Deutschland - Bundespolitik

Diskriminikratur

Die links-grüne Antidiskriminierungskampagne hat den guten Zweck dessen, was einst in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert wurde, längst in sein Gegenteil verkehrt. Da steht zu lesen: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dass das – als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat – so im Grundgesetz stehen soll, ||| … weiterlesen