Vom Niedergang der höchsten Instanzen
Ein Unternehmen, ein Verein, ein Staat, haben für ihr Funktionieren eine Bedingung gemeinsam: Das Handeln aller Verantwortlichen muss mit den Unternehmenszielen, der Vereinssatzung oder der Verfassung in Einklang stehen. Diese Übereinstimmung des Handelns mit dem Wesenskern der Organisation festzustellen, bedarf es einer dazu befugten, höchsten Instanz. Ein klassisches Beispiel, an dem sich das gut durchdeklinieren lässt, bietet die katholische Kirche. Gläubige und Laien eines Sprengels werden vom Priester kontrolliert und auf den rechten Weg zurückgeführt. ||| … weiterlesen