Beratungspflicht als Weg zur Impfpflicht
Man kennt die Beratungspflicht im Zusammenhang mit der Abtreibung. Die abtreibungswillige Schwangere muss eine Beratung nachweisen, will sie den Eingriff legal vornehmen lassen. Nun soll es also eine Beratungspflicht geben. Hartnäckig Ungeimpfte und Geimpfte, die nicht rechtzeitig beim Boostern waren, sollen sich beraten lassen, bevor sie die Spritze verweigern dürfen. Ob die Beratungspflicht nur für reife Erwachensen ab 50 gelten soll, also Menschen, die gelernt haben sollten, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, oder ||| … weiterlesen