Die Margot schon wieder!

Nein, nicht Erichs Margot, sie Ruhe in Frieden.
Die Margot mit dem einst schlagzeilenträchtigen Faible für Rotwein hat wieder einmal eine Offenbarung verkündet und dabei das Maß ihrer Rechtssicherheit erkennen lassen.

Nach Margot Käßmann gibt es kein Recht auf eine Weihnachtsfeier im Kreise der Familie.

Ob sie damit eher Söder oder Laschet einen Gefallen tun wollte, ist nicht überliefert.

Dass sie mit ihrem apodiktisch daherkommenden Kanzelspruch im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht nur religiösen Blödsinn auftischt, sondern auch  juristischen, ist nicht schwer zu belegen. Mit dieser Käßmann-„Denke“ ließe sich auch postulieren: „Es gibt kein Recht auf Kindergeburtstage, auf  Gesangsvereine oder auf Hüttenkäse“. Das Grundgesetz ist doch nicht dazu da, alles, was Menschen tun oder lassen könnten, ausdrücklich mit einem eigenen Recht zu versehen. Es ist doch genau anders herum:

Zunächst einmal hat jeder frei geborene Mensch jedes Recht, das man sich nur denken kann.

Dieses umfassende Recht des frei geborenen Menschen ist im demokratischen Staat durch die Aufstellung von Ordnungsprinzipien, die wir Gesetze nennen, da beschnitten, wo (in der idealen Demokratie) die Mehrheit der Überzeugung ist, dass man bestimmte Dinge wie Mord, Diebsstahl, Subventionsbetrug oder Autofahren unter Alkoholeinfluss lieber lassen sollte, und weil dies im Rahmen der Freiwilligkeit nicht alle akzeptieren, hat man es verboten und für Zuwiderhandlungen Strafen angedroht.

Um der Regelungswut vorzubeugen, und den frei geborenen Menschen davor zu schützen, dass ihm – auch per Gesetz – einige ganz wesentliche und weitreichende Rechte genommen werden, sind diese Grundrechte im deutschen Grundgesetz aufgeführt.

Das Recht auf die Weihnachtsfeier im Kreise einer nicht auf eine bestimmte Zahl von Mitgliedern beschränkbaren Familie, einschließlich Anreise und Rückreise, ist durch das Grundrecht der Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet, durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, durch das Grundrecht der  Unverletzlichkeit der Wohnung, durch das Grundrecht der Freiheit der Religionsausübung, durch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und durch den besonderen Schutz von Ehe und Familie gleich mehrfach abgesichert.

Dass die frühpensionierte Pastorin jetzt die mit dem im Eilverfahren verabschiedeten Infektionsschutzgesetz beschlossenen „Ermächtigungen“ (Ermächtigung steht drin, im Gesetz  – und das nicht nur einmal!) zur Aufhebung essentieller Grundrechte so hinstellt, als habe es diese Grundrechte nie gegeben. Als hätte kein Mensch ein Recht auf irgendwas, solange ihm dies nicht per Gesetz in einer Art von Gnadenerweis erlaubt wird, ist mit „peinlich“ alleine nicht hinreichend beschrieben.

Heißt es doch sogar von Gott, er gestehe dem Menschen nicht nur den freien Willen zu, sondern auch das Recht, nach diesem zu leben,  dies sogar mit der Versicherung, dem lieben Sünder durch seine göttliche Gnade die harten Konsequenzen ersparen zu wollen?

Wenn ich mir vorstelle, dass man dieser Frau ernsthaft das Amt des Bundespräsidenten antragen wollte, hätte sie nicht frühzeitig  abgewinkt … 

Nun gut. Stimmt. Wir haben unsere Ansprüche auch so schon heruntergefahren. Vielleicht wär’s mit ihr sogar lustiger geworden.