben nicht zu stellen.

Er würde ja auch beim Italiener um die Ecke, dessen Lokal er nie betreten hat, nicht darum bitten, von der Gebühr für die Pizza, die er weder bestellt noch verzehrt hat, aus sozialen, humanitären und gerechtigkeitsempfindensmäßigen Gründen befreit zu werden.

Natürlich haben die Hüter des Rundfunkstaatsvertrages inzwischen davon Abstand genommen, die Gebühr eine Gebühr zu nennen. Es ist jetzt ein Beitrag daraus geworden, und sie haben davon Abstand genommen, die Fälligkeit des Beitrags von der Fähigkeit zum Empfang mittels bereitgehaltener Hardware abhängig zu machen. So dass seit einigen Jahren jeder, der zwischen sich und der Welt per verschließbarer Wohnungstüre eine Grenze setzen kann, verpflichtet ist, das Einkommen von Claus Kleber, Anja Kohl und vielen weiteren Programmfüllern zu sichern, weil es eben einen Unterschied gäbe, zwischen einer in einem nicht besuchten Restaurant nicht bestellten und nicht verzehrten Pizza und dem in der sehr wohl besuchten eigenen Wohnung nicht bestellten und nicht konsumierten Programm.

Das leuchtet mir ein, das leuchtet Ihnen ein, denn wie die meisten Beitragspflichtigen lassen wir unser Scherflein (das fälschlich „Bei-Trag“ heißt, weil wir es ja nicht hinbei tragen, ja ohne abstruse Verrenkungen nicht einmal in bar einzahlen dürfen) regelmäßig von unseren Konten einziehen.

Ihm, dem üblichen Verdächtigen, leuchtet das nicht ein, weshalb er den Rundfunk-Einzug verweigert. Nicht wie Norbert Häring, der auf diese Weise das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel zu retten versucht, sondern wie ein letzter Inhaber eines gesunden Menschenverstandes, der das, was er nicht will und auch nicht angenommen hat, auch nicht zu bezahlen gedenkt.

Vor etwa vier Wochen hat die mit seiner „Säumigkeit“ betraute Gerichtsvollzieherin einen Antrag auf Erzwingungshaft gestellt.
Es könne etwa sechs Wochen dauern, bis die Mühlen der Justiz daraus einen Haftbefehl gemahlen hätten – und er möge sich schon einmal darauf einstellen, ab Anfang Oktober 2019 bis voraussichtlich Ende März 2020 kostenlos die grob gesiebte Luft von St. Adelheim zu atmen.

Da lacht der übliche Verdächtige nur abfällig.

Vor drei Jahren hat er seine umfängliche Argumentation in einem großformatigen Hardcover-Buch als Privatdruck herstellen lassen. Sein

„Positionspapier für eine Gerichtsverhandlung“.

Darin ist in Kapitel I, Gesetzeslage folgender Text zu lesen:

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) basiert im Wesentlichen auf „… der Grundlage einer unwiderlegbaren Vermutung der Nutzung …“ (zitiert nach WD des Deutschen Bundestages, Az WD 10 – 3000 – 054/13) – eine unwiderlegbare Vermutung … das gehört zur absoluten Spitzenklasse StandUp-Comedy, an sich müßte man hier eine Gelächter-Maschine einspielen. Elfen und Gnome auf Island, Rübezahl im Fichtelgebirge und vieles mehr sind ebenfalls unwiderlegbare Vermutungen. Kinder und manche Erwachsene vermuten, es könnte sie geben. Für Kinder gibt es den Mann im Mond, Sterntaler und Hänsel und Gretel. Alles unwiderlegbare Vermutungen. Sozusagen.

Wird ihm nichts helfen, dem üblichen Verdächtigen, denn eine Gerichtsverhandlung ist gar nicht erst vorgesehen. Der Zahlungspflichtige ist im Rückstand und freiwillig nicht zur Zahlung bereit, also wird per Erzwingungshaft statt in sein Vermögen mal eben in seine Freiheit vollstreckt.

Ich hege die unwiderlegbare Vermutung, dass der Rechtsweg an dieser Stelle wegen Einsturzgefahr gesperrt ist und dass das bis in alle Ewigkeit so bleiben soll.

Wie’s weitergeht werden Sie erfahren, wenn es Neues gibt.