Aus der Bütt: Defaunisierung der Fahrgeschäfte

Aus Gründen, die hier zu nennen, bereits den in diesen Gründen begründeten Straftatbestand erfüllen, in schweren Fällen auch übererfüllen würde, hat PETA, das Sturmgeschütz einer am östlichen Horizont heraufziehenden, noch namenlosen „Kratie“ gefordert, den Einsatz von Karussellpferden in stationären und nichtstationären Fahrgeschäften gleichermaßen zu verbieten, ohne jedoch bereits allgemein zustimmungstaugliche Vorschläge für den gebotenen Ersatz vorzulegen. Es ist zu hoffen, dass dieser das Tierwohl fördernde Ansatz noch aufgegriffen wird, so lange die Ampel die Regierungsmacht in Händen hält, da sich so genannte Kinderkarusselle dann durchaus mit paarig  angeordneten Lastenrädern, nicht nur ausstatten, sondern auch antreiben ließen, was gegenüber dem verschwenderischen Betrieb mit knappem und kostbarem Strom einen nicht zu unterschätzenden Fortschritt darstellen würde.

In Weiterverfolgung dieses Gedankens wurden bereits Anregungen mit solcher Wucht in die Diskussion geworfen, dass diese darüber ganz und gar aus der Bahn geraten ist. Kinderkarusselle und andere geeignete Fahrgeschäfte grundsätzlich statt der überkommenen Gondeln, Kutschen, Wägelchen, etc. mit pedalkurbelgetriebenen Schwerlastfahrrädern auszurüsten, sei ja eine prima Idee, bliebe aber, bei der angedachten Nutzung, die Energie zu reinem Spaß- und Lustgewinn in Dreh- und ähnliche Bewegungen umzusetzen, die, wegen der identischen Anfangs- und Endpositionen nicht wirklich der Mobilität förderlich seien, nur eine typisch halbherzige Lösung. Deshalb sollten eben nicht die Karusselle selbst angetrieben werden, sondern stattdessen in deren Innerem verborgene Generatoren, die dann so genannten Grünenstrom ins Netz einspeisen, um Grünenstahl und Grünenwasserstoff sowie Grünenzement CO2-neutral herstellen zu können.

Dies überschneidet sich nahezu vollkommen deckungsgleich mit der aus Kanada herrührenden, rührenden Besorgnis um das geistige Wohl der Kinderkarussellklientel, das immer noch dadurch gefährdet ist, dass einzelne Unbelehrbare frech und unverfroren Lügen über fossile Brennstoffe verbreiten, indem sie zum Beispiel behaupten, es gäbe solche Brennstoffe und damit implizit zum Ausdruck bringen, diese hätten womöglich Eigenschaften, die sie positiv von Grünenenergieträgern unterschieden, was im Angesicht der  aus Öl, Gas und Kohle zusammengesetzten Klimakatastrophe an bösartigem Hass und schwerstkrimineller Hetze nicht mehr zu überbieten ist, weshalb die angedrohten Geldstrafen von nur 500.000 Dollar pro Fall im Vergleich zum anzurichtenden Schaden doch eher deutlich zu niedrig angesetzt sind, was andererseits aber auch dem Umstand geschuldet sein mag, dass diese Geldstrafen in Anbetracht der durschnittlichen Einkommen ihre abschreckende Wirkung dennoch entfalten werden.

Im großen Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei der Verwendung der Floskel „dümmer als die Polizei erlaubt“ von nun an erhöhte Vorsicht geboten ist. Ein kurz vor der Verabschiedung stehendes Gesetz, das „Gute Dummheitslatte niedrigerlege Gesetz (DnlG)“, sieht vor, die bisher nur intuitiv bestimmbare Dummheitsschwelle durch eine klare Definition zu ersetzen, die zudem jährlich – nach eingehender wissenschaftlicher Begutachtung des intellektuellen Abstands zwischen Elitenintelligenz und Volksdummheit – dem jeweils aktuellen Level anzupassen ist. Auf den Punkt gebracht: Die Polizei wird künftig weit mehr Dummheit erlauben als bisher, was zwangsläufig bei Anwendung der genannten Floskel zu vermehrten Anzeigen wegen Diskriminierung bzw. Delegitimierung führen wird.

Wer  nun glaubt, bei der Entlassung des Zweitliga-Erfolgstrainers des hansestädtischen Sportvereins HSV (Tabellenplatz 3, 1,82 Punkte pro Spiel) könnte so etwas wie vorauseilender Gehorsam in Bezug auf das DnlG im Spiel gewesen sein, der irrt, bzw. ist dümmer als es die derzeitige Erlaubnisschwelle der Polizei zulässt. Es steht eher zu befürchten, dass weniger Spektakuläres dahintersteckt, weshalb eben auch nicht in aller Breite und Ausführlichkeit darüber berichtet wird. Es könnte doch sein, dass TT (Thomas Tuchel) dem HSV angeboten hat, nach seinem Ausscheiden beim FCB den Trainerjob im Schatten der Elbphilharmonie ehrenamtlich zu übernehmen, was durch die Entlassung Walters zwar vorbereitet werden, aber gleichzeitig  noch bis zur 5:0-Niederlage des FCB am 18. Februar in Bochum geheim bleiben muss. Kann natürlich auch mit der Bundesligageschlechterfrage oder der DFBInvestorenfrage zusammenhängen, da muss man sich ja derzeit positionieren, Haltung produzieren, usw., wobei nicht jeder so geschickt zwischen den Fettnäpfchen herumtänzeln kann, dass ihm nicht die Entlassung drohen könnte. Vielleicht hat ihn aber auch ein vereinsinternes Feme-Gericht der kulturellen Aneignung für schuldig befunden, weil er, in Nachahmung von Klinsmann, sich auch nicht für die richtige Kette (es ist egal, wir spielen Dreierkette, Viererkette oder Perlenkette) entscheiden wollte.

A propos „kulturelle Aneignung“: Die Vielzahl der nach wie zu beobachtenden Fälle kultureller Aneignung im Fasching, wie auch im Karneval, wo sich Skilehrer als Casanovas, Oberbuchhalter als Piraten und züchtige Jungfrauen trotz aller Warnungen und freiwilliger Selbsverpflichtungen als Vamps verkleideten, wird gesetzliche Konsequenzen haben. Für die nächste Saison wird gelten, niemand darf sich als etwas anderes verkleiden als sich selbst. Beispielhaft wird hier die lebende Legende der Kostümierung, Olaf Scholz, hervorgehoben, der nun schon in der dritten Saison standhaft als Bundeskanzler gegangen ist, ohne aber wirklich zu gehen.

Narhalla-Marsch!