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Bayern

Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist

Das Bundesverfassungsgericht hat dem bayerischen Verfassungsschutzgesetz von 2016 nach immerhin acht Jahren der Wirksamkeit die teilweise Verfassungswidrigkeit attestiert, jedoch – mangels anderer verfügbarer Regelungen – eine eingeschränkte Weitergeltung bis Mitte  2023 gestattet. SPIEGEL Online berichtet. Ich habe die vor acht Jahren aufgeflammte Diskussion um dieses Gesetz nur noch ziemlich nebulös im Hinterkopf. Die Frage, ob die damit ermöglichten Grundrechtseingriffe mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen sind, war seinerzeit jedoch von ||| … weiterlesen